Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass die Krankenkassen die Änderung des U1 Prozentsatzes gerne digital bekommen möchten, was auch irgendwie zeitgemäß ist.
Besteht in LODAS die Möglichkeit diese Änderung digital/online zu melden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Umlagesatz ändern und den Januar vor dem 29.1. abgerechnet haben.
Dann liegt der KK die Wahlerklärung vor Fälligkeit der Beiträge vor.
Unbedingt anhand Auswertung 435 prüfen, an welche KK etwas übermittelt wurde!
Bist du Spätabrechner gehts nur übers SV-Meldeportal oder per Papier, da die Übermittlung nur mit der Erstabrechnung erfolgt.
super, vielen Dank für die Info!
Viele Grüße und schönes Wochenende!
Super 🙂 auch mir hat das prima weitergeholfen 🙂
In Lohn und Gehalt gibt es die Möglichkeit unabhängig vom Monatsabschluss die Änderungen sofort digital zu senden.
hier unter Abrechnung
- DÜ Arbeitgeberkonto
und es ist sofort nach dem Senden ein Protokoll verfügbar. es muss also nicht mehr zwischen Früh- und Spätabrechner unterschieden werden.
Gibt es sowas evtl. für LODAS auch? Weiß das jemand?
Gibt es nicht, du musst eine Erstabrechnung machen.
Ich hatte in LODAS die Erstabrechnung vor dem 29.01.2025 erstellt und hatte damals damit auch den Erstattungssatz verändert. Ich habe dennoch keine Auswertung 435 erhalten (obwohl sie geschlüsselt ist) und die Krankenkasse sagt, sie hätte nichts bekommen. Woran kann das liegen? Es eine Betriebskrankenkasse.
Kann ich leider nicht sagen.
Vielleicht dachte das LODAS-RZ, dass die KK noch keine Anforderung zum Arbeitgeberkonto geschickt hat und übermittelt deshalb nichts.
Das könnte aber nur DATEV beantworten.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Hallo Sue,
heißt das, dass man keine unterschrieben Wahlerklärung mehr hinschicken muss? da bin ich mir noch unsischer.
Gruß
TM
Genau, sonst ergibt das ja keinen Sinn.
Ich habe aber gestern erst eine Ablehnung der Erstattung AAG erhalten. Bei der TK hatte ich auch keine Wahlerklärung ausgefüllt. Dadurch wurde dort der höchste Beitragssatz für U1 hinterlegt, wir haben aber den niedrigsten in DATEV ausgewählt. Dadurch stimmt unser Antrag nicht mit überein und wir erhalten das Geld nicht. Also nur die erste Gehaltsabrechnung bei einer Krankenkasse ersetzt nicht die übliche Wahlerklärung. So hat mir das gerade die TK erklärt.
Wurde der gewählte Beitragssatz denn nachweislich elektronische übermittelt, was in der Auswertung 435 nachvollzogen werden kann?
Wenn nicht, liegt es daran und nicht an einer Pflicht die Wahl per Papier mitzuteilen.
Ja, der niedrigste U1-Beitragssatz wurde richtig übermittelt, aber offenbar bei der TK nicht hinterlegt.
Letztendlich macht das auch gar keinen Sinn. Wenn die KK einen anderen Beitragssatz als den von uns gewählten und bezahlten hinterlegt hat, hätten wir doch schon vor Monaten eine Mahnung bekommen müssen, weil unser Beitragskonto dann nicht ausgeglichen wäre oder unsere Beitragsnachweise nicht stimmen.
Ich würde dann mal die Auswertung an die TK schicken und nachfragen.
Muss ja so aussehen.
Der Umlagesatz ist natürlich nur zum Januar wählbar.
Selbst wenn die KK jahrelang nicht benutzt worden ist, kann man mit der unterjährigen Reaktivierung des Kundenkontos nicht direkt einen neuen Umlagesatz wählen. Das geht dann erst wieder zum Januar.
Die KK weiß ja gar nicht, für welches Entgelt Beiträge gemeldet werden. Kann also auch gar nicht prüfen, ob die Beiträge zum Umlagesatz passen. Das fällt erst beim Erstattungsantrag oder in einer Prüfung auf.
OK. Ich werde mal die Auswertung 435 hinschicken.
Es handelt es sich übrigens um eine neue Firma, die erst seit 2025 Mitarbeiter hat.
Kann ich denn diese Auswertung auch händisch nochmal anstoßen? Bei mir steht bisher immer drauf "Meldung aufgrund einer Anforderung der Krankenkasse".
@angmakl schrieb:Bei mir steht bisher immer drauf "Meldung aufgrund einer Anforderung der Krankenkasse".
Wenn du den Umlagesatz änderst, steht das mit der Anforderung nicht mehr drauf.
Manuell, mit identischen Daten neu übermitteln, geht aber nicht.
Die Änderung des Umlagesatzes erfolgt nur mit einer Abrechnung!
Das Senden von Stammdaten reicht nicht aus.
@pogo schrieb:
Manuell, mit identischen Daten neu übermitteln, geht aber nicht.
Auch nicht, wenn man ein Feld als geändert markiert?
Ich weiß es nicht.
Müsste man wohl testen. Passiert ja nix weiter, wenn es klappt oder wenn es nicht klappt.