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Wellpass mit LODAS abrechnen

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letzte Antwort am 17.12.2025 12:53:04 von NW
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NW
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
140 Mal angesehen

Hallo

 

AG möchte an die AN Wellpass zahlen sonst keine Sachbezüge. AG hat einen Vertrag mit "EGYM Wellpass" abgeschlossen.

 

Beitrag Brutto monatl.: € 66,64

AN Anteil Brutto monatl.: € 16,64

AG Anteil Brutto monatl.: € 50,00

 

Da der Gesamtbetrag i.H.v. € 66,64 die Freigenze von € 50,00 übersteigt sind wir ja da schon raus, da Freigrenze und kein Freibetrag. Wäre dann quasi hier der Gesamtbetrag i.H.v. monatl. € 66,64 steuer-und sv pflichtig oder? 

 

 

Wie wäre es dann auf der Lohnabrechnung darzustellen?

 

So?

 

Bruttobezug: Lohnart Sachbezug st.-sv pflichtig € 66,64 mit Nettoabzug in der selben Höhe 

Was mach ich dann mit dem Eigenanteil??? Stehe auf dem Schlauch.....

 

oder aber

 

ist die Freigrenze von € 50,00 doch anwendbar???

 

 

Hilfe Danke

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
89 Mal angesehen

Hallo @NW,

da die Freigrenze von 50,00 EUR überschritten wurde, ist der Sachbezug nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Statt der Stammlohnart 869 Sachbezug ST+SV frei, ist die Stammlohnart 235 Sachbezug brutto zu verwenden.

Erfassen Sie den Betrag in Höhe von 66,64 EUR unter: Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge.

 

Ausführliche Informationen finden Sie im Hilfe-Center im Dokument Sachbezug und geldwerten Vorteil erfassen in LODAS

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NW
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
75 Mal angesehen

Hallo,

 

danke für Ihre Antwort aber ich habe bereits eine Lösung.

 

Da der Arbeitgeber nur die € 50,00 übernimmt bleibt es beim steuerfreien Sachbezug. Dieser muss zum Bruttolohn mit Lohnart 869 als Aufzeichnungspflicht dazu berechnet werden und als Nettoabzug abgezogen werden. 

 

Weiterhin kommt als Nettoabzug die € 16,64 auf die Gehaltsabrechnung. So ist es von Wellpass gedacht und geht auch bei der SV Prüfung durch.

 

Danke trotzdem

 

Beste grüße

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letzte Antwort am 17.12.2025 12:53:04 von NW
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