Liebe Community,
wir stehen hier vor folgendem, sehr komplexem Problem, (so dass leider so viel Text nötig ist):
Ein Unternehmen hat eine Betriebsstätte in Stadt A (zuständiges Finanzamt FA_A ist Bremen) und eine Betriebsstätte in Stadt B (zuständiges Finanzamt FA_B ist München).
Die Betriebsstätte in Stadt B wurde per 31.12.2024 (!) aufgelöst; alle bis dato dort beschäftigen Mitarbeiter sind nun seit 01.01.2025 in der (seit dato einzigen) Betriebsstätte in Stadt A beschäftigt. Im Januar 2025 wurde die Sitzverlegung per ELSTER angezeigt.
Nach Auskunft des Finanzamtes FA_A muss eine neue Steuernummer vergeben werden, da die Steuernummer, die bisher für die Betriebsstätte in der Stadt A galt, eine „Nebennummer“ sei und keinesfalls ab 01.01.2025 verwendet werden darf. Die Vergabe dieser neuen Steuernummer erfolgte allerdings (per elektronischer Rückmeldung) erst Anfang September 2025. Bis einschließlich August 2025 haben wir also in LODAS noch das Bundesland Bayern und die dortige Steuernummer unverändert gelassen; (nach telefonischer Auskunft des Sachbearbeiters des FA_B muss das so sein bis zur Vergabe der neuen Steuernummer).
Aus diesem Grunde wurde erst mit der Abrechnung September 2025 das Bundesland in LODAS geändert und daraufhin die Abmeldung aller bis 2024 in der Stadt B Beschäftigten per 31.08.2025 programmseitig veranlasst (Übernahmeprotokolle bescheinigen für alle Mitarbeiter eine erfolgreiche Abmeldung) und alle Anmeldungen per 01.09.2025 (das DÜ-Protokoll Auswertung 461 von Mitte September 2025 liegt vor).
Nun erhalten wir aber folgende Rückmeldungen zu Anmeldungen für ab August 2025 neu eingetretener Mitarbeiter und zu Anmeldungen aller bereits beschäftigter Mitarbeiter aus der „bisherigen“ Betriebsstätte der Stadt B:
Kurz gesagt: Das Problem ist seit Jahresanfang 2025 bekannt: Zuerst sah sich das FA_A monatelang nicht in der Lage, eine nun gültige „Nicht-Neben-„-Steuernummer zu vergeben. Nach deren Vergabe Anfang September 2025 dann erteilte uns die Sachbearbeiterin des FA_A die telefonische Aussage, dass es Probleme gäbe, im System des FA_A den „Übertrag“ einzupflegen. Es lägen dort noch viele andere gleichgelagerte Fälle unbearbeitet auf dem Schreibtisch ...
Fakt ist nun:
Hat jemand einen Rat, wie wir hier weiter verfahren sollen? Programmseitig sehen wir keinen Handlungsspielraum mehr, da arbeitgeberseitig alles korrekt eingepflegt wurde. Nach unserer Meinung liegt der Fehler ausschließlich auf Seiten der Finanzverwaltung (FA_A), weil diese den „Anschluss“ für unsere elektronischen Meldungen noch nicht eingerichtet hat.
Mit dem FA_A ist Lastschrifteneinzugsverfahren vereinbart.
Wir vermuten nun, dass weder die LSt-Anmeldung für 09/2025 vom FA_A empfangen werden kann, noch die Abbuchung erfolgen wird und darüber hinaus auch seit 08/2025 mit ggf. unzutreffenden ELSTAM abgerechnet wird, weil die Datenübermittung seitens der Finanzverwaltung nicht gewährleistet ist. Die bestehende Arbeitgeberhaftung bzgl. der korrekten Lohnsteuerberechnung ist nun ein sich immer mehr senkendes Damoklesschwert ...
Wie gehen wir damit nun um?
Vielen Dank für´s Lesen und Mitdenken in diesem komplexen und gefühlt unendlichen Fall ...
Oh je... da scheint ja jemand im FA die eine Nummer deaktiviert zu haben (ohne AG-Signal) und dann hat er das ganze beiseite gelegt, weil er nicht weiterkam... so sieht das jetzt für mich aus...
Also ja, ich würde das ganze Prozedere nochmal schriftlich formulieren, auch zu Nachweiszwecken. Und vorsichtshalber die LSt-Anmeldung mitschicken. Was sollt ihr sonst noch tun?
Die Protokolle würde ich auch mitschicken und eben fragen, wie weiter verfahren werden soll.
Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.
Hallo,
@lohnexperte schrieb:Hat jemand einen Rat, wie wir hier weiter verfahren sollen? Programmseitig sehen wir keinen Handlungsspielraum mehr, da arbeitgeberseitig alles korrekt eingepflegt wurde. Nach unserer Meinung liegt der Fehler ausschließlich auf Seiten der Finanzverwaltung (FA_A), weil diese den „Anschluss“ für unsere elektronischen Meldungen noch nicht eingerichtet hat.
Das sehe ich auch so, der Arbeitgeber hat alle Angaben gemacht und der Fehler liegt beim Finanzamt.
@lohnexperte schrieb:Kurz gesagt: Das Problem ist seit Jahresanfang 2025 bekannt: Zuerst sah sich das FA_A monatelang nicht in der Lage, eine nun gültige „Nicht-Neben-„-Steuernummer zu vergeben. Nach deren Vergabe Anfang September 2025 dann erteilte uns die Sachbearbeiterin des FA_A die telefonische Aussage, dass es Probleme gäbe, im System des FA_A den „Übertrag“ einzupflegen. Es lägen dort noch viele andere gleichgelagerte Fälle unbearbeitet auf dem Schreibtisch ...
Und hat die Sachbearbeiterin vom Finanzamt gesagt, warum nicht wenigstens das Arbeitgebersignal gesetzt werden kann? Den Übertrag der Vormonate kann sie doch dann in Ruhe hinterher machen.
Und mit dem Arbeitgebersignal für diese Steuernummer könnte wenigstens die ELStAM der Arbeitnehmer abgerufen werden und eine Lohnsteueranmeldung übermittelt werden.
herzlichen Dank, dass Sie sich meinem "Roman" gewidmet haben und vor allem für Ihre schnellen Rückmeldungen.
(Wir kennen uns mit dem Prozedere der Finanzverwaltung bei Betriebsstättenverlegung etc. so gar nicht aus und haben bisher keinerlei praktische Erfahrungen.)
Ihre "Schlagworte" waren da schon sehr erhellend und helfen ggf. bei Nachfragen zum Sachstand beim FA-Sachbearbeiter ;-).
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag!
Ich kenne mich auch nicht aus, aber für mich waren LStNr. und AG-Signal immer zwei verschiedenen Sachen.
Wenn das FA die neue LStNr. schriftlich mitgeteilt hat, sollte diese auch aktiv sein. Die LStA sollte also übermittelt werden.
Das AG-Signal müsste meiner Meinung nach vom FA manuell gesetzt werden. Hier hat das FA mal wieder geschlafen, wie offensichtlich bereits das ganze Jahr 2025.
Aber wie gesagt, ich kenne mich hier auch nicht aus.