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Zeitwertkonto Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 25.06.2025 08:49:33 von vonnordheim
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vonnordheim
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Ich muss mich ganz neu mit dem Thema Zeitwertpapiere beschäftigen. Mein Arbeitgeber möchte Überstunden (ggfs. aus einem Arbeitszeitkonto) umwandeln lassen in Beträge in das Zeitwertkonto. Ist es immer noch so, das Stunden nicht umgewandelt werden in Beträgen, sondern dass man 'manuell' den entsprechenden Betrag erfassen muss?
Und wenn ich es richtig verstanden habe muss ich dann nochmal händisch nacharbeiten um den Sozialversicherungsanteil zu ermitteln, korrekt?

Ich frage mich ob ich dann nicht gleich eine Exceltabelle führen kann. Oder sehe ich einen Vorteil bei der Erfassung über Datev nicht?

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Überstunden in ein Wertguthaben fließen sollen, ist es richtig, dass der Aufbau des Wertguthabens nicht als Stundenbuchung erfolgen kann. Der Betrag wird manuell ermittelt und entweder mit der Lohnart 4460 (Wertguthabenaufbau West,uv-pfl) oder 4470 (Wertguthabenaufbau Ost, uv-pfl) in der Monatserfassung gebucht.


Voraussetzung für den Aufbau des Wertguthabens ist, dass unter Stammdaten | Sozialversicherung | Wertguthaben der Beginn für die Wertguthabenbildung hinterlegt ist.


Lohn und Gehalt ermittelt die SV-Luft automatisch. Diese ist für die korrekte Verbeitragung der Auszahlung z. B. während der Freistellungsphase oder aufgrund eines Störfalls erforderlich. Schon aus diesem Grund ist es ein Vorteil, die Wertguthabenbildung über Lohn und Gehalt zu erfassen.


Hinweis:

Wertguthaben = Entgeltguthaben zzgl. zukünftige potentielle AG-SV-Beiträge.

Derzeit kennt Lohn und Gehalt nur „Entgeltguthaben“, die zukünftigen AG-SV-Beiträge können aktuell nicht verwaltet werden. Diese verwalten Sie bitte außerhalb von Lohn und Gehalt.


Weitere Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1035712 – Flexi-Gesetz: Wertguthaben / Entgeltguthaben.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AchimBecker
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Wenn das DATEV-Wertguthaben (WGH) nicht die zukünftigen potentiellen SV-AG-Beiträge kennt und ich die außerhalb verwalte (sagen wir mal in einem XLS), dann kann es doch zu einer falschen SV-Berechnung innerhalb von LuG kommen, wenn ich das richtig sehe, oder??

 

Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt im Februar eine Prämie (Einmalbezug), die mit dem laufenden Gehalt höher ist als die Monats-BBG. Das führt dazu, dass (wegen Märzklausel) die SV-Luft des Vorjahres herangezogen wird. Angenommen, er hat im Vorjahr jeden Monat 200€ in sein WGH angespart plus die dazugehörigen zukünftigen potentiellen SV-Beiträge, also 12 * 200 = 2.400 und ungefähr 440€ SV-AG-Beiträge. Die 12*200 werden ja bereits vom monatlichen Gehalt jeweils weggenommen, erzeugen also keine SV-Beiträge.

Nehmen wir weiter an, dass er mit den ausgezahlten Gehältern des Vorjahres plus der Februarprämie zusammen genau auf die Jahres-BBG kommt. Dann würde LuG die Einmalzahlung voll verbeitragen. Weil LuG nichts von den SV-AG-Anteilen der Ansparungen weiß. Aber tatsächlich wären von der Einmalzahlung 2.400€ als oberhalb der Jahres-BBG des Vorjahres zu betrachten und damit SV-AG-frei. Also wäre die Berechnung von LuG falsch?!?!?!?!?

 

Übersehe ich was? Wenn nein, wie kann ich das verhindern?? Kann ich LuG von außen "mitgeben" (Schnittstelle?), dass "jemand anderes" SV-Luft verbraucht hat und LuG dies bei seinen Betrachtungen berücksichtigen soll?? Die beiden Infos dürfen ja nicht in "Parallelwelten" leben.

