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bAV AG-Pflichtzuschuss "Insich" - Berechnung

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letzte Antwort am 04.07.2022 08:22:33 von Wolfgang_Stein
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mkb1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 21
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Guten Tag liebe DATEV - Community,

 

ich habe da mal eine Frage bzgl. des AG Pflichtzuschusses und der so genannten "Insich" - Berechnung.

 

Folgendes Beispiel:

Entgeltumwandlung 150€ ohne AG - Zuschuss

neue Entgeltumwandlung 130,43€

AG - Zuschuss 15% 19,57€

In Summe wieder 150€

 

Das Problem ist nur das Datev Lodas den AG - Pflichtzuschuss in Höhe von 19,56€ berechnet und man somit nicht auf die 150€ kommt. Ich habe schon unterschiedliche Varianten ausprobiert, auf die 150€ komme ich dennoch nicht.

 

Ist das Problem jemanden bekannt?

 

 

sorgen
Einsteiger
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Nachricht 2 von 21
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Hallo,

 

auch ich habe das selbe Problem und Mühe mich mit Probeabrechnungen ab. AG-Zuschuss wird mit welcher Formel berechnet? 

AG-Zuschuss muss anhand der Zahlen in den neuen Verträgen abgerechnet werden und diese sind leider ganz anders. Manuell abänderbar mit Eingabe bei Festbezügen? oder im Bereich Vertragsdaten Betriebliche Altersvorsorge?

 

Bisher Gehaltsumwandlung 150,-! Vertrag bleibt in dieser Höhe inkl. Pflichtbeitrag in Höhe von 19,57:

Programm würde nur diese 2 Varianten rechnen: 

Varianten auf Hundert rechnet: 150,- x 15% = 22,50 = 172,50  so richtig!

Variante  von Hundert rechnet: 127,50  + AG Pflichtzuschuss = 22,50?? = gesamt 150,-

 

Danke für jede Hilfe. Ein Dokument der Datev für diese Fälle wäre hilfreich. 

 

Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende. 

 

CVolz
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Nachricht 3 von 21
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Hallo,

dazu gibt es auch irgendwo ein Dokument,  kann ich am Montag posten. 

Die 22,50 sind 15% von 150 Euro.  

Wenn die 15% vom AN-Anteil und nicht Gesamtbetrag sein sollen, d.h. "in Hundert" hilft nur tricksen: 130,43 eingeben und Variante "auf Hundert" wählen. "in Hundert" gibt es wohl als 3. Variante nur in Lohn und Gehalt 😞

Viele Grüße!

mkb1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 21
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Hi CVolz,

 

die "auf Hundert Berechnung" habe ich, Problematik ist nur, dass man mit dieser Berechnung nicht auf 150€ kommt sondern auf 149,99€. 

sorgen
Einsteiger
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Nachricht 5 von 21
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Hallo mkb1,

 

genau so ist es, man hat immer Differenzen im 1 Cent Bereich. Liest die Datev mit? 

 

 

mkb1
Einsteiger
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Nachricht 6 von 21
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Hallo sorgen,

 

alternativ könnte man unter Mandantendaten einen neuen Zuschuss anlegen und nicht den Punkt "Gesetzlich 15%" wählen sondern "individuell/tariflich". Dort kann man den Zuschuss auf 2 Nachkommastellen bestimmen, ich denke dass man damit auch auf die 150€ in Summe kommen wird. 

(Das ist aber auch nur eine vorübergehende Lösung, ich habe es auch noch nicht ausprobiert)

sorgen
Einsteiger
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Nachricht 7 von 21
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Hallo mkb1,

 

danke für den super Tipp. Trixen geht damit und die Lohnabrechnung entspricht der Entgeltumwandlungsvereinbarung.

 

Variante Mandantenstammdaten:

vom Hundert wählen: individuell 13,05% eingeben

 

Personalstammdaten: Gehaltsumwandlung bleibt der bisherige Betrag

obige angelegte Variante zuordnen

 

so stimmt bei mir bisher jede Abrechnung. Ob als Dauerlösung richtig 🤔

 

Lohnabrechnung Januar ist erstmal gesichert. Danke nochmals.

 

Schönen Abend noch.

 

 

mkb1
Einsteiger
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Nachricht 8 von 21
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Hallo sorgen,

 

dann können wir uns ja erstmal über Wasser halten...

 

Dennoch würde mich interessieren ob die DATEV noch was dazu sagt ?

Die Lösung ist schließlich nur temporär und kein Dauerzustand.

M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 21
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Hallo sorgen,

 

der verpflichtende Zuschuss beträgt 15% und nicht 13,05%. Wird der Zuschuss nicht auf Hundert gerechnet, also 100% + 15%) dann muss folgende Rechnung durchgeführt werden:

 

15% aus dem Gesamtbetrag rausrechnen (denn auf 15% hat der AN Anspruch), die restliche Summe bis zu dem Gesamtbetrag ist dann die Umwandlung. Beispiel mit Gesamtbetrag 100 €:

 

100€ = 100%, davon 15% = 15€

100€ - 15€ = 85€.

 

Siehe auch Dok. 1000710, Seite 6 (anbei).

