abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unternehmensname zu lang > Beschäftigungsbetrieb

11
letzte Antwort am 13.06.2024 09:28:35 von justnkl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NadineB
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
858 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit der Länge des Unternehmensnamen.

Die vorgegebene Länge unter Beschäftigungsbetrieb "Name des Beschäftigungsbetriebes" ist

nicht ausreichend. Der Zusatz zur Rechtsform im Namen passt nicht mehr komplett ins Feld. 

Daher kann die Meldung zur Betriebsdatenpflege nicht übermittelt werden.

 

Gibt es hier Möglichkeiten das Feld zu verlängern?

Oder andere Lösungsansätze?

 

Freundliche Grüsse

Nadine B.

 

 

quantenjoe
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 12
821 Mal angesehen

Moin Moin,

 

Feldlängenvorgaben sind immer im Programm (egal ob on premise oder online) vom Programmierer vorgegeben. Das Kann also nur die Datev ändern.

 

Einzig mir bekannter Weg: Beschwerde bei Datev!

 

Immerhin, der Aufwand, dies zu ändern ist für die Datev sehr gering -- wenn denn die Entwicklung dies dokumentiert hat (was sie sollte).

 

Ich denke dies ist das Problem ... weil ich an vielen anderen Stellen auch mit einer begrenzten Anzahl von Zeichen zu tun bekommen habe. Alles andere wurde abgeschnitten.

 

QJ

0 Kudos
herr-jfs
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 12
796 Mal angesehen

Die Begrenzungen in den Lohnfeldern können auch von den Schnittstellen kommen, an die DATEV abliefert, also zB DEÜV Meldung und Lohnsteuerbescheinigungen.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 12
769 Mal angesehen

Jain. SV.net bzw. das SV-Meldeportal - die ich in diesem Fall als Referenzimplementierung betrachten würde - haben für den Unternehmens- bzw. Betriebsnamen 3x30 Zeichen. Bei DATEV werden daraus dann 1x50(?), die im Hintergrund entsprechend auf 30 und 20 Zeichen zerlegt werden. Das ist in diesem Fall also ganz klar eine von DATEV geschaffene Beschränkung, die die Schnittstelle so nicht hergibt.

NadineB
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 12
721 Mal angesehen

Vielen lieben Dank für Eure Antworten :).

 

Dann werde ich wohl eine Beschwerde einreichen müssen...

 

Freundliche Grüsse

N.Balk

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 12
676 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ja, in Lohn und Gehalt ist der Unternehmensname/Name des Beschäftigungsbetriebes auf 50 Zeichen begrenzt.

 

Uns ist bewusst, dass das Feld vereinzelt für die Firmenbezeichnung nicht ausreicht. Ob und wenn ja wann hier mehr oder sogar unbegrenzte Zeichen erlaub sind, ist unklar.

 

Derzeit ist keine Anpassung geplant.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 12
666 Mal angesehen

Und wie soll dann der Name für die richtige Übermittlung der Betriebsdatenpflege oder der KK-Anforderungen korrekt übermittelt werden? 

LG
VM
0 Kudos
NadineB
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 12
629 Mal angesehen

Hallo,

habe jetzt mit dem Servicekontakt telefoniert.

Im Moment ist das Problem nur zu lösen, in dem man den zu langen 

Unternehmensnamen über das SV-Meldeportal meldet.

Es wurde auf jeden Fall nochmal als Anregung aufgenommen.

Hoffen wir das Beste für die Zukunft :).

 

LG

Nadine B.

0 Kudos
Seeker
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 12
621 Mal angesehen

Feldlängenvorgaben sind immer im Programm (egal ob on premise oder online) vom Programmierer vorgegeben. Das Kann also nur die Datev ändern.

 

Immerhin, der Aufwand, dies zu ändern ist für die Datev sehr gering

Ich fürchte, das dürfte eher an den uralten Datenbankstrukturen aus vergangenen MS DOS Zeiten liegen, die im Hintergrund immer noch aktiv sind. Und das zu ändern dürfte alles andere als trivial sein. Das Programmierer des Lohnprogramms könnte da gar nichts machen. Leider ist die Kommunikation der Datev warum etwas nicht gemacht wird eher suboptimal, so dass man nur spekulieren kann.

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 12
616 Mal angesehen

@NadineB  schrieb:

 

Im Moment ist das Problem nur zu lösen, in dem man den zu langen 

Unternehmensnamen über das SV-Meldeportal meldet.

...und gleichzeitig verhindert, dass LuG/LODAS selbst Änderungen übermitteln können?

Tolle Idee.

 

 

Vielleicht mal bei der ITSG nachfragen, ob die Programme so überhaupt noch genutzt werden dürfen? 😉

Aber vermutlich ist die Betriebsdatenpflege dann wieder ein Zusatzmodul, das so ungenügend arbeiten darf, weil es ja das Meldeportal gibt.

0 Kudos
Seeker
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
559 Mal angesehen

Vielleicht mal bei der ITSG nachfragen, ob die Programme so überhaupt noch genutzt werden dürfen?

Vielleicht ist der Unternehmensname auch gar nicht so wichtig. Ich hatte bisher nicht so darauf geachtet, aber in den Prüfungsanordnungen und Berichten verwendet der Prüfdienst der Dt. Rentenversicherung auch mal alle möglichen ausgedachten Unternehmensbezeichnungen die in der Betriebsdatenbank nicht existieren.


Typisches Beispiel:

Unternehmensname in der Betriebsdatenbank: Mustermann, Max
Die Rentenversicherung macht daraus: "Frisörsalon Dauerwelle Inh. Max Mustermann"

 

Das haben wir noch nicht mal als Korrespondenzadresse. Die Rentenversicherung scheint einen "Schattendatenbestand" an selbst ausgedachten Unternehmensnamen zu pflegen. Quelle sind im Beispielfall vermutlich alte Briefe des Mdt. mit dieser Bezeichnung im Logo.

 

Die Agentur für Arbeit verwendet den richtigen Unternehmensnamen lt. Betriebsdatenbank.

 

Die Berufsgenossenschaft nimmt eine eigene Variante der ausgedachten Version.

 

Gerade bei Einzelunternehmen kommen solchen ausgedachten Unternehmensnamen auf Seiten der SV-Träger öfter mal vor. Nur die Agentur für Arbeit hält sich immer genau an den Namen lt. Betriebsdatenbank.

 

Vielleicht wird die Meldung zur Betriebsdatenpflege ja auch überbewertet. 

 

0 Kudos
justnkl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 12
508 Mal angesehen

Hallo Nina Schönweis,

 

das ist aber schade, da selbst in der Mandantenname (Feldhilfe) steht, dass die Unternehmensbezeichnung vollständig eingetragen werden soll.

 

Bei einer WEG hat uns die Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit sogar darauf hingewiesen, dass in der Unternehmensbezeichnung WEG nicht abgekürzt werden dürfe, sondern als Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschrieben werden solle und dann die Adresse hintendran. Das wird dann schnell knapp mit 50 Zeichen.

 

Freundliche Grüße

 

Justin

0 Kudos
11
letzte Antwort am 13.06.2024 09:28:35 von justnkl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage