Wir haben einen arbeitsgerichtlichen Vergleich auf dem Tisch liegen. In dem wurde beschlossen das der Arbeitnehmer für die Monate November und Dezember 2022 einen Betrag xxxxx (ca. ein durchschnittliches Gehalt) als Karenzentschädigung enthält.
Jetzt habe ich das Problem, dass das Arbeitsverhältnis am 31.10.2022 beendet wurde, und ich mit LODAS auch keine Abrechnung Oktober 2022 mehr erstellen kann.
Kennt jemand eine Lösung?
Da würde ich beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen. Wobei die zumindest steuerlich ja ohnehin als Zahlung in diesem Jahr betrachtet werden dürfte, weil du aus jeder Definition von "kurze Zeit" (§ 11 Abs. 1 S. 2 EStG) raus bist.
steuerrechtlich wäre es wohl kein Problem den Mitarbeiter für den März mit Steuerklasse 6 anzulegen und den Betrag auszubezahlen. Aber Sozialversicherungsrechtlich habe ich doch dann keine SV Tage und die Berechnung wäre dann doch sehr wahrscheinlich falsch.
also so als Idee...
wäre zu prüfen, ob es eine Art Abfindung (Einmalbezug) ist, und Zahlung nach Austritt abzurechnen ist, evtl. mit Fünftelregelung -> da gibt es auch ein Hilfe-Dokument
oder ob die Kündigung bzw. Datum der Kündigung vielleicht unwirksam war und der Zeitraum der Beschäftigung geändert werden muss und es noch laufender Lohn sein könnte, dann evtl. über Nachberechnung / Aufrollen der Monate
@B_Hermann schrieb:Aber Sozialversicherungsrechtlich habe ich doch dann keine SV Tage und die Berechnung wäre dann doch sehr wahrscheinlich falsch.
Vergleichsbeschluss sagt nein, das kann durchaus korrekt sein.