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digitale Personalakte Pflicht ab dem 01.01.2027

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letzte Antwort am 29.07.2026 14:46:12 von CKB83
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lohnexperte
Meister
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@Lohnnutzer  schrieb:

 

...

 

Wir haben recherchiert und sind zu dem Ergebnis gekommen das eine explizite „Digitale Personalakte“ noch dazu Zertifiziert und geprüft und kostenpflichtig in keinster Weise Pflicht wird.

 

Es wird verpflichtend Unterlagen digital bereitstellen zu können.

 

Genau!!! Auch mein Kenntnisstand ist:

 

Es reicht, wenn man im Prüfungsfall die Unterlagen digital bereitstellt. Nun kann jeder für sich entscheiden, ob er

 

a) bereits laufend alles in der vorgeschriebenen Form digitalisiert (weil beispielsweise die eigene Verwaltung digitalisiert werden soll oder bereits ist) und dann die digitalen Prüfunterlagen schneller zur Hand hat

 

oder aber

 

b) erst im Prüfungsfall die vorliegenden Papierakten dem Prüfer entsprechend digital zur Verfügung stellt.

 

Der Verkauf der Programme dient also ganz klar der Stategie a).

 

VG

 

 

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mick
Fortgeschrittener
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Nachricht 62 von 64
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@rschoepe  schrieb:

@mick  schrieb:
Verstehe dann nicht, warum hier auf einigen Seminaren (DATEV und andere Anbieter) von einer verpflichtenden Personalakte gesprochen wird.

Die wollen schließlich ihre Software verkaufen.


Können Sie ja gerne. Aber nicht mit Falschinformationen 🙂

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CKB83
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Nachricht 63 von 64
92 Mal angesehen

Das Thema wird aber schwierig! Ich sehe dieses Potenzial auch bereits bei dem Thema e-Rechnungen auf uns zukommen und weiß jetzt schon, dass es Diskussionen geben wird, weil der Betriebsprüfer die Buchungssätze mit Belegverknüpfung haben wollen wird. Aber aktuell gibt es in beiden Bereichen gar keine Verpflichtung irgendetwas systematisch zu speichern und Lohn / Bufü und Beleg miteinander zu verknüpfen und ich glaube auch, dass dies schwierig wird gesetzlich zu verankern. 

 

 

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CKB83
Aufsteiger
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Nachricht 64 von 64
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1.) Ich werde einen Teufel tun und die Personalakten für Mandanten pflegen; damit würde ich in irgendeiner Art eine Verpflichtung eingehen, auf die ich mal so gar keine Lust habe. Was wir an Unterlagen bekommen, wird gespeichert, aber ich will auf gar keinen Fall originäre Stundenzettel, etc. in meinen Akten haben. 

 

2.) Wer benennt denn in der Personalakte die Dateien? Die werden auch nur nach Ihrer Ablage benannt und das kann ich mit einer extrem einfachen Batch schon aus der Windows Ordnerstruktur ebenso machen. Dazu meine ich im Kopf zu haben, dass die Struktur ohnehin auch von Ihnen angelegt werden muss? 

 

Alles in allem kein Thema für mich, ich werde Mandanten darüber informieren was zu tun ist und genau wie bisher die gesamte Verantwortung nicht übernehmen; soviel Zeit habe ich nicht um Immatrikulationsbescheinigungen wochenlang hinterherzurennen. Wieviel soll der Gastronom für eine Lohnabrechnung bezahlen? 

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letzte Antwort am 29.07.2026 14:46:12 von CKB83
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