Hallo,
ich rechne einen Stundenlöhner ab; dieser war im März 2 x unterschiedlich Krank.
Ich bekomme ein Dü-Protokoll zum Antrag auf Ersattung mit einen Entgelt von 3,15.
Es handelt sich um eine Wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, täglich 8 Stunden; die Ausfallzeit im ersten Krankenschein waren 24 Stunden.
Der Ersattungssatz bei er KK sind 70%.
Meine Berechnungsformel : Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage.
Der Mitarbeiter hat einen Stundenlohn von 11,55 €.
Alle Personaldaten sowie Mandantendaten sind alle vollständing ausgefüllt. Habe es mehrfach kontolliert...
Leider weiß ich nicht, warum die Berechnung nicht passt.
Viele Grüße
Vicky
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ist die Lohnart 145 richtig geschlüsselt?
Auf den ersten Blick wirkt es auf mich so, als sei sie nicht als voll erstattungsfähig für die Entgeltfortzahlung geschlüsselt.
Gruß Alma82
Ja, habe ich bei den Mandantendaten in LA 145 hinterlegt.
In den Personaldaten sind wie Mandantendaten hinterlegt.
Haben Sie eventuell in der Entlohnungsform "Gehalt" statt "Stundenlohn" stehen?
LG
Anne Koch
Nein, ist Stundenlohn eingetragen.
Bei einer Ausfallzeit von 88 Stunden insgesamt in dem Monat scheint mir Entgeltfortzahlung in Höhe von 277,20 sehr wenig. Das scheint nur das Entgelt für die 24 Stunden zu sein. Was ist denn mit dem Entgelt für die restlichen 64 Krankstunden? Wurde das nicht mit Lohnart 145 erfasst?
Hier handelt es sich um 3 Arbeitstage.
8 Stunden x 3 Tage = 24 Stunden Krank LA 145
Aber Sie schreiben doch von 2 Fehlzeiten und im Protokoll sind auch insgesamt 88 Ausfallstunden aufgeführt? Was ist mit dem Entgelt für die zweite Fehlzeit?
Wenn Sie nur das Entgelt für eine Fehlzeit mit Lohnart 145 erfassen aber in den Fehlzeiten beide Zeiträume erfassen wird das Entgelt natürlich aufgeteilt. Danach sieht es hier für mich aus.
Hier im Anhang der zweite Krankenschein.
Die Berechnung hierfür ist wie beim ersten falsch.
Das Entgelt wird hier auch mit einem Wert von 3,15 berechnet.
Bei 64 Stunden kann niemals eine Ersattung von nur 145,53 € raus kommen 😄
Hallo Vicky,
ist bei der Lohnart 145 unter Allgemein -> Berechnungsvorschriften -> Faktorschlüssel : 1 (Stundenlohn 1) eingetragen und ist bei dem Mitarbeiter unter Stundenlohn 1 auch der Stundenlohn hinterlegt ?
Es sieht für mich danach aus das dort der Fehler liegt.
MfG
Frank
Ja, aber was ist in der Erfassungstabelle insgesamt an Stunden mit Lohnart 145 erfasst? 88 oder 24 Stunden?
Wenn man beide AUs zusammen rechnet kommt man auf 277,20. Das ist aber das Entgelt für 24 Stunden.
Vielleicht können Sie ja mal die Lohnabrechnung anonymisiert einstellen.
Da mich das Thema nicht losgelassen hat, habe ich mir aus April auch meine EFZ angeguckt. Krass - ich hab denselben Fall 🤔
Jetzt einen Test gemacht, 2 Arbeitnehmer, beide krank geschlüsselt 02.-03.05.,
AN 1, Krank separat erfasst also 02.05.2022 und 03.05.2022
AN 2, Krank gesamt erfasst also 02.-03.05.2022
Siehe da - unterschiedliche Berechnungen
DATEV, wir haben ein Problem!
@Monique_Müller @Nina_Schöneweis @Wolfgang_Stein können Sie sich das mal ansehen bitte?!
NACHTRAG: ich habe in einer 2. Runde jetzt denselben Arbeitnehmer mit den unterschiedlichen Krankeingabetagen geschlüsselt - da der Gesamterstattungsbetrag identisch ist (ob 2x 1 Tag oder 1x 2 Tage), haben wir wohl doch kein Problem.
Vicky, Ihr Arbeitnehmer war 12 Tage krank, davon in Ihrem abgerechneten Zeitraum 3 Tage. Die Kürzungsformel "x3 / 12" ist entsprechend richtig, wahrscheinlich haben Sie aber keine 96h EFZ gebucht?
ja, ist es.
Alma:
Sie haben recht :D.
Ich habe tatsächlich nur 24 Stunden mit der LA 145 erfasst.
Kein Wunder, dass es nicht passt.
DANKE jetzt kann ich den Lohn korrigieren und der KK bescheid geben.
Morgen versuche ich erneut mein Glück mit dem Lohn.