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eAU Übermittlung der Ärzte an die Krankenkasse

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letzte Antwort am 12.07.2023 15:38:27 von rschoepe
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sne1965
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Hallo weiss jemand, wie lange sich die Ärzte Zeit nehmen können um die eAU an die Krankenkassen zu übermitteln ?

 

Ein Arbeitnehmer hat sich am 15.05.2023 krankgemeldet, war am selben Tag beim Arzt, dieser hat ihn bis 19.05.2023 krankgeschrieben. Ein Abruf der eAU war bisher erfolglos. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse habe ich erfahren, dass noch kein eAU eingegangen sei. Der Mitarbeiter ist absolut vertrauenswürdig und seinen Angaben glaube ich.

 

Gruß

Stephan

pumpkin89
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Hallo 🙂

 

Ich weiß leider nicht, wie es sich hier mit gesetzlichen Fristen zur Übermittlung durch die Arztpraxis verhält, kann aber aus meiner Erfahrung sagen, dass es Praxen gibt, die sowas anscheinend nur im 2-Wochen-Turnus an die KK übermitteln...😑

sne1965
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Vielen Dank. Diese Befürchtung habe ich auch. Man sollte so einen unausgegorenen Mist, nicht auf die Menschheit loslassen, ohne es zuvor eingehend geprüft zu haben. Leidtragende sind mal wieder die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das interessiert aber dort oben Keiner. Nur einmal alle 4 Jahre....

metalposaunist
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@sne1965 schrieb:

Man sollte so einen unausgegorenen Mist, nicht auf die Menschheit loslassen, ohne es zuvor eingehend geprüft zu haben.


Wurde es doch alles 😬. 16 Jahre #Neuland. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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vw
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@pumpkin89 


@pumpkin89  schrieb:

Hallo 🙂

 

Ich weiß leider nicht, wie es sich hier mit gesetzlichen Fristen zur Übermittlung durch die Arztpraxis verhält, kann aber aus meiner Erfahrung sagen, dass es Praxen gibt, die sowas anscheinend nur im 2-Wochen-Turnus an die KK übermitteln...😑


... oder es (mal wieder) gar nicht funktioniert.

 

Vor drei Wochen musste ich selbst zum Arzt. Als interessierter Personalmensch frage ich nebenbei, wie es denn so mit der eAU läuft.

 

Antwort: seit letzten Donnerstag gar nicht mehr.

 

Im Nachhinein kann das natürlich auf die Cyberattacke auf Krankenkassendienstleister zu tun gehabt haben, aber "rund" läuft die Geschichte immer noch nicht.

Die anderen Projekte wie eRezept, ePatientenakte wurden eingestampft oder auf Eis gelegt. Aber das wird durchgezogen ...

 

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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Theo1
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Hallo,

Ich bin auch nicht glücklich mit dem ganzen.... mal ne Frage in die Runde: wie macht ihr den ganzen Ablauf? War früher doch einfach, AU lag vor, in Lodas eingepflegt,  Zeiterfassung erfasst und gut wars.... 

Ich führe nun eine Excel Liste, damit ich so prüfen kann, welche Rückmeldungen noch fehlen... damit die Erstattungen auch von den KK zeitig kommen....umständlich..Mehrarbeit..

Wie macht ihr das einfacher? 

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vw
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Hallo,

meines Wissens sind eAU und U1-Erstattung nicht gekoppelt.

(Anm.: wir sind mit unseren Betrieben nicht U1-pflichtig)

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/meldeverfahren-faq/datenaustausch-eau/erstattung-aus-u1-nicht-an-au-datenabruf-gekoppelt-2124782

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/eAU-Abruf-nur-bei-U1-Mandanten/m-p/333431

 

Gruß, vw

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BMayer
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Hallo,

 

der Arzt hat wohl 9 Tage Zeit, die eAU an die KK zu übermitteln. Sollte die AU bereits abgerufen sein und die KK meldet zurück: keine AU, kann erst nach 9 Tagen nochmal abgerufen werden. Habe ich leider öfter, da es bei uns noch viele Ärzte gibt, die nicht übermitteln, warum auch immer, und immer noch die 3 Papier AU's dem AN in die Hand drücken. Unverständlich. Unsere AN wurde darüber informiert, dass sie uns dann in solchen Fällen die AU abgeben und die für die KK unbedingt auch wegschicken müssen.

