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eAU Folgebescheinigung abfragen ohne Wartezeit von 4 Tagen

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letzte Antwort am 09.03.2023 07:24:50 von Uwe_Lutz
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Andrea20
Beginner
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Unsere Arbeitnehmer*innen müssen erst ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, deshalb haben wir den Abruf ab dem 4. Tag eingestellt.

 

Bei einer Folgebescheinigung muss die eAU allerdings sofort vorliegen, aber auch hier wird mit der Abfrage 4 Tage gewartet. Wie können wir das umgehen?

Hayen
Aufsteiger
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Man könnte theoretisch bei dem AN unter Personaldaten / SV / Allg. Daten - Registerkarte AU Bescheinigung vorübergehend auf "1. Tag" umstellen und dann gleich abrufen. 

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Uwe_Lutz
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@Andrea20  schrieb:

Unsere Arbeitnehmer*innen müssen erst ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, deshalb haben wir den Abruf ab dem 4. Tag eingestellt.

 

Bei einer Folgebescheinigung muss die eAU allerdings sofort vorliegen, aber auch hier wird mit der Abfrage 4 Tage gewartet. Wie können wir das umgehen?


Das habe ich auch schon vermutet/befürchtet, hatte dies aber noch nicht genauer geprüft.

 

Hier wäre m.E. die DATEV gefragt, wie man damit umgehen soll. Schließlich muss für eine Folgebescheinigung eine neue Fehlzeit erfasst werden. Dann muss das Programm dies aber automatisch feststellen, dass eine FB vorliegt und die Anfrage sofort senden oder es muss noch eine zusätzliche Option "Folgebescheinigung" im Programm eingebaut werden.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


da in LODAS die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigung im Bereich der eAU nicht unterschieden werden kann, gilt in diesem Fall für beide der 4. Tag.


Ich habe diesen Sachverhalt zur Verbesserung an unsere Entwicklung weitergeleitet.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Sabrina_Simmerlein  schrieb:

 


Ich habe diesen Sachverhalt zur Verbesserung an unsere Entwicklung weitergeleitet.


Verbesserung finde ich hierbei sehr vorsichtig ausgedrückt - Fehlerbehebung wäre angebracht!

metalposaunist
Unerreicht
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Kann mir jemand erklären, woher die Unterscheidung überhaupt kommt 🤔? Wieso gibt es eine Erst- und Folgebescheinigung? Wenn ich krank bin, bin ich krank. Der Rest dürfte sich doch aus der Dauer und den Tagen / Unterbrechungen automatisch ergeben? Machen wir Deutsche 🇩🇪 das wieder komplizierter als nötig? Sind wahrscheinlich wieder irgendwelche tollen §§§ von 1463, wo der berittene Bote noch Nachrichten überbrachte. 

 

Und ist dann das 1. Gehalt bei meinem AG das Erstgehalt und danach bekomme ich nur noch Folgegehälter? 🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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vw
Erfahrener
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Hallo Daniel,

ob Erst- oder Folgebescheinigung kann wichtig werden bei der Frage ob der AG noch Lfz zu leisten hat oder die Krankenkasse Krankengeld.

 

https://www.grosshandel-bw.de/erst-oder-folgebescheinigung-wieder-krank-oder-immer-noch/

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/meldeverfahren-faq/datenaustausch-eau/welcher-zeitraum-in-der-au-datenabfrage-2124764

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
M_H
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

ich habe das einfach so gelöst, dass ich bei allen Mandanten geschlüsselt habe, dass ab dem ersten Tag eine AU vorliegen muss. So kann ich auch schon früher die Abfrage machen. Der Eintrag hat ja m.E. nix damit zu tun ob auch wirklich am ersten Tag eine AU vorliegen muss bzw. ob evtl. ein oder zwei Tage ohne AU eingetragen werden in die Fehlzeiten ... und die Erstattung nach AAG läuft ja sowieso unabhängig davon.

 

Grüße

M_H

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Ich habe zum Glück nur drei Mandaten die einen Abruf wünschen. Alle anderen rufen selber aber oder halten den Abruf für unnötig.

 

Alle drei meinten „machen sie man ab ersten Tag“. Ok ist uns nur recht . Dann geht die Rückmeldung schnell und kann abgehakt werden

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@M_H  schrieb:

 

 

ich habe das einfach so gelöst, dass ich bei allen Mandanten geschlüsselt habe, dass ab dem ersten Tag eine AU vorliegen muss.


Das habe ich bei uns auch so umgestellt.

 

Ich kann nämlich aus der Verfahrensbeschreibung zum Abruf der eAU (2022_07_05_finale_Version_Verfahrensbeschreibung_1.2.pdf (gkv-datenaustausch.de)) auch nirgends herauslesen, dass ein Abruf erst ab dem Tag, an dem die AU-Bescheinigung auch vorgelegt werden muss, zulässig sei. Ich halte die Umsetzung in den DATEV-Programmen für falsch oder zumindest überzogen. In der Verfahrensbeschreibung steht unter 3.1.1 "Zeitpunkt der Abforderung":

 

Hierbei ist zu beachten, dass ein Abruf der eAU nur dann sinnvoll ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits verpflichtet ist, eine Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 1a EntgFG durch den Arzt feststellen zu lassen und daher diese bereits der Krankenkasse vom Arzt übermittelt werden konnte.

 

Es wird nur darauf hingewiesen, dass es u.U. sinnvoll ist, solange zu warten, weil vorher der Krankenkasse ggf. noch keine Daten vorliegen. Wenn aber ein MA am ersten Tag gleich zum Arzt geht, kann ich auch am ersten Tag gleich abfragen.

 

Und wir haben dann das Problem auch bei den Folgebescheinigungen nicht...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

9
letzte Antwort am 09.03.2023 07:24:50 von Uwe_Lutz
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