 

Grüße

M_H

sorgen
Einsteiger
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Nachricht 10 von 21
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Guten Morgen M H,

 

wir halten uns an die Variante die wir in vielen Seminaren zum umrechnen erhalten haben. Es gibt in Ihrem Skript eine 3. Variante und diese ist unsere:

 

Unbenannt.PNG

 

Man könnte sogar noch weniger abrechnen, in dem man die sogenannte " Spitzabrechnung" vornimmt. Dies ist aber entschieden zuviel Arbeit. 

 

Viele Grüße 

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 21
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Hallo sorgen,

 

ja, das ist wohl wahr, da steht die dritte Variante. An den Prozenten sieht man aber, dass keine 15% Zuschuss gezahlt werden ... diese %-Zahl ist aber verpflichtend. Ich denke, dass hier noch lange das letzte Wort nicht gesagt/geschrieben wurde und "die Köpfe heiß diskutiert werden". Bin gespannt wie sich das noch entwickeln wird (evtl. Klagewellen ...?!). Wäre schön gewesen wenn sich unser Gesetzgeber vorher darüber einmal Gedanken gemacht hätte ...

 

Die Spitzabrechnung, auch da haben Sie recht, kann (mit hohem Aufwand) gemacht werden, aber nur bei Geldern über der BBG ... trifft also nicht auf jeden MA zu.

 

Grüße

M_H

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mkb1
Einsteiger
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Hallo MH,

 

eine Vereinbarung mit den MA bzw. eine Betriebsvereinbarung ermöglicht diese Art der Abrechnung.

Sollte man keine derartige Vereinbarung treffen könnte es zu Problemen führen...

 

Viele Grüße

TN
Fachmann
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13,05 können durchaus richtig sein, je nachdem, was in der Umwandlungsvereinbarung festgelegt wurde:

 

100,-- = 115%

100:115x100 = 13:05

 

Denn die 13,05 sind auf 86,96 gerechnet. 86,96 x15%+ ergibt 100,00.

 

So als kleine Annäherung der Formel zur Berechnung der USt aus dem Bruttopreis 😉

Schmitt-A
Beginner
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Wird es in der Zukunft eine Möglichkeit geben die Spitzabrechnung über Lohn und Gehalt durchzuführen? 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 21
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Hallo Community,


die Spitzabrechnung wird in Lohn und Gehalt nicht umgesetzt.


Der Durchlauf der Abrechnung ist zu komplex und würde zu Lasten der Performance gehen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mkb1
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Nachricht 16 von 21
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Hallo Frau Preuß,

 

eine Antwort auf das eigentliche Thema wäre den meisten hier wohl hilfreicher 🙂

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 21
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Hallo,

 
die Höhe des Arbeitgeberzuschusses errechnet sich nach dem Dreisatz:


Entgeltumwandlung * x % = * EUR - hier kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

 
Die Möglichkeit, den AG-Pflichtzuschuss als Betrag erfassen zu können, wird aktuell von unserer Entwicklung überprüft.


Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald wir Neuigkeiten haben. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kate2195
Beginner
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Hallo, 

 

gibt es hierzu mittlerweile schon eine Lösung bzw. Arbeitsanweisung von DATEV für LODAS?

 

Bitte um Rückmeldung!

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ich habe hierzu inzwischen tatsächlich erfreuliche Neuigkeiten. 😊


Voraussichtlich mit dem nächsten Service-Release im Juni wird es möglich sein, den Arbeitgeberpflichtzuschuss als Betrag zu erfassen.


Außerdem soll auch die Variante "in Hundert" umgesetzt werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
mewi
Beginner
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Hallo Frau Mertel,
bei mir ist die Abrechnung trotz der neuen Abrechnung mit "in Hundert" nicht korrekt.
Der Mitarbeiter hat die Direktversicherung erst seit letzten Monat. Daher möchte ich auch die komplette Abrechnung umstellen, um keine Differenz von 1 Cent zu haben.
Ich habe jetzt die geforderten Lohnarten 900-903 mit Gültigkeit ab 05/2022 angelegt. Im Mitarbeiter habe ich umgestellt auf "in Hundert" und den Betrag bei Arbeitgeberanteil eingetragen. Den Rest habe ich gelassen.
Der Mai ist jetzt vollkommen richtig. Die LA 891 mit dem falschen Betrag ist raus und die LA 901 mit 6,54 (das ist der eingetragene Betrag) drin.
Aber im Juni ist die LA 901 mit 6,54 und zusätzlich LA 891 mit 5,69. Und es wurden auch beide Beträge von LA 911/914 abgezogen.
Mai: 901 (6,54) + 911/914 (43,64) = 50,18
Juni: 891 (5,69) + 901 (6,54) + 911/914 (37,95) = 50,18
Woran liegt es, dass der eingetragene Betrag nicht vorrangig verwendet wird sondern meine Abrechnung jetzt total falsch ist?

 

Vielen Dank im Voraus!

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 21
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Hallo, 

 

bei der Berechnungsvariante "in Hundert" wird der erfasste Gehaltsverzicht anteilig ausgewiesen. Berechnet wird dieser anhand der Formel Betrag x 115 / 100. Die Differenz wird als Arbeitgeber-Pflichtzuschuss ausgewiesen. 
Informationen zur Berechnungsvariante "in Hundert" finden Sie im Dokument 1024077 .

 

Gerne schauen wir uns den Sachverhalt bei Ihnen an, setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.07.2022 08:22:33 von Wolfgang_Stein
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