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Wertguthaben an Arbeitnehmer monatlich auszahlen

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letzte Antwort am 24.06.2025 10:50:37 von vonnordheim
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Danter811
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Unser Arbeitnehmer hat sich ein Wertguthaben aufgebaut. Jetzt soll es während der Freistellungsphase monatlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Welche Lohnart benutzt man dafür?

 

Danke für Eure Hilfe.

 

LG

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,


während der Freistellungsphase baut Lohn und Gehalt das Wertguthaben automatisch anhand aller abgerechneten SV-pflichtigen Entgeltbestandteile ab. Hierfür gibt es keine Lohnart.


Wichtig ist, dass Sie unter Stammdaten | Wertguthaben das Beginn-Datum zur Freistellung hinterlegt haben.


Ein „Abgebaut ab“-Datum im Feld „Zur Wertguthabenbildung“ darf nicht erfasst sein. Hier wird nur dann ein Datum erfasst, wenn es sich um einen Störfall handelt.


Die Lohnart für den Wertguthabenaufbau setzen Sie mit neuer Historie ab Beginn der Freistellung auf 0,00 €.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
zwilling
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
323 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben uns eine zusätzliche Lohnart, Kopie von "Gehalt", angelegt, damit es für den*die Mitarbeiter*in ersichtlich ist, dass das Wertguthaben abgebaut wird. Heißt bei uns jetzt "Wertguthabenabbau".

 

LG

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vonnordheim
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Und wie ist die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von SV Luft? Oder war Ihr Fall unterhalb der BMG und daher pflichtig in allen Zweigen?

Viele Grüße

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vonnordheim
Beginner
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Nachricht 5 von 9
107 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

 

haben Sie eine Dokumentenummer für mich, aus der ich Lohnabrechnungen für die Zeit der Auszahlung des Guthabens und Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung des aufgelaufenen SV-Lufts sehen kann?


Vielen Dank und Grüße
B. von Nordheim

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Martina161
Einsteiger
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Hallo,

 

im Auswertungspaket  "Aufstellung Wertguthaben" kann man dies sehr gut monatlich erkennen.

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vonnordheim
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Vielen Dank Martina.  Die Auswertung kenne ich natürlich, finde sie -davon ab- auch recht unübersichtlich.

 

Die Anwort von 'Zwilling' , das er eine eigene Lohnart ertellt hat um eine Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer zu bekommen, wunderte mich. Es muss ja eine Lohnabrechnung in der Auszahlungsphase geben, da zum einem die sich aus dem SV Luftergebenden SV-Beiträge des Arbeitnehmers dargestellt werden müssen, und ja auch Lohnsteuer anfällt. 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 9
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@vonnordheim  schrieb:

Die Anwort von 'Zwilling' , das er eine eigene Lohnart ertellt hat um eine Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer zu bekommen, wunderte mich.


Die neue Lohnart von @zwilling ist nicht, damit es überhaupt eine Abrechnung gibt, sondern nur für den Namen der Lohnart. Ich habe das bei einem Mandanten auch, dass ab der Freistellung die Lohnart von "Monatslohn" auf "Monatslohn Freistellung" gewechselt wird. Für die Abrechnung an sich macht das keinen Unterschied, aber für alle Beteiligten ist auf einen Blick sichtbar, dass der AN in Freistellung ist. Wenn ich dann z.B. Kug-Stunden oder SFN-Zuschläge habe, kann irgendwas nicht stimmen.

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vonnordheim
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Das hilft mir weiter, vielen Dank.


Können Sie mir vielleicht auch was zu dem Thema Entnahme aus dem SV-Luft sagen?

 

Beispiel:

Der AN spart seit Jahren Beträge aus Sonderzahlungen an, seit letztem Jahr auch aus dem lfd. Gehalt. Diese sind -durch Überschreitung der jweiligen BMG, nur geringfügig in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. WIe entnimmt das Programm aus dem SV-Luft den zu berücksichtigenden Betrag? Chronologisch?

Wenn man zum Beispiel 2016 € 1700 angespart hat, die voll SV-Luft RV/AV unterliegen, 2017 € 10.000 angespart hat , diese nur teilweise SV-Luft RV/AV -Beispiel 5000€- unterliegen.
Jetzt beginnen die Auszahlungen mit monatlich € 4000.

Im ersten Monat unterwirft das Programm die SV Luft RV/AV aus 2016 angesparten 1700€ der RV/AV; die restl. 2300€ entnimmt er aus 2017, unterwirft sie auch voll der RV/AV.

Im nächsten Monat entnimmt er weiter aus 2017, vom restl. SV Luft RV/AV sind nur noch € 2700 zu verteuern, die restlichen €1300 sind frei in der Sozialversicherung, sowohl Arbeitnhmer als auch Arbeitgeber => korrekt? 

Dann ist der Arbeitnehmer in der Auszahlungsphase in der Krankenversicherung frei? Weil er für das angesparte Entgelt schon den Höchstbeitrag bezahlt hat?

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letzte Antwort am 24.06.2025 10:50:37 von vonnordheim
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