Hallo zusammen, das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin unserer Mandantin wurde während der Elternzeit per Aufhebungsvertrag zum 30.04. beendet. Im Vertrag ist geregelt, dass noch 20 Urlaubstage bestehen und diese im Mai ausgezahlt werden sollen. Ich habe die Urlaubsabgeltung zunächst im April berücksichtigt, habe dann aber ein Veto der Mandantin erhalten mit dem Wunsch, dass die Auszahlung erst im Mai erfolgen soll. Die April-Abrechnung wurde bereits erstellt, die Zahlung der Urlaubsabgeltung aber nicht freigegeben. Dadurch sieht es aktuell so aus, als wäre die Abgeltung bereits ausgezahlt worden. Mein Problem: Wenn ich eine Nachberechnung im Mai mache, würde die Zahlung theoretisch doppelt berücksichtigt werden (einmal bereits im April „erfasst“ und zusätzlich als Auszahlung), was so natürlich nicht korrekt wäre. Wie würdet ihr das am saubersten lösen? Danke euch! Kategorie DATEV Personal entfernt von @Christopher_Fürther
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