Liebe Kollegen,
ich habe jetzt erstmals eine Bescheinigung für einen MItarbeiter der ausgesteuert wird nach Langzeitkrank und zum Arbeitsamt wechselt, diese benötigen natürlich eine Bescheinigung. Nun stellt sich mit dir Fage ob dies auch elektronisch geht, Zeitraum der letzten Einkünfte vor Krankengelg wäre 2021- 06/2022. Gemeldet werden ja die letzten 12 MOnate, und ausgetreten ist der MA auch nicht.
Danke 😞
Hallo,
die Arbeitsbescheinigung kann nur erstellt werden, wenn der Mitarbeiter ausgetreten ist oder die Fehlzeit unwiderrufliche bezahlte Freistellung oder Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld hinterlegt ist.
Folgende Abrechnungsergebnisse werden bescheinigt:
Steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate
Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung: 12 Monate, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit Entgeltfortzahlung vorliegen, sonst 24 Monate
Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre
Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre
Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 1070718 .
Hallo Herr Stein,
bei der Recherche zu diesem Problem bin ich auch Ihren Eintrag gestoßen.
Wir haben bei einem Mandanten genau dieses Problem mit der DÜ der Arbeitsbescheinigung.
Die Fehlzeit (Ende Bezug Krankengeld, Beginn ALG), etc. ist unserer Meinung korrekt geschlüsselt lt. dem Dok. 10100718. Trotzdem wird keine Arbeitsbescheinigung übermittelt.
Lt. Fehlerprotokoll fehlen für BEA die Daten zur Kündigung.
Der Mitarbeiter ist jedoch nicht ausgeschieden.
Haben Sie eine Idee woran es liegen könnte?
@Nic22 schrieb:Lt. Fehlerprotokoll fehlen für BEA die Daten zur Kündigung.
Hast du die Angaben zu Zahlungen bei Austritt ausgefüllt? Bei Aussteuerung kannst du da erstmal für alles "nein" auswählen. Die braucht es in dem Fall.
Wir haben als Fehlzeit bewusst keine Aussteuerung gewählt, da in diesem Fall keine Arbeitsbescheinigung übermittelt wird lt. Datev. Fehlzeit (Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug ALG) ist geschlüsselt. Angaben zum Austritt sind keine erfasst.
Hallo AnniT2020,
wir hatten bei unserem Mandanten neulich auch zum ersten Mal diesen Fall.
Über DATEV konnte keine elektronische Arbeitsbescheinigung erstellt werden, da DATEV diesen Fall nicht abbilden konnte.
Wir haben dazu auch mal bei der Arbeitsagentur angerufen und konnten dann über das SV-Meldeportal problemlos die Arbeitsbescheinigung für eine Langzeitkranke Mitarbeiterin erstellen und senden.
Es müssen die letzten 12 Monate vor beginn der Krankheit eingetragen werden und bei 'Beendigung' muss nur der letzte Tag vor Aussteuerung ins Krankengeld als Ende des Beschäftigungsverhältnisses eingetragen werden. Keine Angaben zur Kündigung oder wann gekündigt wurde. Dies gibt die Hilfe beim SV-Meldeportal auch so als Arbeitshilfe mit. Die zusätzlichen Leistungen bei Beendigung müssen natürlich auch alle noch mit 'Nein' beantwortet werden.
Die Meldung über das Meldeportal bedeutet zwar etwas manuellen Aufwand, was aber im Verhältnis zur Hilfesuche bei DATEV geringer ausfällt.
Ich hoffe dies Hilft dir weiter.
ok. Das probieren wir. Vielen Dank.
@Admin_Patrick schrieb:Hallo AnniT2020,
wir hatten bei unserem Mandanten neulich auch zum ersten Mal diesen Fall.
Über DATEV konnte keine elektronische Arbeitsbescheinigung erstellt werden, da DATEV diesen Fall nicht abbilden konnte.
So ganz korrekt ist diese Aussage nicht. Ich habe schon die ein oder andere dieser § 312-Bescheinigung im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung seit Mitte März 2025 erstellt und versendet. Ohne Probleme. Also liegt der "Fehler" wohl in den Einstellungen/gemachten Eingaben. Was hier allerdings noch fehlt ist die Auswertung 441 (Übersicht aller erstellten Arbeitsbescheinigungen).
@Nic22, das fällt für mich mit unter "Aussteuerung". Der Fehlzeitgrund löst da nur die BEA aus oder nicht. 😉
@Nic22 schrieb:Angaben zum Austritt sind keine erfasst.
Das dürfte dein Problem sein. Im Fehler- und Hinweisprotokoll müsstest du die zweite Meldung haben.