Der AG wird verpflichtet, abzurufen, aber der Arzt kann wohl machen, was er will.  

 

Wir haben uns auch eine Excelliste erstellt, wo eingetragen wird, wenn der AN sich meldet. Hier vermerke ich meinen Abruf, die Rückmeldung der KK und ob ich es bei der Abrechnung schon berücksichtigt habe. Ein Mehraufwand, auf den ich gerne verzichten würde.

 

LG Bianca

sne1965
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Na Prima.Ironie an: 9 Tage ist doch noch im Rahmen. : Ironie aus.

Mal sehen was unsere Geschäftsleitung dazu sagt. Ich werde vorschlagen ohne eAU oder Papier-AU kein Geld für die Tage.

Sollen sich die AN an die Ärzte, oder noch besser an den örtlichen Abgeordneten wenden. Oder noch besser an die Bild-Zeitung. Vielleicht wachen dann unsere "Volksvertreter" auf und machen diesen Mist rückgängig.

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BMayer
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Naja die AN können am wenigsten dafür. Woher sollen sie wissen, dass die eAU nicht geklappt hat. Ich spreche sie an und schicke sie dann nochmal zum Arzt, um sich was ausstellen zu lassen. Ich finde es halt unmöglich, dass Ärzt sich "weigern" "dürfen".

metalposaunist
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@sne1965 schrieb:

Ich werde vorschlagen ohne eAU oder Papier-AU kein Geld für die Tage.


Prinzipiell eine sehr coole Idee 😎. Ein bisschen so wie "keine IBAN, keine Kohle". Gefällt mir 👍.

 

Problem aber: Was kann ich als Arbeitnehmer dafür, wenn die eAU nicht funktioniert? Da habe ich leider absolut 0 Einfluss drauf. Muss ich dann den Arzt wechseln, wenn dieser mit der Digitalisierung nicht Schritt halten kann, nur damit ich meine Kohle bekomme? 🤔 Nachher muss ich da noch was nachweisen; habe Arbeit damit, nur weil ich einmal krank war? Schwierig. 

 

Wenn sich meine IBAN ändert und ich vergessen habe, das meinem AG und allen anderen Geschäftspartnern mitzuteilen, bin ich selber verantwortlich und kann mir selbst an die eigne Nase fassen. An die Nase der Ärzte will ich nicht fassen 🤣.

 

Also entweder ist das eAU System technisch gerade wirklich kaputt oder auch dieser Thread beschreibt bezaubernd, warum das mit dieser Digitalisierung im Lande ... die Software ist auch immer nur so gut, wie der Anwender davon Ahnung hat.  

 


@BMayer schrieb:

Ich finde es halt unmöglich, dass Ärzt sich "weigern" "dürfen".


Tja. Das ist wie beim Chinesen, der aushängt: keine Kartenzahlung möglich. Schon klar. Keine Kartenzahlung erwünscht passt sicherlich besser, weil man Bargeld besser waschen und Steuern hinterziehen kann 😏

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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sne1965
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Ich habe jetzt beim betreffenden Arzt angerufen, Die nette Dame hat mir unmissverständlich gesagt, dass sie mit dem System der eAU absolut überfordert sei. Keinerlei Schulungen, keine Unterstützung durch die Ärzte, Die Ärzte hätten Ihr nur einen Zettel gegeben mit der Aussage mach mal. Da ist der Gesetzgeber gefragt. Übermittlungspflicht am Tag der Krankschreibung, ansonsten gibt es kein Geld für die Behandlung. Ohne Ausnahme.

metalposaunist
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@sne1965 schrieb:

Die nette Dame hat mir unmissverständlich gesagt, dass sie mir dem System der eAU absolut überfordert sei.


As I said ...  

 


@sne1965 schrieb:

Da ist der Gesetzgeber gefragt.


