Hallo
AG möchte an die AN Wellpass zahlen sonst keine Sachbezüge. AG hat einen Vertrag mit "EGYM Wellpass" abgeschlossen.
Beitrag Brutto monatl.: € 66,64
AN Anteil Brutto monatl.: € 16,64
AG Anteil Brutto monatl.: € 50,00
Da der Gesamtbetrag i.H.v. € 66,64 die Freigenze von € 50,00 übersteigt sind wir ja da schon raus, da Freigrenze und kein Freibetrag. Wäre dann quasi hier der Gesamtbetrag i.H.v. monatl. € 66,64 steuer-und sv pflichtig oder?
Wie wäre es dann auf der Lohnabrechnung darzustellen?
So?
Bruttobezug: Lohnart Sachbezug st.-sv pflichtig € 66,64 mit Nettoabzug in der selben Höhe
Was mach ich dann mit dem Eigenanteil??? Stehe auf dem Schlauch.....
oder aber
ist die Freigrenze von € 50,00 doch anwendbar???
Hilfe Danke
Hallo @NW,
da die Freigrenze von 50,00 EUR überschritten wurde, ist der Sachbezug nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Statt der Stammlohnart 869 Sachbezug ST+SV frei, ist die Stammlohnart 235 Sachbezug brutto zu verwenden.
Erfassen Sie den Betrag in Höhe von 66,64 EUR unter: Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge.
Ausführliche Informationen finden Sie im Hilfe-Center im Dokument Sachbezug und geldwerten Vorteil erfassen in LODAS
Hallo,
danke für Ihre Antwort aber ich habe bereits eine Lösung.
Da der Arbeitgeber nur die € 50,00 übernimmt bleibt es beim steuerfreien Sachbezug. Dieser muss zum Bruttolohn mit Lohnart 869 als Aufzeichnungspflicht dazu berechnet werden und als Nettoabzug abgezogen werden.
Weiterhin kommt als Nettoabzug die € 16,64 auf die Gehaltsabrechnung. So ist es von Wellpass gedacht und geht auch bei der SV Prüfung durch.
Danke trotzdem
Beste grüße
Hallo @Sarah_Loos
ich habe hierzu eine Anmerkung, wenn die 50€ schon bereits durch Edenred o.ä bereits als stfr. Sachbezug ausgeschöpft ist:
Wellpass bietet zum Teil auch eine Prävention/Gesundheitsförderung an.
Nach Rücksprache mit anderen Unternehmen, die mit Wellpass arbeiten, wird es wie folgt umgesetzt (Eigenanteil Mitarbeiter ca. 25€ inkl. SV-Beiträge).
x,xx€ Gehalt L,L,J
17,85€ Wellpass Prävention F,F,J
26,51€ Wellpass p.St/SV-frei P,F,J
26,51€ Wellpass sv-pfl. F,L,N
unten als Nettoabzug:
Sachbezug -44,36€
Wellpass Zuzahlung -19,90€
Somit haben die Mitarbeiter alle einen Abzug von ca. 25€ pro Monat, wenn ich die Monate mit und ohne Wellpass vergleiche. Haben Sie auch diese Erfahrungsberichte gesammelt?
Hallo,
also ich habe da leider keine Erfahrung die ich teilen könnte.
Datev fragen aber da scheinen sich ja auch die Geister zu streiten. Von Datev habe ich bei meiner Anfrage, siehe Chat Verlauf, auch eine andere Antwort bekommen als die ich dann selber in Erfahrung gebracht habe.
Wäre gut wenn Datev da mal ein Dokument machen könnte wie man bei solchen Sachen vorgeht.
@NW schrieb:
Wäre gut wenn Datev da mal ein Dokument machen könnte wie man bei solchen Sachen vorgeht.
Das wäre Beratung und Sie werden sich mit der Standardauskunft "Eine Beratung bieten wir nicht an." begnügen müssen.
Hallo,
rechtlich können wir hierzu nicht beraten.
Deshalb ist in diesem Fall eine Dokumenten-Hilfe nicht möglich.
Hey,
ich habe dasselbe Spiel mit Hansefit.
Die schreiben, dass eine Lizenz 60 € netto kostet.
Ich muss doch aber vom Brutto ausgehen?
Der AG gewährt für diese Lizenz 30 € Sachbezug.
Oben rein, unten raus mit LA 869.
Und die Differenz von 41,40 € muss dann extra im Netto abgezogen werden.
Mir ist die Sache noch nicht ganz klar.
Ich habe diese Lizenz und bekommt dafür 30 € Sachbezug und zahle den Rest selber zu.
Und dann schließe ich in einem Studio einen Vertrag ab und für den muss ich dann nichts mehr zahlen oder weniger? Und wenn ich zum Beispiel schwimmen gehe, dann bekommt man den Eintritt vergünstigt?
Und das ist dann kein geldwerter Vorteil?
Der AG möchte das die Einmalige anfänglich Servicegebühr von 58 € vom AN übernommen wird.
Einfach im Netto abziehen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Als erstes ist wichtig, dass der AG Vertragspartner mit Hansefit ist. Ansonsten wäre es kein Sachbezug, sondern ein bar-Zuschuss, welcher voll st-/sv-pflichtig wäre.
Es gilt der Bruttowert. I. d. R. darf auch die Vorsteuer nicht gezogen werden, da dies Dienstleistung nicht für das Unternehmen, sondern für den Arbeitnehmer ist, ansonsten wäre der geldwerte Vorteil auch USt-pflichtig.
Ja, AG-Anteil oben drauf und unten runter + Abzug AN-Anteil.
Ja, wenn der AG nicht zur Servicegebühr zuzahlen will (er hat ja noch 20 € frei), dann volle Summe beim AN im Netto abziehen.
Ich finde die Infos von probonio hilfreich, insbesondere, da eine DRV-Betriebsprüferin mich auf die Seite gerade bei den Gutscheine, welche nicht mehr als Sachbezug gelten, aufmerksam gemacht hat.
Hallo, hier habe ich den folgenden Sachverhalt wo ich Unterstützung brauche:
Wie sieht hier in dem Zusammenhang die Bruttolohnverbuchung (nach DATEV Vorstellung) mit SKR03 aus?
Also Beitrag Wellpass 70,21 EUR brutto
Zuzahlung Arb.geber 40,21 EUR
Eigenanteil Arb.nehmer 30,00 EUR
Im Brutto: Zuzahlung Arb.geber 40,21 EUR steuer- u. SV frei (Gesundheitsförderung)
Nettoabzug: Gesamt 70,21 EUR (ergibt sich aus 30,00 EUR Belastung beim AN = Eigenanteil und Abzug 40,21 EUR Sachbezug)
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Finanzbuchhaltung.
Vielleicht hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen gesammelt, die an dieser Stelle geteilt werden können?
Wir verbuchen den Bruttobezug 40,21 EUR auf 4140 Freiwillige soziale Leistungen und den Nettoabzug 70,21 EUR auf ein Verbindlichkeitskonto, womit die Zahlung an Wellpass ausgeglichen wird.
Noch eine kleine Anmerkung: Die 40,21 EUR sind m.E. nicht st-sv-frei für Gesundheitsförderung (maximal ein Anteil davon), sondern ein Sachbezug, der st-sv-frei ist, wenn die Grenze nicht (durch anderweitige Sachbezüge) überschritten wird.
VG Daniel Kühn