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Verpflegungsmehraufwand Steuer-und Sozialversicherungspflichtig

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letzte Antwort am 21.05.2024 14:23:24 von Sabrina_Simmerlein
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MeikeMG
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich muss für einen Mitarbeiter Verpflegungsmehraufwand abrechnen, der Steuer- und Sozialversicherungspflichtig ist.

 

Könnt ihr mir sagen über welche Lohnart das abgerechnet werden kann, soll, darf?

 

Wir arbeiten mit LODAS.

 

Vielen lieben Dank.

 

Meike Muth-Graumann

lohnhilfe
Meister
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wenn für den laufenden Monat, dann StLA 202, wenn für mehrere Monate, 203

 

 

LG
VM
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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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ich muss für einen Mitarbeiter Verpflegungsmehraufwand abrechnen, der Steuer- und Sozialversicherungspflichtig ist.

Könnt ihr mir sagen über welche Lohnart das abgerechnet werden kann, soll, darf?

Wir arbeiten mit LODAS.


DATEV selbst empfiehlt im Dokument Nr. 0906285 (Punkt 6 - Häufige Lohnarten in der Praxis) die Stammlohnart 201 zu nutzen und die St-/SV-Behandlung auf 1 abzuändern. Die Stammlohnarten selbst werden unter Punkt 7 im selben Dokument erläutert.

 

Ist es vielleicht möglich den Verpflegungsmehraufwand mit 25% pauschaler Lohnsteuer abzurechen? Die Vorgehensweise ist im Dokument Nr. 5303223 (Punkt 4) beschrieben. Witzig: hier wird für die Abrechnung der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Verpflegungsmehraufwendungen ebenfalls die bereits oben erwähnte Stammlohnart 202 empfohlen.

 

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MeikeMG
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

 

Das habe ich mit unserem Steuerbüro besprochen, der Verpflegungsmehraufwand muss in voller Höhe Steuer- und Sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.

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Jones
Einsteiger
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Hallo, 

 

Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich den Verpflegungsmehraufwand dem entstandenen Monat zuordne, dann ist er ein laufender Bezug? 

Und sonst Einmalzahlung?

 

Bei uns wurde die 3Monazsgrenze erreicht und ich muss aktuell den Verpflegungsmehraufwand Steuer u sv-pflichtig berechnen.

 

Glg und vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Jones ,


rechtlich können wir das nicht beurteilen.
Vielleicht hilft Ihnen das Dokument 5303223 weiter, hier sind zu den jeweiligen Abrechnungsmöglichkeiten auch Beispiele aufgeführt.

Kann jemand aus der Community hier vielleicht weiterhelfen?

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.05.2024 14:23:24 von Sabrina_Simmerlein
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