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Wechsel von U1 auf U2 wegen Betriebsübergang

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letzte Antwort am 28.11.2024 14:49:51 von tbehrens
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Andreas7
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen, 

 

ein Mandat ist zurzeit mit 7 MA U1 Pflichtig. Zum 01.01.25 wird die MA Anzahl durch einen Betriebsübergang sehr wahrscheinlich über 30 MA hochgehen, was meines Wissens nach keine U1 Pflicht mehr bedeuten würde. 

 

Wie gehe ich hier dann weiter vor? Schlüssel ich jeden Mitarbeiter dann im Januar von Umlage 1 und 2 auf Umlage 2 ? Muss ich dann noch Krankenkassen manuell informieren oder in den Mandantendaten bei den Krankenkassen etwas ändern ? 

 

kann die U1 Pflicht auch unterjährig wegfallen durch das überschreiten der 30 MA oder passiert das nur zum Jahresanfang ? 

 

Vielen Dank für eure Hilfe !  

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Kris_E
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Die U1 Pflicht kann nur zu Anfang des Jahres festgelegt werden. 

 

Wichtig ist auch, das Mitarbeiter nicht gleich 1 Mitarbeiter bedeutet, sondern die Stunden dazu herangezogen werden müssen, zB bis 10 Stunden nur 0,25 zählen.

 

Das bedeutet, das auch ein Betrieb mit mehr als 30 AN durchaus weiterhin U1-pflichtig sein kann (zb alles Minijobber)

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 5
204 Mal angesehen

Moin,

 

geregelt ist dies in § 3 AAG (§ 3 AAG - Einzelnorm).

 

Sie sollten sich wg. des Betriebsübergangs mit einer der Krankenkassen in Verbindung setzen, damit dies geklärt werden kann und die Kasse dann einen entsprechenden Bescheid schickt, ob Umlagepflicht besteht oder nicht. 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

kleiner Nachtrag: 

 

In diesem Besprechungsergebnis (aufwendungsausgleichsgesetz-data.pdf) wird unter Abschnitt 1.5.3 klargestellt, dass grds. ein Bescheid nicht erforderlich ist, auf Wunsch des Arbeitgebers aber ausgestellt werden soll, um Rechtsklarheit zu haben. Dieser Bescheid einer Kasse ist dann bindend für alle anderen Krankenkassen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
139 Mal angesehen

Hallo Community,


vielen Dank für Ihre Beiträge. Folgendes möchte ich hierzu gern ergänzen:


Um nicht bei jedem einzelnen Mitarbeiter die Umlageart zu ändern, kann die Funktion Mitarbeiter übergreifend ändern genutzt werden. So kann für mehrere oder alle Mitarbeiter die Umlageart übergreifend geändert werden.


Wählen Sie dazu im korrekten Bearbeitungsmonat Mitarbeiter | Mitarbeiter übergreifend ändern | Sozialversicherung | Umlageart. Markieren Sie die Mitarbeiter, deren Umlageart Sie gleichzeitig ändern möchten. Klicken Sie anschließend auf Tabellenwerte bearbeiten und wählen die neue Umlageart.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 5 von 5
101 Mal angesehen

Da der Betrieb bereits in 2024 existiert, sollte unbedingt dies mit der KK geklärt werden, da eigentlich die Anzahl der AN im Vorjahr maßgeblich ist, danach wäre also U1-Pflicht. 

 

Bleibt es bei der aktuellen Betriebsnummer oder wird mit dem Betriebsübergang eine neue beantragt? Bei einer neuen Betriebsnummer würde dann natürlich für 2025 gewertet werden müssen.

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letzte Antwort am 28.11.2024 14:49:51 von tbehrens
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