Der war gut 🤣. Deshalb hat der Gesetzgeber auch das §§§ PUEG erfunden. Noch Fragen?  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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pogo
Meister
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@BMayer  schrieb:

der Arzt hat wohl 9 Tage Zeit, die eAU an die KK zu übermitteln. Sollte die AU bereits abgerufen sein und die KK meldet zurück: keine AU, kann erst nach 9 Tagen nochmal abgerufen werden.

Die Krankenkasse übermittelt doch aber automatisch die AU, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Abruf bei ihr eingeht.

Ein weiterer Abruf wäre als erst notwendig, wenn die 14 Tage rum sind.

 

pogo_0-1685521510389.png

 

Weitere Beispiele in der Verfahrensbeschreibung eAU.

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BMayer
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@pogo 

Aber nicht, wenn sie schon zurückgemeldet hat, dass keine AU vorhanden ist. Sollte die KK dann mittlerweile die AU vom Arzt oder AN erhalten sendet sie nicht nochmal. Zumindest hat es bei uns bisher nicht funktioniert.

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rschoepe
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Doch, auch dann.

Been there, done seen that.

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BMayer
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@rschoepe Habe leider andere Erfahrungen gemacht

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Flitze0815
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Hallo @BMayer ,

ich nehme an, ihr macht den Abruf nicht mit Lodas? In Lodas gibt es nämlich eine super Übersicht über die getätigten Abrufe (wann abgerufen, wann an KK weitergeleitet, wann zurückgemeldet). Wenn man die Übersicht dann in Excel benötigt, kann man sie sogar exportieren.

Dort steht auch drin, bis wann die KK sich die Rückmeldung noch offen hält, wenn die AU noch nicht vorliegt.

Mit dieser Übersicht hat die DATEV sich wirklich Mühe gegeben und mir ist auch noch nichts besseres unter die Augen gekommen! Falls jemand mal die Rückmeldungen aus der Hamburger Software sehen sollte.. schlimmer geht's echt nicht!

 

live long and prosper
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Flitze0815
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Also diese Aussage der Arzthelferin ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Muss man wirklich immer und für alles eine Schulung? Manche Sachen kann man sich auch über Hilfedateien selbst erarbeiten. Oder auch mal einfach jemanden fragen. Oder einfach mal probieren - dadurch löscht man ja nicht das Internet.

Leider gibt es die Aussage auch zu oft in anderen Bereichen. Hat mir keiner gezeigt, wie das geht! Thema erledigt! Aber die, die sich dann hinsetzen und einfach mal probieren oder lesen, werden dann angemault, dass die ihr Wissen nicht weitergeben. Weil die bekommen ihr Wissen ja über Nacht eingeflößt.. Schädeldecke auf, Trichter rein, Wissen rein.. so oder so ähnlich muss es wohl sein.

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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BMayer
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@Flitze0815  doch wir rufen über Lodas ab und diese Aufstellung sehe ich mir auch immer wieder an. Exportiere sie aber nicht.

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sne1965
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Hallo,

 

ich habe mittlerweile einen ganz anderen Verdacht:

 

Der Cyberangriff auf Bitmarck könnte an dem Debakel Mitschuld sein. Bitmarck wird von 80 % der Krankenkassen zur Digitalisierung genutzt. Näheres hier:

 

https://www.heise.de/news/Cyberangriff-auf-Bitmarck-Krankenkassen-kaempfen-mit-Vorsichtsmassnahmen-8986039.html

 

 

Grüße

 

Stephan

metalposaunist
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Jupp 👍. Das würde ich auch beides miteinander verbinden. Danke für den Hinweis!

 


[...] die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die über den E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) versandt wird [...]


eAU via E-Mail von 1971 😲? Kann man nur hoffen, dass sich heise.de da vertan hat oder ich es falsch interpretiere. Hat bestimmt jemand auf einen Link geklickt, wo man 2 Mio. Euro gewinnen konnte 😂

 


Sicherheitsexperten und zuständige Behörden wie das Landeskriminalamt sind ebenfalls involviert, ebenso wie mit dem Bundesgesundheitsministerium, Verbänden und der für die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH.


Und Manuel 👨 ist auch mit dabei! Der ist ganz wichtig!  

