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Ungeimpft in Quarantäne krank: Lohnfortzahlung?

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letzte Antwort am 19.11.2021 11:43:28 von HoSa
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Cryptic98
Beginner
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Guten Morgen zusammen,

 

angenommen ein ungeimpfter Mitarbeitender muss aufgrund eines Erstkontaktes in Quarantäne und reicht am 2. Quarantänetag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (aus einem anderen Grund) ein.

 

Gilt dann vorrangig die AU? Sprich ist er Lohnfortzahlungsberechtigt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Guten Morgen @Cryptic98 ,

 

ich würde sagen, das geht schon ziemlich ins Arbeitsrecht rein.

 

Daher meine persönliche Ansicht dazu (im Zweifel sollte man da vielleicht einen Anwalt hinzuziehen, um auf Nummer Sicher zu gehen):

 

Ist natürlich schwierig zu sagen, was die AU sagt, da man als AG ja nicht den Befund bekommt und der AN auch nicht unbedingt verpflichtet ist, seine Krankheit zu nennen. Aber einfach mal angenommen, es wäre eine behördliche Quarantäne angeordnet und der AN reicht eine AU wegen eines geprellten Knies ein, dann sollte die meiner Meinung nach die AU vorgehen und es besteht ein Lohnfortzahlungsanspruch. Sollte die AU etwas wie Erkältungssymptome ausweisen, hätte ich allerdings Probleme.

 

Wie gesagt, nur meine persönliche Ansicht.

 

MfG,

Dirk Schmakies

Cryptic98
Beginner
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Moin moin @dirkschmakies,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Auch Einschätzungen zu diesem Sachverhalt helfen mir erstmal weiter. 

 

Die Geschichte würde dann tatsächlich über einen Anwalt laufen, da wir - wie Sie bereits erwähnten - den tatsächlichen Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht erfahren (dürfen).

 

Angenehmen Start ins Wochenende!

 

MfG

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Moinsen!

Ich persönlich sehe das so:

Wäre der Mitarbeiter geimpft, würde bei Absonderungsanordnung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Vorrang haben. Ich habe bislang noch nicht erlebt, dass das Gesundheitsamt gefragt hätte, weswegen der AN krank geschrieben wurde. 

Ungeimpfte haben keinen Erstattungsanspruch gem. §56 IfSG, das heißt aber nicht, dass sie keinen Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit haben - egal aus welchem Grund. Bevor ich in diesem Fall zum Anwalt rennen würde, würde ich evtl. erst einmal die AUB bei der KK anzweifeln.

Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass es ja auch immer noch den Lohnfortzahlungsanspruch nach §616 BGB gibt. 

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Gelöschter Nutzer
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@Cryptic98  schrieb:

da wir ... den tatsächlichen Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht erfahren (dürfen).

Ist das nicht egal, was für eine Krankheit vorliegt? Wenn ein AN eine AUB  vorlegt, muss ich als AG für 6 Wochen LFZ leisten. Ob geimpft oder nicht, ob Covid-19 oder Grippe oder kaputtes Knie. Die AUB geht m.E. immer der Quarantäneentschädigung vor. (natürlich meine unverbindliche Meinung, ohne Rechtsanspruch.

Maureen1975
Einsteiger
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Hier würde ich mich gerne dranhängen. 

 

AN, Grenzgänger, ungeimpft, in Quarantäne von 10.11 bis 15.11., Covid-negativ

Ab 16.11. arbeitsunfähig und Quarantäne, da nun Covid-positiv

 

Quarantäne-Entschädigung nach Ifsg nicht möglich, da ungeimpft, danach krank und außerdem von österreichischer Behörde in Quarantäne gestellt. 

 

Gemäß Bescheid der ausländischen Behörde hätte der AN nach österreichischem Recht Anspruch auf Quarantäne-Entschädigung.

 

Ich habe natürlich schon versucht, mich zu informieren, habe aber bisher keine verlässlichen Informationen gefunden, aus der hervorgeht, wie Grenzgänger zu behandeln sind. Gilt deutsches Recht oder kann ein deutscher Arbeitgeber bei der ausländischen Behörde Erstattung der Entschädigung beantragen?

 

Ich hätte jetzt nach deutschem Recht abgerechnet:

 

Quarantäne ohne AU 10. - 15.11.: keine Lohnfortzahlung

AU ab 16.11.: Lohnfortzahlung

 

Hat jemand schon Erfahrung mit Grenzgängern und Quarantäne gemacht?

 

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HoSa
Einsteiger
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Schönen guten Tag,

 

zumindest hat sich mal die Regierung Oberpfalz mit dem Thema Grenzgänger bzw Quarantäne-Anordnung aus einem anderen Staat beschäftigen müssen.

 

Hatten einen ähnlichen Fall

 

Zitat aus der E-Mail der Regierung Oberpfalz:

Wenn ein tschechisches Gesundheitsamt die Quarantäne anordnet, besteht kein Anspruch auf Entschädigung von deutscher Seite, da der deutsche Staat nur den Verdienstausfall von Quarantänen entschädigt, die er selbst angeordnet hat. Ob es auf tschechischer Seite eine Entschädigungsmöglichkeit gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Da der Arbeitgeber theoretisch zur Lohnfortzahlung nach IfSG verpflichtet ist, würde ich die Auffssung vertreten,...

Der Mitarbeiter wurde nicht nach IfSG in Quarantäne geschickt, demzufolge sollte der Mitarbeiter bei der "ausländischen Behörde" seine Entschädigung selbst beantragen.

Gerne mit meiner Hilfe in Bezug auf Lohnausfall-Berechnung etc.

 

Aber als Arbeitgeber von ausländischen Behörden Entschädigung zu verlangen,...

Könnte schwierig werden.

 

Grüße

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Maureen1975
Einsteiger
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@HoSa 

Danke für Deine Antwort.

 

Also erstmal den Lohn ganz normal zahlen und den AN bewegen, sich um eine Entschädigung selbst zu kümmern, damit ich dann ggf. die November-Abrechnung irgendwann um den Betrag, den er als Entschädigung erhalten hat, korrigieren kann. 

 

Denn den Lohn gleich kürzen darf ich nach deutschem Recht nicht, da er ja krank ist. 

 

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HoSa
Einsteiger
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@Maureen1975 

 

Die Lohnfortzahlung steht, denke ich, außer Frage.

Aber Entschädigung nach IfSG fällt meiner Meinung nach weg. Diese müsste der Mitarbeiter selbst bei der anordnenden Behörde versuchen geltend zu machen.

Wie BGB § 616 in euren Verträgen gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

Unser TV sieht da mit Sicherheit anders aus und bei uns hätte der Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Leistung während Quarantäne.

Also quasi arbeitsfrei ohne Lohnanspruch.

 

Immer diesen verflixten Einzelfälle 🙂

Wobei diese sich in nächster Zeit wahrscheinlich häufen werden.

8
letzte Antwort am 19.11.2021 11:43:28 von HoSa
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