Guten Morgen zusammen,
ich brauche kurz eure Unterstützung. Ich muss einen Werkstudenten anmelden. Laut Arbeitsvertrag beträgt seine wöchentliche Arbeitszeit 14 Stunden; während der Semesterferien darf er bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Er ist als Teilzeitbeschäftigter vorgesehen und wird regelmäßig an folgenden Tagen eingesetzt:
Montag: 8 Stunden
Mittwoch: 3 Stunden
Donnerstag: 3 Stunden
Im Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche geregelt. Der Mitarbeiter hat seine Tätigkeit am 13.10.2025 aufgenommen.
Ich habe den Urlaubsanspruch wie folgt berechnet – könnt ihr bitte prüfen, ob das so richtig ist?
24 Tage x (3/5) = 14,4 Tage Jahresurlaub. also 14 Urlaubstage pro Jahr bei 3 Arbeitstagen pro Woche
Da der Mitarbeiter erst ab Mitte Oktober da ist, besteht Anspruch nur für die Monate Oktober, November und Dezember (also 3/12 des Jahres): 14,4 x (3/12)= 3,6 Tage gerundet 4 Urlaubstage für 2025.
Vielen Dank im Voraus.
Würde ich auch so machen, auch wenn Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Beschäftigungsmonat (nicht Kalendermonat) entsteht, wovon es in 2025 ja nur 2 gibt (13.10. bis 12.12.).
Es sei denn, Mandanten, Tarifverträge, etc. sagen was anderes.
Ich komme aufs gleiche Ergebnis, sofern der Oktober als kompletter Beschäftigungsmonat berechnet wird.
hier müsste unbedingt noch etwas bezüglich der Arbeitsstunden vereinbart werden!
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.4 Unterschiedliche Anzahl der Stunden pro Arbeitstag | Haufe