 

IT-Schwachstellen: NRW-Schulministerium wusste wohl seit Monaten davon

 

Ich bleibe dabei: Deutschland digitalisiert - besser nicht. Dann bricht nach und nach alles zusammen und mehr und mehr steht still und verursacht immer größere wirtschaftliche Schäden. Wir können das einfach nicht. Es sind Akteure am Werk, die sich nicht beweisen konnten. Aber okay, auch beim Laufenlernen fallen Kinder erst auf die Nase bis sie's können - da müssen wir wohl durch. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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sne1965
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NEULAND, gelle....

sne1965
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S33K3R
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eAU via E-Mail von 1971 😲?

 

"Dr. Herbert R.J. Grosch kreiert 1950 die ersten Gedankenmodelle für seinen Arbeitgeber IBM, die die Zusammenhänge der heutigen Datenwolke beschreiben."

 

"In den 1970er Jahren nahm das Cloud Computing mit der Einführung der ersten virtuellen Maschinen eine konkretere Gestalt an. Microsoft, Apple und IBM entwickeln Technologien, die die Cloud-Umgebung verbessern und die Nutzung des Cloud-Servers und des Server-Hostings vorantrieben."

 

Wenn Alter das Argument ist... 👵 

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BMayer
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@pogo J

Jetzt hat die KK tatsächlich das 1x, nachdem sie zuerst KEINE AU gemeledet hat, diese Meldung drei Tage später korrigiert.

 

LG Bianca

metalposaunist
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Moin @sne1965 & alle Mitleser, 

 

es kommt alles noch viel besser: 

 

Ups: Krankenkassen nutzen die Telematik-Infrastruktur selbst nicht

MOVEit-Schwachstelle tangiert 100 deutsche Firmen, AOKs von Datenabfluss betroffen?

 

Deutschland 🇩🇪 digitalisiert - besser nicht 👎

 

Leider fährt Dein Link @sne1965 aka die Stellungnahme vor die Wand und wird bei mir nicht geladen? 

metalposaunist_0-1686221421621.png

 

Sieht im PiHole auch komisch aus: NODATA klingt nicht so cool?

metalposaunist_0-1686221568404.png

 

Lasst mich lügen aber ich ahne voraus, dass je mehr Deutschland digitalisiert, es umso bürokratischer, aufwändiger, nerviger, fehleranfälliger und langwieriger wird als es seinerzeit mit good old Papier war. Da kommen Dinge auf uns, von denen wir bis heute nichts geahnt haben werden ... Es werden sich täglich neue Abgründe in diesem analogen Land auftun und eine Besserung kann ich nicht erkennen. 

 


"Zu Risiken und Nebenwirkungen dieser Konstellation lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".


Trifft es doch sehr schön. 

 

Aber die Steuerberaterkammer schreibt auf LinkedIn schon mal, dass sie ja etliche Verbesserungsvorschläge zur EU-einheitlichen Steuerreform hat. Wer im Glashaus mit dem beSt sitzt ... vom IT-Dilemma des beA schwiegen wir an dieser Stelle besser. Das hat ja die BRAK zu verantworten. 

 

@Johannes_Breitenbach: Um hier wieder den Bezug zur DSGVO und allgemein dem Datenschutz zu kommen: Dann werden da in Zukunft also öfter ggf. höhere Strafzahlungen verhängt, je öfter IT-Systeme "der Deutschen" gehäckt werden? Oder bekommen Krankenkassen und andere "wichtigere" Institutionen nur einen kleinen Rüffel? Was ist aus Qua Lis bzgl. der DSGVO geworden? 

 

Also, ja - ich kann verstehen, wenn Du der Auffassung bist, dass der Datenschutz "für alles" herhalten muss, auch wenn dem nicht so ist. Dann werde intensiver beobachten, was nach Häcks allgemein passiert.  

 

EDITH: Jetzt kann ich die Stellungnahme öffnen. 

 


Arztpraxen sollten deshalb prüfen, ob sie für den Versand von AU-Daten in dem betroffenen Zeitraum
Fehlermeldungen erhalten haben. Dort, wo dies der Fall ist, sollten sie die AU-Daten so schnell wie möglich
erneut an die Krankenkassen senden, damit die Arbeitgeber diese abrufen können.


