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Urlaub Baulohn jugendlicher geringfügiger Beschäftigter (LODAS)

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letzte Antwort am 11.12.2025 13:38:14 von NanuNana
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NanuNana
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Hallo liebe Community-Mitglieder,

 

hat jemand Erfahrung, wie man beim Baulohn mit LODAS für einen jugendlichen geringfügigen Arbeitnehmer die 30 Urlaubstage abgerechnet bekommt?

 

Lt. SOKA  stehen dem geringfügigen Jugendlichen immer 30 Urlaubstage zu. Eine Kürzung wegen weniger Beschäftigungstagen erfolgt nicht. Auch für Eintritt im Jahr erfolgt keine Kürzung.

 

Bei meinem Jugendlichen, der im März eingetreten ist, stehen jetzt auf der letzten Lohnabrechnung von Oktober 20 Urlaubstage lt. DATEV-Berechnung! Also für jeden Monat die üblichen 2,5 Tage. 

Allerdings stehen bei der SOKA bereits die vollen 30 Tage als Anspruch drin.

Bei DATEV habe ich bis Ende Okt. alle 20 Tage abgerechnet und kann nun maximal für November 2 neue Urlaubstage und wahrscheinlich für Dez. 3 Urlaubstage abrechnen. Damit wären 25 Tage abgerechnet und nicht die 30 bei der SOKA. 

 

Wie kann ich dem Programm begreiflich machen, dass ich im November mehr Tage abrechnen möchte, als lt. DATEV möglich sind? 

Der Jugendliche wird zum 31.12.2025 aus dem Unternehmen ausscheiden, so dass keine Übernahme ins nächste Jahr erfolgen kann. Außerdem müssten lt. SOKA bei Ausscheiden die restlichen Urlaubstage abgefunden werden.

 

Vielen lieben Dank 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,
bei einem unterjährigen Eintritt wird der Urlaub grundsätzlich gekürzt.


Bitte halten Sie hier nochmals Rücksprache mit der SOKA-Bau, ob bei Azubis tatsächlich immer ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen besteht. (Dies würde dann ja auch bei einem Eintritt zum 01.12. eines Jahres gelten, dass dem Azubi dann noch volle 30 Urlaubstage zustehen)
LODAS rechnet wie folgt bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen:
Der Mitarbeiter erwirtschaftet jeden Monat 2,5 Urlaubstage. Auf der Abrechnung werden in einem Monat 2 Tage berücksichtigt und im nächsten Monat 3.

Wenn wirklich 30 Urlaubstage abgerechnet werden sollen , kann nur der Urlaubsanspruch erhöht werden, damit mehr Urlaubstage abrechenbar sind.

Unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch im Feld Urlaubsanspruch aktuelles Jahr muss der Wert erhöht werden, damit die 30 Urlaubstage auf der Abrechnung in der Baulohnstatistik angedruckt werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NanuNana
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Vielen Dank Frau Friedrich, aber ich habe explizit nicht Azubi geschrieben.

Es handelt sich um einen Jugendlichen mit Minijob !

Und danke für den Hinweis mit der SOKA, da habe ich beim letzten Fall bereits diskutiert. Fakt ist volle 30 Urlaubstage, auch wenn er nur einen Tag die Woche arbeitet und damit mehr Urlaubs- als Arbeitstage hätte. Übrigens vollen Urlaubsanspruch gibt es erst nach 6-monatiger Wartezeit. Sollten sie aber auch wissen.

So stehen (im meinem Fall Beginn im März) erst seit September die 30 Urlaubstage als verfügbar bei der SOKA drin.

Ich habe es wie folgt gelöst: Oben in der Urlaubberechnung für "normale" Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch mit 30 Tagen eingetragen und die genommenen Tage mit der 71 (in meinem Fall im November 5 Tage). Das passt, es bleiben die gewünschten 5 Tage übrig.

Im Kalendarium habe ich die Stunden entsprechend mit UJ 537 eingetragen. Auch die Berechnung des Urlaubsgeldes und zusätzlichem Urlaubsgeld ist richtig.

