Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter ist vor im August verstorben und er bekommt für 2025 = 30 Tage und für 2026 = 30 Tage Urlaub.
Dieses Jahr hatte er noch keine sv/st-Tage.
Letztes Jahr hat er noch bis Mitte des Jahres gearbeitet.
Ich habe die 7.000 € im August mit NB rein und er hat jetzt keinerlei Abzüge, weil er keine sv/st-Tage hatte.
Weil ich überlegt habe, ob ich den Resturlaub 2025, 2025 zuordnen muss? Nein, oder?
Danke für eure Hilfe
Achtung, ich bin der Meinung, diese Urlaubsabgeltung steht den Erben zu. Hierzu solltest Du eigentlich den Erben im Lohn anlegen und dann an ihn direkt abrechnen.
Ab/nach dem Todestag sind die Erben die Empfänger.
Gelöst: Tod eines Mitarbeiters -> Weitergewährung Gehalt - DATEV-Community - 517125
In diesem Thread u.a. die Nachricht 4 von Uwe Lutz beachten.
Es wird noch auf sein Konto überwiesen und das Geld was da noch über bekommen die Erben.
Er hatte keine Kinder und keine Frau. Wer genau der Erbe wird, weiß die Firma noch nicht.
Was ist, wenn es eine Erbengemeinschaft wird?
Dann kann man wohl an einen abrechnen und der muss es anteilig an die anderen weitergeben.
Es wird noch auf sein Konto überwiesen und das Geld was da noch über bekommen die Erben.
Bitte unbedingt vermeiden, soweit nach seinem Tod!
Er hatte keine Kinder und keine Frau. Wer genau der Erbe wird, weiß die Firma noch nicht.
Bitte diese Klärung für eine Abrechnung/Auszahlung abwarten!
Ich meine jetzt nur, wenn ich auf den Erbschein warten muss.
Und Theoretisch die Urlaubsabgeltung an die Erben auszahlen müsste, wenn es eine Erbengemeinschaft ist.
Geht ja bei der Lohnabrechnung auch nicht.
Richtig wäre auf den Erbschein warten, dass habe ich verstanden.
Meine andere Frage, die kompletten 60 Tage jetzt auszahlen und ich muss nicht die 30 Tage aus 2025, mit NB im alten Jahr abrechnen.
ok! Warum?
Meine andere Frage, die kompletten 60 Tage jetzt auszahlen und ich muss nicht die 30 Tage aus 2025, mit NB im alten Jahr abrechnen.
Korrekt. Erst alles einmalig nach dem Erbschein.
Nein musst du nicht. Wenn der Mitarbeiter nicht verstorben wäre, hätte er den Urlaub ja vielleicht noch genommen oder er wäre irgendwann verfallen.
Wenn er den Urlaub in 2026 genommen hätte, würdest du doch auch nicht das Urlaubsentgelt auf Grundlage von 2025 abrechnen.
Das Geld auf dem Konto bekommen doch auch die Erben? Wer auch immer das ist.
@susanne1234 schrieb:ok! Warum?
Bitte den Link in meiner Nachricht 3 lesen.
stimmt. Danke
Du musst ihn schon wie in der Datev Anleitung abrechnen.
1. Urlaubsabgeltung bei ihm sv-pflichtig (mit seinen SV-Merkmalen) ohne Lohnsteuer abrechnen!
2. Auszahlungsbetrag zurückbehalten
3. wenn Erbe bekannt, dann Lohnabrechnung für Erbe anlegen und die einbehaltene Summe mit den Steuermerkmalen des Erben berechnen
4. Dann erst auszahlen
Solltest du voreilig auf das Konto des Verstorbenen zahlen und jemand 3. hat da vielleicht Zugriff drauf, dann ist das Geld für die Erben weg und der AG haftet dafür und muss ggf. doppelt zahlen.
Deshalb unbedingt die Anleitung beachten.
sehr schön auf den Punkt gebracht!
Danke 😉