Hallo,
ein Mitarbeiter ist in der Kirche, hat Lohnsteuerklasse 3 und 2 Kinder.
Ihm wird jedoch keine Kirchensteuer abgezogen.
Woran liegt das?
Er muss bei seinem Lohnsteuerjahresausgleich dann nachzahlen.
@Claurodia schrieb:hat Lohnsteuerklasse 3 und 2 Kinder.
Die Pflicht zur Einbehaltung der Kirchensteuer im Lohnsteuerverfahren ergibt sich aus § 51a Abs. 2a EStG. Als Bemessungsgrundlage für den Abzug der Kirchensteuer vom Arbeitslohn ist dort die Lohnsteuer festgelegt, ggf. unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
Mögliche Antwort: Nicht für jede "Kirche" wird auch Kirchensteuer seitens des Staates eingetrieben/erhoben.....
@Claurodia schrieb:
ein Mitarbeiter ist in der Kirche, hat Lohnsteuerklasse 3 und 2 Kinder.
Schauen Sie mal hier:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2010/73/kirchensteuerpflicht
VG
Sicherheitshalber:
Der Mitarbeiter ist bei der elektronischen Lohnsteuerkarte angemeldet und bei der Rückmeldung der Daten ist eine Konfession enthalten, für die in Deutschland Kirchensteuer einbehalten wird?