Das hilft mir weiter, vielen Dank. Können Sie mir vielleicht auch was zu dem Thema Entnahme aus dem SV-Luft sagen? Beispiel: Der AN spart seit Jahren Beträge aus Sonderzahlungen an, seit letztem Jahr auch aus dem lfd. Gehalt. Diese sind -durch Überschreitung der jweiligen BMG, nur geringfügig in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. WIe entnimmt das Programm aus dem SV-Luft den zu berücksichtigenden Betrag? Chronologisch? Wenn man zum Beispiel 2016 € 1700 angespart hat, die voll SV-Luft RV/AV unterliegen, 2017 € 10.000 angespart hat , diese nur teilweise SV-Luft RV/AV -Beispiel 5000€- unterliegen. Jetzt beginnen die Auszahlungen mit monatlich € 4000. Im ersten Monat unterwirft das Programm die SV Luft RV/AV aus 2016 angesparten 1700€ der RV/AV; die restl. 2300€ entnimmt er aus 2017, unterwirft sie auch voll der RV/AV. Im nächsten Monat entnimmt er weiter aus 2017, vom restl. SV Luft RV/AV sind nur noch € 2700 zu verteuern, die restlichen €1300 sind frei in der Sozialversicherung, sowohl Arbeitnhmer als auch Arbeitgeber => korrekt? Dann ist der Arbeitnehmer in der Auszahlungsphase in der Krankenversicherung frei? Weil er für das angesparte Entgelt schon den Höchstbeitrag bezahlt hat?
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