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Wahlerklärung Umlage 1 digital möglich?

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letzte Antwort am 20.01.2026 15:17:34 von pogo
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RobertKristian
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe festgestellt, dass die Krankenkassen die Änderung des U1 Prozentsatzes gerne digital bekommen möchten, was auch irgendwie zeitgemäß ist.

Besteht in LODAS die Möglichkeit diese Änderung digital/online zu melden?

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 20
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Umlagesatz ändern und den Januar vor dem 29.1. abgerechnet haben.

Dann liegt der KK die Wahlerklärung vor Fälligkeit der Beiträge vor.

 

Unbedingt anhand Auswertung 435 prüfen, an welche KK etwas übermittelt wurde!

 

Bist du Spätabrechner gehts nur übers SV-Meldeportal oder per Papier, da die Übermittlung nur mit der Erstabrechnung erfolgt.

RobertKristian
Beginner
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super, vielen Dank für die Info!

Viele Grüße und schönes Wochenende!

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SJ_2020
Erfahrener
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Super 🙂 auch mir hat das prima weitergeholfen 🙂

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sue
Fortgeschrittener
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In Lohn und Gehalt gibt es die Möglichkeit unabhängig vom Monatsabschluss die Änderungen sofort digital zu senden.

 

hier unter Abrechnung

                - DÜ Arbeitgeberkonto

 

und es ist sofort nach dem Senden ein Protokoll verfügbar. es muss also nicht mehr zwischen Früh- und Spätabrechner unterschieden werden.

 

SJ_2020
Erfahrener
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Nachricht 6 von 20
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Gibt es sowas evtl. für LODAS auch? Weiß das jemand? 

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pogo
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Gibt es nicht, du musst eine Erstabrechnung machen.

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SPE
Einsteiger
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Ich hatte in LODAS die Erstabrechnung vor dem 29.01.2025 erstellt und hatte damals damit auch den Erstattungssatz verändert. Ich habe dennoch keine Auswertung 435 erhalten (obwohl sie geschlüsselt ist) und die Krankenkasse sagt, sie hätte nichts bekommen. Woran kann das liegen? Es eine Betriebskrankenkasse.

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pogo
Experte
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Kann ich leider nicht sagen.

 

Vielleicht dachte das LODAS-RZ, dass die KK noch keine Anforderung zum Arbeitgeberkonto geschickt hat und übermittelt deshalb nichts.

Das könnte aber nur DATEV beantworten.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TippyToppi
Beginner
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Hallo Sue,

 

heißt das, dass man keine unterschrieben Wahlerklärung mehr hinschicken muss? da bin ich mir noch unsischer.

 

Gruß

 

TM

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sue
Fortgeschrittener
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Genau, sonst ergibt das ja keinen Sinn.

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angmakl
Einsteiger
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Ich habe aber gestern erst eine Ablehnung der Erstattung AAG erhalten. Bei der TK hatte ich auch keine Wahlerklärung ausgefüllt. Dadurch wurde dort der höchste Beitragssatz für U1 hinterlegt, wir haben aber den niedrigsten in DATEV ausgewählt. Dadurch stimmt unser Antrag nicht mit überein und wir erhalten das Geld nicht. Also nur die erste Gehaltsabrechnung bei einer Krankenkasse ersetzt nicht die übliche Wahlerklärung. So hat mir das gerade die  TK erklärt.

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pogo
Experte
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Wurde der gewählte Beitragssatz denn nachweislich elektronische übermittelt, was in der Auswertung 435 nachvollzogen werden kann?

 

Wenn nicht, liegt es daran und nicht an einer Pflicht die Wahl per Papier mitzuteilen.

angmakl
Einsteiger
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Nachricht 15 von 20
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Ja, der niedrigste U1-Beitragssatz wurde richtig übermittelt, aber offenbar bei der TK nicht hinterlegt.

 

Letztendlich macht das auch gar keinen Sinn. Wenn die KK einen anderen Beitragssatz als den von uns gewählten und bezahlten hinterlegt hat, hätten wir doch schon vor Monaten eine Mahnung bekommen müssen, weil unser Beitragskonto dann nicht ausgeglichen wäre oder unsere Beitragsnachweise nicht stimmen.

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pogo
Experte
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Nachricht 16 von 20
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Ich würde dann mal die Auswertung an die TK schicken und nachfragen.

Muss ja so aussehen.

pogo_1-1768905116499.png

 

 

Der Umlagesatz ist natürlich nur zum Januar wählbar.

Selbst wenn die KK jahrelang nicht benutzt worden ist, kann man mit der unterjährigen Reaktivierung des Kundenkontos nicht direkt einen neuen Umlagesatz wählen. Das geht dann erst wieder zum Januar.

 

Die KK weiß ja gar nicht, für welches Entgelt Beiträge gemeldet werden. Kann also auch gar nicht prüfen, ob die Beiträge zum Umlagesatz passen. Das fällt erst beim Erstattungsantrag oder in einer Prüfung auf.

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angmakl
Einsteiger
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Nachricht 17 von 20
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OK. Ich werde mal die Auswertung 435 hinschicken.

Es handelt es sich übrigens um eine neue Firma, die erst seit 2025 Mitarbeiter hat.

 

Kann ich denn diese Auswertung auch händisch nochmal anstoßen? Bei mir steht bisher immer drauf "Meldung aufgrund einer Anforderung der Krankenkasse".

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pogo
Experte
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Nachricht 18 von 20
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@angmakl  schrieb:

Bei mir steht bisher immer drauf "Meldung aufgrund einer Anforderung der Krankenkasse".


Wenn du den Umlagesatz änderst, steht das mit der Anforderung nicht mehr drauf.

Manuell, mit identischen Daten neu übermitteln, geht aber nicht.

 

Die Änderung des Umlagesatzes erfolgt nur mit einer Abrechnung!

Das Senden von Stammdaten reicht nicht aus.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 19 von 20
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@pogo  schrieb:
Manuell, mit identischen Daten neu übermitteln, geht aber nicht.

Auch nicht, wenn man ein Feld als geändert markiert?

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pogo
Experte
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Nachricht 20 von 20
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Ich weiß es nicht.

Müsste man wohl testen. Passiert ja nix weiter, wenn es klappt oder wenn es nicht klappt.

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letzte Antwort am 20.01.2026 15:17:34 von pogo
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