Das Urlaubsgeld wird richtig in der Auswertung 188 an die SOKA übermittelt.

Was nicht stimmt ist die Übermittlung der Urlaubstage an die SOKA. Dort werden nur 2 Tage übermittelt, die nämlich aus der Urlaubsberechnung für den Baulohn. Was an dieser Stelle völliger Mist ist.  

Damit werden bei der SOKA von den Stand Ende Oktober 10 verfügbaren Tagen nur 2 statt die richtigen 5 abgezogen. Es bleibt eine Differenz bei der SOKA stehen.

 

Wäre wünschenswert, wenn die rechtlichen Vorgaben programmtechnisch umsetzbar wären.

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Jugendlicher-Minijob.png ‏1 KB
sokrates
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Hallo NanuNana,

 

mir ist nicht ersichtlich, warum die Urlaubstage bei einem jugendlichen AN nicht gekürzt werden sollten, wenn er weniger als 5 Tage die Woche arbeitet. Auf der Soka-Seite kann ich dazu keine Angaben finden.

Die Soka bezieht sich bei den 30 Tagen Grundurlaubsanspruch auf die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes.

(entweder läuft in meinem Browser der Virenscan einfach durchgehend durch oder das Hochladen Ihrer Dokumente ist tatsächlich noch nicht abschließend erfolgt - auf jeden Fall kann ich nicht nachgucken, was Sie angehangen haben)

 

 

Hilft das vielleicht?

https://help-center.apps.datev.de/documents/5303033#:~:text=3.2.3.6%20K%C3%BCrzung%20der,0%2C4%20%3D%2012%20Besch%C3%A4ftigungstage

 

LG

Anne Koch

 

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rschoepe
Experte
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@sokrates  schrieb:

(entweder läuft in meinem Browser der Virenscan einfach durchgehend durch oder das Hochladen Ihrer Dokumente ist tatsächlich noch nicht abschließend erfolgt


Software-Fehler, kann man nichts machen: Virenscan bleibt bei allen Anhängen hängen 

NanuNana
Beginner
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@rschoepe 

 

Danke für den Hinweis 

Wäre zu schön, wenn mal was funktioniert 

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NanuNana
Beginner
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Nachricht 7 von 13
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Dateianhänge also dann im Text 

Bitteschön

 

 

Das ist der aktuelle Stand bei der SOKA. Ende Oktober waren 20 Tage genommen, abzügl.der 2 Tage die DATEV jetzt für Nov. übermittelt hat, sind noch 8 Tage verfügbar.  

SOKA-Urlaub.png

 

Dagegen stehen auf der Lohnabrechnung die richtigen 5 Tage Resturlaub.

Jugendlicher-Minijob.png

 

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NanuNana
Beginner
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@sokrates 

 

Danke, das Dokument kenne ich und bei anderen Arbeitnehmern kürze ich die Beschäftigungstage auch.

Bei Jugendlichen kann man die Beschäftigungstage nicht kürzen. Kann man zwar eingeben aber es passiert nichts. Entspricht m.E. der Ansicht der SOKA. Es wird sicher nicht umsonst auf deren Seite der Jugendliche mit 30 Tagen Anspruch geführt.

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sokrates
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Die Soka schreibt auf Ihrer website:

 

Besondere Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer

Für jugendliche Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Abweichend davon haben auch jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub (Schwerbehinderte: 35 Tage). Samstage gelten nicht als Arbeitstage.

 

Die Kürzung je Arbeitstag ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Wo Sie rauslesen, dass keine Kürzung erfolgt, erschließt sich mir noch nicht.

 

 

Ich sehe gerade, dass Urlaubsansprüche nach dem Ansparsystem beim jugendlichen Arbeitnehmer nicht berechnet werden dürfen (https://tinyurl.com/ym6mfh83). Somit erfassen Sie Anspruch und genommenen Urlaub nur oben rechts über die Urlaubszeile, nicht aber die Baulohnmaske.

Den Urlaubsanspruch würde ich auf 2/5 anpassen (wenn dauerhaft tatsächlich nur 2 Tage/Woche gearbeitet wird) + auf 9/12 kürzen, da Eintritt im März 2025. Und lande bei 9 Tagen.

