Hallo zusammen,
das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin unserer Mandantin wurde während der Elternzeit per Aufhebungsvertrag zum 30.04. beendet.
Im Vertrag ist geregelt, dass noch 20 Urlaubstage bestehen und diese im Mai ausgezahlt werden sollen.
Ich habe die Urlaubsabgeltung zunächst im April berücksichtigt, habe dann aber ein Veto der Mandantin erhalten mit dem Wunsch, dass die Auszahlung erst im Mai erfolgen soll. Die April-Abrechnung wurde bereits erstellt, die Zahlung der Urlaubsabgeltung aber nicht freigegeben. Dadurch sieht es aktuell so aus, als wäre die Abgeltung bereits ausgezahlt worden.
Mein Problem:
Wenn ich eine Nachberechnung im Mai mache, würde die Zahlung theoretisch doppelt berücksichtigt werden (einmal bereits im April „erfasst“ und zusätzlich als Auszahlung), was so natürlich nicht korrekt wäre.
Wie würdet ihr das am saubersten lösen?
Danke euch!
Kategorie DATEV Personal entfernt von @Christopher_Fürther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Uedinc,
in LuG würde ich nur die Zahlung zurückhalten, insofern es wirklich nur um die Auszahlung/ Überweisung geht.
Ansonsten, wenn auch die Abrechnung relevant ist, würde ich eine Nachberechnung machen.
Also den April korrigieren und im Mai erneut auszahlen und gleichzeitig die Erstattung/ Rückzahlung des Betrages (ggf. mit Datum) erfassen, damit keine doppelte Berechnung (auch im Buchungsbeleg) entsteht.
Entweder Wiederabrechnung einzeln und die Abgeltung rausnehmen, oder im Mai Rückrechnung Brutto mit Minus und Netto mit Plus, sowie im Mai im Brutto neu erfassen.
Du gehst in den Mai, machst bei Nachberechnung April die Summe und Lohnart als Minus für den April rein und machst dann die Summe im Mai wieder rein.
Nachtrag;
Sry jetzt erst gesehen, dass sie im Mai ja gar nicht mehr da ist. Also kannst du es auch nicht im Mai abrechnen, sondern es muss in die letzte Lohnabrechnung. Also im April bleiben. Nur das sie die Auszahlung erst im Mai bekommt.
Mit Rückrechnung ist die Nachberechnung gemeint?
Im Mai kann ich ich leider nicht erfassen, da die MA schon zum 30.04. ausgeschieden ist.
Ja, ich glaube es führt kein Weg dran vorbei es im April abzurechnen. Danke 🙂
Dier Abrechnung gehört auch in den April, da die Urlaubsabgeltung im Zeitraum der Tätigkeit beim Arbeitgeber entstanden ist. Also muss sie auch im letzten abzurechnenden Monat erfasst werden.
Wann tatsächlich das Geld fließt ist ne andere Sache.
Sie hat das Geld und den Anspruch bis 04/26 verdient und nicht erst danach.
Ich habe der Mandantin jetzt geschrieben, dass sie den Betrag Ende Mai überweisen kann, die Abrechnung aber für April bleibt.
Mal schauen, ob ich sie zufriedenstellen kann 🙂