Viele Dank für die Hilfe! Ich hoffe, es hat geklappt!
Quelle für den kalk. Unternehmerlohn für Baden-Württemberg: "Richtlinie für die Unterstützung
der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe" vom 22.03.2020, Seite 3, Fußnote 2.
Möglicherweise ist (auch) diese Fußnote der Richtlinie vom 22.03.2020 aufgrund der beigefügten "Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes" vom 30.03.2020 (Seite 3 ganz unten) insoweit bereits "Geschichte"?
Dagegen können Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Damit auch insofern die Existenz von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung, und Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Vielen Dank, da ist wohl nicht nur die Bonussteuerbefreiung für Arbeitnehmer mit heißer Nadel gestrickt worden ...
Da werde ich morgen einige Mandanten sehr eindringlich darauf hinweisen, dass sie den Zuschuss sicher wieder zurückzahlen müssen und sie sich lieber um ALG II bemühen sollen.
Warum alle Arbeitnehmer mit einer Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einer Bonuszahlung von € 1.500 unterstützt werden, und Unternehmern nur auf die teilweise Übernahme von Betriebsausgaben (bis maximal zur roten Null) hoffen können, kann ich nicht nachvollziehen.
Hätten wir ein Grundeinkommen, müssten wir diese Unterhaltung gar nicht führen. Dann gäb es weder Soforthilfe, noch Arbeitslosengeld II zu beantragen und in der Verwaltung wären auch nicht so viele Arbeitskräfte gebunden, um Fußnoten zu schreiben. Stattdessen wären Kapazitäten für die offenen Stellen im Gesundheitswesen frei.
Sicher richtig, aber das bedürfte einer massiven Änderung unserer Sozialsysteme.
Kein Kindergeld mehr, keine Grundrente, kein ALG II , keine Bezuschussung mehr, keine Aufstockung mehr
sollen Kitas und Kindergärten dann weiter subventioniert werden wo doch jeder ein Grundeinkommen hat ?
Wie sieht es mit anderen Subventionen aus.
Wenn schon dann bedarf eines komplett neuen Ansatzes - nicht nur der Einführung einen 'bedingungslosen' (?) Grundeinkommens. Natürlich wäre das in der jetztigen Zeit und in Zeiten der technologischen Transformation durchaus mehr als eine Überlegung wert. Aber diese Diskussion hier zu führen sprengt bei weitem den Rahmen.
Lt. Auskunft der HWK Freiburg nicht. Die 1180 können in Ba-Wü angesetzt werden. Tel. Auskunft vom 2.4..
Solangsam sollte die Datev ein Dokument bereitstellen aus der die unterschiedlichen Ansätze je Bundesland deutlich werden, ich habe langsam das Gefühl das es 16 Varianten geben wird.
Anscheinend sind gestern in meiner Kanzlei die ersten Bewilligungsbescheide eingetroffen ( beim Mandanten). Lasse ich mir heute zumailen, mal sehen was da so im Kleingedruckten steht.
Hallo,
Viele Grüße
Christian Wielgoß
In NRW steht im Bescheid:
Das muss man wohl so interpretieren:
Der Unternehmer, dessen Einnahmen im April Null betragen haben (100% Rückgang gegenüber April 2019) und der nur geringe Kosten hat, muss die Finanzhilfe komplett zurück bezahlen, da ja kein Liquiditätsengpass besteht. Ihm fehlt ja nur sein Unternehmerlohn.
Moin,
ja, so habe ich den Vertreter der N-Bank im Seminar der StBK Niedersachsen auch verstanden. Dieses gilt in Niedersachsen sowohl für den Bundes- als auch für den Landeszuschuss. In Niedersachsen können die Lebenshaltungskosten lediglich mit einem Antrag auf ALG II (Grundsicherung) unter vereinfachten Voraussetzungen (z. B. keine Vermögensprüfung) finanziert werden.
In Hamburg sieht dies anders aus. Dort können Solo-Selbständige, die geringe laufende Betriebsausgaben haben (wie z. B. Künstler), aber denen die Einnahmen komplett weggebrochen sind, einen Landeszuschuss von pauschal 2.500,00 € erhalten.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo bfit,
ja - das ist alles ein Durcheinander!
Zumal bei Antragstellung bis Ende März 2020 (Ländermittel Niedersachsen) ähnliche pauschale Voraussetzungen galten, die nun aber offenbar wegen der kombinierten Bundesmittel nicht mehr anzuwenden sind.
Die FAQ der N-Bank werden nun auch im Tagestakt ergänzt und aktualisiert...wie ich bereits in einem vorherigen Beitrag schrieb, finde ich es schlichtweg unmöglich, die Förderanträge anzubieten, ohne dass die wesentlichen Grundlagen nachvollziehbar sind bzw. waren...
Es bleibt spannend...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Das zugehörige BMF-Schreiben ist raus:
Guten Morgen Herr Schmitt,
mein Gott ist die Politik schnell.