 

Viele Grüße

     Achim

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vonnordheim
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Hallo Frau Preuß,

 

da mich das Thema aktuell immer noch beschäftigt: gibt es mittlerweile eine Änderung hinsichtlich des Thema's SV-Beiträge aus dem SV-Luft?


Mein Mandant hat eine Versicherung abgeschlossen, die neben dem eingesparten Gehalt auch die 'fiktiven' Sozialversicherungsbeiträge (auf Basis des aktuellen Beitragssatzes) monatlich überwiesen bekommen haben möchte. Mein Mandant wird ja nicht der erste sein, der so eine Versicherung abschließt.

 

Daher auch die Frage: kann man für die unter der Lohnart erfassten 4460/4470 erfassten Beträge eine Überweisung erzeugen?

 

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

 

eine individuelle Überweisung kann nur aus Netto-Abzugslohnarten generiert werden.

 

Da die Lohnarten 4460 und 4470 kein Bestandteil des Gesamt-Bruttos sind, würde ein Netto-Abzug den Auszahlungsbetrag mindern.

 

Die von Lohn und Gehalt ermittelte SV-Luft für das Entgeltguthaben hat nichts mit den zukünftigen AG-SV-Beiträgen zu tun, die pauschal mit einem vorgegebenen Prozentsatz ermittelt und an eine Versicherung überwiesen werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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vonnordheim
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Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank erstmal.

 

ich hatte es mir schon gedacht, das keine Überweisung erzeugt werden kann. Aber da der Sachverhalt sicherlich öfter vorkommt, wollte ich nochmal nachfragen.


Das SV-Luft hat ja schon etwas mit den zukünftigte Beiträgen zu tun - es ist ja die Bemessungsgrundlage. Nur das nichts gesagt werden kann, was in der Zukunft für Beitragssätze zu berücksichtigen sind. Oder verstehe ich das völlig falschß

 

Das die Versicherung vorab fiktive Sozialversicherung-Beiträge haben will, und das quasi einen Blick in die Glaskugel gleicht, steht auf einem Blatt...

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AchimBecker
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Hallo @vonnordheim ,

 

nochmal kurz zum Thema SV-Luft und Deiner ursprünglichen Fragen zum Thema "Überstundenumwandlung". Mein Frage hatte ich in dem Beispiel bewusst so formuliert, dass eine Einmalzahlung dabei war. Damit wollte ich eine Komplexität erzeugen und SV-Luft ins Spiel bringen, die jedoch absolut praxisrelevant und üblich ist. Aber um es nochmal klar zu sagen: SV-Luft wird für Überstunden nur dann relevant, wenn Du a) dies über eine Einmalzahlung (nicht Auszahlung über reguläres Gehalt) machst und besonders lustig wird, wenn b) Du wegen Märzklausel in die SV-Luft des Vorjahres rutschst. Bildest Du zeitnah Überstundenumwandlung über reguläres Gehalt ab und idealerweise inklusive Ansparbetrag unterhalb der BBG der jeweiligen Versicherungszweige, ist das alles viel einfacher. Hängt von Deinem Fall ab.

 

Mit dem Kontext zur Antwort von gerade: "Lohn und Gehalt ermittelt die SV-Luft automatisch. Diese ist für die korrekte Verbeitragung der Auszahlung z. B. während der Freistellungsphase oder aufgrund eines Störfalls erforderlich. Schon aus diesem Grund ist es ein Vorteil, die Wertguthabenbildung über Lohn und Gehalt zu erfassen."

 

Wir bilden die ganze Abwicklung jetzt intern in unserer Plattform ab, weil wir nicht annehmen können, dass Lohnabrechnungssysteme unserer Kunden (und das gilt nicht nur für DATEV LODAS / LuG) das immer sauber ermitteln könnten.

 

Viele Grüße

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vonnordheim
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Herr Becker,

 

das ganze Thema ist wirklich sehr komplex. Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr -wenn es in die Auszahlungphase geht- es dann auch mit dem korrekten SV-Luft-Brutto abrechnen können.


Grüße zurück!

 

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letzte Antwort am 25.06.2025 08:49:33 von vonnordheim
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