Wenn die Praxen nicht mal eine Übermittlung einer eAU schaffen, wer soll da auf die Fehlersuche gehen? Kann mir gut vorstellen, dass die Mitarbeiter in den Praxen nicht wissen, wie man allg. solche Probleme löst. Dann ist es im Zweifel egal und wir machen Hampelmänner bei der Abrechnung ... 

 

Ich werde, sobald möglich, der elektronischen Patientenakte widersprechen. Nicht aus Angst, dass meine Daten "verloren" gehen, sondern aus Unfähigkeitsgründen & Vertrauensverlust der BRD in Sachen Digitalisierung. 

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n_h_2015
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Hallo sne1965,

 

vermutlich brauchst du die Antwort nicht mehr, hast sehr viele Antworten und Hilfen bekommen.

 

1. die Frist habe ich in dem Sinne auch nicht gefunden, aber wenn du dir bei der Bundesärztekammer, bei der KBV (siehe Anhang) oder bei der KVBerlin liest, hier der Link von KVBerlin: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/faq/detailpid/detail/493 

dann ist die AU auszustellen und es wird entweder einzeln oder gesammelt  zu übermittelt.
2. Sollte dann mit der Ausstellung schon feststehen, das ein Störfall vorliegt, hat der Arzt es per Post an die KK zu schicken, daher dürfte es an sich nicht mal eine Woche dauern.


Der elektronisch Abruf bleibt 14 Tage bestehen, wenn das nicht klappt, dann kann man das nochmal anstoßen.
Bei Lodas weiß ich es nicht, aber bei Lohn und Gehalt ist unter den Bewegungsdaten die eAU Übersichten und darunter die eAU Statusübersicht, da siehst du alle eAUs inkl. Zustand, kann man auch reduzieren auf nur Handlungsbedarf und links ist ein Button eAU-Abfragen erstellen, da kannst du somit alle mit Handlungsbedarf nochmal reinnehmen und versenden (leider gibt es kein bearbeitet oder erledigt gerade bei Wochenenden, aber
kennst ja DATEV, wenn es sich oft genug gewünscht wird, soll das auch kommen).

 

Zu dem Punkt, wenn die eAU nicht kommt, ganz ehrlich das Gesetz sieht vor nach § 5 Abs. 1a EntgFG, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich eine Ausfertigung geben zu lassen und wenn man das "Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)" ließt Seite 37 (im Anhang), dann dient das als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel.


Sicher schreiben die RA das § 7 EntgFG nicht mehr in dem Sinne greift und bisher keine Entscheidung vorliegt und somit eine gesetzliche Lücke herrscht, aber warum sollte ich als Arbeitgeber nicht das Recht haben ein Beweis anfordern zu dürfen, wenn ich das mit fehlendem Abruf in Frage stelle?!
Der Arbeitnehmer darf seine Ausfertigung auf Grund von Datenschutz zwar verwehren, aber ganz ehrlich es ist ein Stück Papier das geknickt werden kann oder der AN ein Foto nur von dem oberen Teil macht.

Wenn also keine eAU geht, erwarte ich als gesetzliches Beweismittel davon eine Kopie, Scan oder Foto, denn sonst kann man das in meinen Augen in Frage stellen.

 

Wenn du das hast und den Antrag AAG stellst und die Kopie an die KK schickt, bekommst du auch deine Erstattung.

 

MfG nh

 

 

metalposaunist
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Es gibt Updates dazu: MOVEit-Lücke: AOK findet keine Hinweise auf Datenabfluss

 


[...] hatten den Dienstleister TÜVIT mit der forensischen Analyse der nicht autorisierten Zugriffe auf deren MOVEit Transfer-Software beauftragt. Die Untersuchung habe keine Hinweise auf einen Abfluss von Sozialdaten geliefert.


Auch TÜV: ARD: So funktioniert Abholzung mit TÜV-Siegel

 

Hm, weiß ich nich digga 😂.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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rschoepe
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Datenabfluss wird doch bei solchen Vorfällen nie gefunden - bis die Daten dann im DarkNet zum Verkauf stehen. 🙈

38
letzte Antwort am 12.07.2023 15:38:27 von rschoepe
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