 

Welche Mitarbeitervariante im Baulohn haben Sie ausgewählt? Liegt hier eventuell eine falsche Zuordnung vor?

 

 

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rschoepe
Experte
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Hast du mal geschaut, ob da eventuell noch Vortragswerte "nachgekommen" sind?

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NanuNana
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@sokrates 

 

Mitarbeitervariante = 27 geringf.Beschäftigter, gewerbl./jugendlich , das sollte passen

 

Gefühlt würde ich für Jan+Feb., also wo er noch nicht angestellt war, die Urlaubstage auch kürzen. 

Aber warum macht es die SOKA nicht ? Die haben das Eintrittsdatum vorliegen.

Hilft nichts, muss ich nochmal Rücksprache halten.

 

Bei den z.B. nur 2 Tagen /Woche bin ich mir sicher, dass die Urlaubstage nicht anteilig gekürzt werden.

 

@rschoepe 

 

Vorträge gab es  nicht. Die SOKA hat bei Beschäftigungsbeginn sauber 0 Tage.

 

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sokrates
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Ich war gerade nochmal im Arbeitgeberportal der SOKA und stelle fest, dass Sie Recht haben. Im Hilfe-Center habe ich das gefunden:

 

Unbenannt.jpg

 

 

Für mich deckt sich das inhaltlich nicht mit den "Besonderen Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer" (https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/jugendliche-arbeitnehmer#:~:text=Besondere%20Regelungen%20f%C3%BCr,nicht%20als%20Arbeitstage.) bei denen klar auf die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Bundesurlaubsgesetzes hingewiesen wird. Nach BUrlG ergibt sich eine Kürzung der Urlaubstage nach Anzahl der Werktage aus dem Gesetz.

 

 

Wenn Sie das Thema mit der SOKA noch klären, freue ich mich, wenn Sie uns das Ergebnis mitteilen. Ich kann mir aktuell einfach nicht vorstellen, dass bei Jugendlichen keine Kürzung vorgenommen werden darf.

 

 

 

NanuNana
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@sokrates 

 

Rückmeldung nach Rücksprache mit der SOKA:

Es wird keine Kürzung vorgenommen. Er erhält 30 Tage Urlaubsanspruch.

 

Die Dame hat es mir sogar vorgerechnet.

Da Beschäftigungsbeginn nicht am 1.3. gibt es für März keine UT, da kein voller Monat.

Danach für April bis August erwirbt er mtl. die 2,5 UT, so dass bis 31.8.2025 ein Anspruch von 12,5 UT entsteht.

Im September ist die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt, damit erhält er den VOLLEN Anspruch. Sprich es kommen im Sept. 17,5 UT dazu, so dass in Summe nun 30 UT Anspruch sind. Mit voll meint die SOKA voll. Lt. Aussage würde er auch die 30 UT bekommen, wenn er vorzeitig ausscheidet (nach den 6 Monaten), also bei mir z.B. im Oktober.

 

Die Auskunft entspricht exakt der Entwicklung des Urlaubsanspruches auf der Seite der SOKA. Im Verlauf kamen erst immer die 2,5 UT dazu und seit September stehen 30 UT.

 

Nach dieser Aussage hätte ich bereits ab September die Möglichkeit haben müssen, alle 30 UT abzurechnen. 

Ging leider nicht und geht nach wie vor nicht.

 

Das steht so auch in Ihrer Info der SOKA

 

Jugendliche AN_SOKA-Info.png

Voller Anspruch nach 6 Monaten

 

und nur wenn er weniger als 6 Monate beschäftigt ist, kommen die 2,5 Tage zum tragen

 

 

@Alexandra_Friedrich  

 

Die SOKA meint, dass dieses Vorgehen allen Programmanbietern bekannt ist.

Wie bekomme ich die 30 Tage abgerechnet?

 

Die Tage, die bei Beschäftigungsende nicht genommen wurden, muss der Arbeitgeber abgelten und bekommt keine Erstattung von der SOKA.

 

 

 

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letzte Antwort am 11.12.2025 13:38:14 von NanuNana
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