Gestern darüber diskutiert, heute kommt das BMF Schreiben. Wobei die Klimmzüge das über § 3 Nr. 11 EStG zu lösen- naja, aber damit zumindest aus Sicht des BMF gesetzlich legitimiert.
Die sind doch nicht gescheit .....
Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steuerbefreiung. Auch Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze leistet, fallen weder unter die vorstehende Steuerbefreiung noch unter § 3 Nummer 2 Buchstabe a EStG.
Was ist denn wohl ein ohne Rechtsanspruch gezahlter Zuschuss zum Corona KUG anderes als eine Sonderzahlung aufgrund der Coronakrise?
Tipke hat vor Jahrzehnten den Begriff Dummensteuer geprägt. Leider ist das immer noch so. Der Zuschuss zum KUG darf also nicht KUG Zuschuss heißen sondern muss in Coronazuschuss umgetextet werden .
Und wie schon gesagt; leider erhalten die eigentlich zu belohnenden Krankenschwestern keine Zuschuss und zahlen damit leider auch die volle LSt und die Sozialabgaben auf ihr Gehalt.
Dafür bekommen sie dann später aber auch mehr Rente.
Man hat eher das Gefühl das BMF liest hier mit.
Den Post kann ich dann den KUG Zuschuss nicht umwandeln in steuerfrei....
hatte ich hier beantwortet vor gefühlt 2 oder 3 Tagen beantwortet
Die 1500 EUR frei gibt es fürs Arbeiten, den KUG Zuschuss fürs nicht arbeiten. Der KUG Zuschuss ist ja schon sv frei insofern die 80% Grenze ( Differenz zwischen Sollentgelt und Istentgelt) nicht überschritten wird.
Klar könnte der Gesetzgeber jetzt auch noch auf die Steuer verzichten, aber ich vermute da nicht klar ist wielange die kurzarbeit geht und bei wievielen Betrieben können die Controller nicht berechnen was das kosten wird zuviele Variable.
nur dass es im § 3 Nr. 11 EStG um Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden geht... und das trifft wohl eher die, die ihren Job verlieren als die, die arbeiten.
Man hat eher das Gefühl das BMF liest hier mit.
Super, dann lohnt sich die Diskussion ja noch mehr 🙂
Man kann ja zu allen strittigen Fragen mal versuchen, die im BMF-Schreiben angegebene Mail-Adresse zu kontaktieren 😅
Deswegen haben die vermutlich die Fakeadresse poststele@bmf.bund.de statt poststelle@bmf.bund.de angegeben. Wenn Behördenschreiben mit solchen Fehlern auftauchen, kann man sonst eigentlich immer von einer Fälschung ausgehen:-)
https://www.n-tv.de/politik/NRW-stoppt-Corona-Soforthilfen-nach-Betrug-article21704242.html
Der Betrug beginnt schon....
Kann man .
Aber auf Anwort warten sollte man wohl besser nicht.
Im beigefügten Antrag auf Soforthilfe des Bundes (Stand 09.04.2020 = heute) sind auf Seite 3, Nummer 5.3 nebst Fußnote 4 die 1.180 EUR fiktiver Unternehmerlohn ebenfalls vorgesehen ...
@bodensee Das wäre doch wieder ein Screenshot mit Datum UND Uhrzeit wert, oder 😉
Jap aber so langsam gebe ich auf, Corona hat mich jetzt geschafft.
Dann mal Rechner aus und frohe Ostern! Wir lesen dann am Dienstag wieder voneinander.
Wobei hier der Betrug nicht von den Antragstellern begangen wird, sondern von Kriminellen, die über gefälschte Seiten die Anträge verändern und die Soforthilfe auf falsche Bankkonten auszahlen lassen.
Wenn wir in eine Steuererklärung eine andere Bankverbindung eintragen, als sie in der SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung des Finanzamts steht, bekommen wir direkt einen Anruf von der Finanzkasse.
Wer hat sich denn ausgedacht, dass die Soforthilfe über die Landesbank und nicht vom zuständigen Finanzamt ausgezahlt wird?
Da hätte der Antrag bequem über ELSTER laufen können und die richtige Bankverbindung wäre auch schon verifiziert gewesen. Alle Berechtigten sind doch schon beim Finanzamt registriert. Aber nicht nur die steuerfreie Prämie, auch die Soforthilfe soll die Arbeitsplätze erhalten, also für Beschäftigung sorgen, auch wenn es nicht der Versorgung dient.
Wenn ich das richtig verfolgt habe ist es ja wohl so das der Server der Betrüger letztlich in Panama gehostet wird.
Aber es sollen wohl - gegen Provision - im Darknet Bankverbindungen ( deutsche) gehandelt worden sein, die dann die Hilfe nach Abzug der Provision weitergeleitet haben oder sollten.
Das dies Beihilfe zum Betrug ist - in welchem Stil auch immer- steht für mich ausser Frage und soll auch gerne massiv bestraft werden.
An die richtigen Betrüger die die seiten der Wirtschaftsministerium 1:1 gefälscht haben werden die Behörden vermutlich nicht rankommen.