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Werkstudent länger als 6 Wochen erkrankt

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letzte Antwort am 22.07.2021 16:47:08 von LuGFan
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 10
5176 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich benötige bitte Hilfe.

Wir haben einen Werkstudenten der im April bis Ende Juli erkrankt ist.

Er wurde 6 Wochen lang mit der Fehlzeit, Krank mit AU weiter bezahlt,

da er Stundenlöhner ist und kein Gehaltsempfänger, wurde ihm ein durchschnittlicher

Stundenlohn bezahlt.

Nach 6 Wochen, wurde die Fehlzeit "unbezahlte Fehlzeit" eingeschlüsselt und dies ist wohl falsch.

Die Krankenkasse meldete sich nun und sagte, das ich den Meldegrund 51 abgeben soll, aber

ich weiß leider nicht, welche Fehlzeit diesen Meldegrund auslöst.

Da ihm als Werkstudent auch kein Krankengeld zusteht, kann ich nicht die Fehlzeit: "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur"

eintragen.

Vielen Dank für die Hilfe

Grüße

Y.Yildiz

mhaas
Fachmann
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Nachricht 2 von 10
4312 Mal angesehen

Bitte kurze Info, mit welchem Lohnprogramm Sie arbeiten, dann kann Ihnen besser geholfen werden.

M.E. müsste es aber keine "unbezahlte Fehlzeit" sein, sondern vielmehr geht der AN doch in den Krankengeldbezug?

Lang may yer lum reek
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haskanli
Einsteiger
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Hallo Frau Yildiz,

für Krankheitszeiträume ohne Krankengeldanspruch gibt es den Ausfallschlüssel "KO".

Gruß

Boris Haskanli

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zolli
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
4312 Mal angesehen

Guten Tag Frau Yildiz

Nach meiner Auffassung haben Sie keine andere Möglichkeit als im entsprechenden Bearbeitungsmonat die Fehlzeit "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" einzugeben.

Sie werden die Meldung auf anderem Wege wohl sonst nicht erhalten.

Der Student wird aber trotzdem von der Krankenkasse kein KG erhalten.

VG Michael Zoll

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 10
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Eventuell wird auch die Entgeltmeldung gar nicht ausgelöst. Ich hatte in LODAS einen anderen Fall, wo aber auch kein Krankengeldanspruch bestand und dort gab es einen Hinweis im Fehlerprotokoll.

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 10
4312 Mal angesehen

Hallo Frau Yildiz,

bitte klären sie mit der Krankenkasse rechtlich, welche Ansprüche dem Werkstudent während seiner Krankheitszeit zustehen.

Lediglich Unterbrechungsgründe, wie etwa Krankentagegeld oder Verletztengeld, lösen eine Unterbrechungsmeldung mit GdA 51 aus.

Wird eine unbezahlte Fehlzeit oder ein unbezahlter Urlaub geschlüsselt, erfolgt eine Abmeldung mit GdA 34 nach einem Zeitmonat.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Sorry, ich vergesse immer das Programm. Wir arbeiten mit LODAS.

Und es muss keine Meldung mit Grund 51 erfolgen, sondern 34 und 13.

Die Kasse hatte mir mitgeteilt, das ich eine 0,-€ Meldung erzeugen soll. Ich habe jetzt die Fehlzeit mit "unbezahlte Fehlzeit" erfasst, nur jetzt kommt eine ganze Menge an Fehlermeldungen hinzu. Z.b. das man nicht sagen kann, welchen Lohn er als Lohnfortzahlung erhalten hat.

Er bekommt auf jeden Fall nach den 6 Wochen kein Krankengeld.

Leider kann ich erst ab morgen wieder nachschauen, welche Fehlermeldungen erzeugt werden, da ich schon zu Hause bin.

Danke!

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kaderk_
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Guten Tag,

 

ich rechne mit DATEV LODAS ab. 

 

Ich habe einen Werkstudenten, der länger als 6 Wochen krank ist. Der Arbeitgeber möchte weiterhin das Gehalt bezahlen, um den Werkstudenten zu unterstützen, da kein Krankengeldanspruch besteht. 

 

Die Krankenkasse hat mitgeteilt, dass in diesem Fall keine Unterbrechungsmeldung zu übermitteln ist, da das Entgelt weiterbezahlt wird. Wahrscheinlich kann ich die Entgeltfortzahlung weiterhin als laufendes Gehalt abrechnen.


Aber wie ist es möglich, den Erstattungsantrag nach AAG an die Krankenkasse zu blockieren, da ab 6 Wochen keine Anspruch auf AAG besteht. Ich will keinen Erstattungsantrag erstellen. Ist dies möglich ? 

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 10
3449 Mal angesehen

Hallo, 

wenn der Arbeitgeber weiterhin bezahlen möchte, dann gebe ein Ende der Fehlzeit (vor 42 Tagen) ein.

Dann wird auch keine Meldung ausgelöst und er bekommt sein Geld weiterhin. Allerdings, hätte man sich 

auch von Anfang an eine Fehlzeit zu erfassen sparen können, der AG zahlt ja eh weiter .... auch die vorherigen 

6 Wochen. 

 

VG

YY

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LuGFan
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
3431 Mal angesehen

Wenn der AG in der U1 ist, hätte er ohne K keine Erstattung bekommen.

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letzte Antwort am 22.07.2021 16:47:08 von LuGFan
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