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Wechsel des Steuerbüros für die Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 07.12.2023 09:52:09 von lohnhilfe
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Butterfly
Beginner
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Hallo,

wir haben einen neuen Mandanten, der die Lohnabrechnung bei einem anderen Steuerbüro erstellt.
Wir haben LODAS, was muss ich beim Wechsel des Steuerbüros beachten?


Gibt es Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung 2023?


Kann ich die Arbeiternehmer;in einfach als neue Mitarbeiter anlegen? Oder muss ich erst die früheren Daten von 2023 bekommen und einlesen?


Muss sich das alte Steuerbüro abmelden, damit ich ELStAM aufrufen kann? Oder egal?


Was muss ich beim Anlegen des neuen Mandanten als ersten Abrechnungsmonat eintragen? 


Vielen vielen Dank im Voraus.

mkinzler
Meister
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Es kommt darauf an, ob der "alte" Steuerberater auch in DATEV abrechnet.

LODAS oder LuG.

Hat der Mandant eine eigene Unterberaternummer?

Digitale Personalakte?

Arbeitnehmer Online?

 

tu_heggi
Fortgeschrittener
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Butterfly
Beginner
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leider nicht DATEV.

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Dann muss der alte StB eine SV-Abmeldung wg. Wechsel Entgeltabrechnungssystem und eine Abmeldung bei der BG durchführen. LSt-Bescheinigungen dürfen von ihm dann nicht übermittelt werden.

 

Sie müssen dann die Mitarbeiter (mit ursprünglichem Eintrittsdatum) erfassen und die Lohnkontowerte 2023 der bisherigen Abrechnungen vortragen. Siehe hierzu die Anleitung unter Lohnkontowerte vortragen bei unterjährigem Beginn der Abrechnung - DATEV Hilfe-Center.

Butterfly
Beginner
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Vielen Dank. 

 

Bis jetzt haben wir noch keine Daten vom alten StB erhalten. Kann ich jetzt schon die Lohnabrechnung für Dez. 2023 erstellen? Und kann ich im Feb.2024 Lohnsteuerbescheinigungen erstellen? vor der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung muss ich die alten Daten importieren oder?

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Ist es in diesem Fall nicht sinnvoller, das der alte StB auch noch den Dezember inkl. allen Jahresmeldungen etc. macht?

Butterfly
Beginner
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Leider hat der Kunde ein kleines Problem mit seinem alten StB.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Butterfly  schrieb:

Kann ich jetzt schon die Lohnabrechnung für Dez. 2023 erstellen? Und kann ich im Feb.2024 Lohnsteuerbescheinigungen erstellen? vor der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung muss ich die alten Daten importieren oder?


Da in LODAS die LSt-Bescheinigungen mit der Dezember-Abrechnung erstellt werden, müssen Sie die Daten möglichst jetzt schon haben, damit die Übermittlung korrekt erfolgt.

 

Grundsätzlich ist zwar der späteste Termin für die Übermittlung der 29.02.2024, aber im Programm lässt sich die Erstellung der Bescheinigungen leider nicht verschieben.

 

Dies ist zwar ein häufig geäußerter Wunsch, wurde aber bisher von der DATEV nicht umgesetzt. Dies wird wohl auch aufgrund der geplanten Umstellung auf Lohn-Online nicht mehr in LODAS kommen.

314159
Aufsteiger
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Wie viele Mitarbeiter sind es denn?

 

Wenn es eine sehr geringe Anzahl ist, hält sich die mühselige Erfassung der Vortragswerte auf den Lohnkonten in Grenzen.

 

Reden wir jedoch über 10 oder mehr Mitarbeiter, sollte man vielleicht das kleine Problem im Dezember nochmal in Kauf nehmen.

Butterfly
Beginner
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Vielen Dank. Zum Glück nur drei. Aber ich mache mir Sorgen um die UV-Jahresmeldung. Kein genauer Betrag. Und der Kunde hat in 2023 einen AN gekündigt. Soll ich auch die Daten des gekündigten AN eintragen?

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lohnhilfe
Meister
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Wenn der Vorberater nicht mehr tätig wird/werden soll und dementsprechend Meldungen fehlen werden, wäre es vielleicht gut, den Mandanten rückwirkend ab 01/2023 anzulegen mit allen Arbeitnehmern, die in 2023 da waren, bis November als Testmandant Arbeiten mit Testmandanten in LODAS und Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center abzurechnen, zum Dezember auf Echtlauf umzustellen und damit dann alle Meldungen erstellen zu können.

 

Wichtig wäre nur, die bisherigen Abrechnungen aus 2023 zum Abgleich dabei zu haben. Dass dabei zwischendurch kleine Differenzen bei SV/LSt auftreten könnten, ist normal, da ja wegen der Pflegeversicherung deswegen Rückrechnungen notwendig waren. Die bis November aufgelaufenen Werte sollten dann aber stimmen.

 

Sollte der Vorberater etwas falsch (z.B. steuerfrei statt pauschal oder pflichtig, falsche U1 etc.) abgerechnet haben, dann erst mal so erfassen, um dann mit dem Echtlauf Dezember diese Fehler rückwirkend zu korrigieren. Dann werden auch die Beiträge/Lohnsteuern richtig (nach)gemeldet.

LG
VM
11
letzte Antwort am 07.12.2023 09:52:09 von lohnhilfe
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