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Umstellung Lohn und Gehalt auf Lodas

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letzte Antwort am 16.01.2018 17:53:59 von birgitley
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carmina
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Hallo,

ich weiß nicht, ob dieses Thema schon irgendwann behandelt wurde, aber ich stelle trotzdem mal meine Frage.

Seit es LODAS gibt, also ca. seit Anfang der 90er, arbeite ich mit diesem Programm. Wir nützen in der Kanzlei beide Abrechnungsprogramme, ich habe aber keinen meiner Mandanten umgestellt auf LuG. Nun habe ich von einer Kollegin einen Mandanten übernommen und sie hat mit LuG abgerechnet. Ich komme aber mit diesem Programm überhaupt nicht zurecht (wie noch mehrere meiner Kolleginnen) und möchte nun diesen Lohn-Mandanten auf Lodas umstellen. Ich habe das Dokument 1070312, das es dazu gibt, auch bereits durchgelesen, habe aber dennoch ein paar Fragen. Da ich das Programm LuG einfach nicht so gut kenne, bitte ich um Nachsicht, falls die Fragen "dämlich" sind

1. Der Mandant muss im Rechenzentrum gesichert werden. Ist es richtig, dies über den Mandanten-Manager im Programm LuG zu machen? Mandant markieren - Kreuz bei im Rechenzentrum (ohne Archivierung) machen - Sichern drücken?

2. Kann ich die Mandantennummer beibehalten, mit der er bisher in LuG abgerechnet wurde oder muss ich für Lodas eine neue Nummer vergeben? Erschwerend kommt hinzu, dass der Mandant in 2013, als wir ihn von einem anderen Berater übernommen haben, 3 Monate in Lodas abgerechnet und dann ab Oktober auf LuG umgestellt wurde. Es gab den Mandanten also schon mal in Lodas.

3. Muss ich die Archiv-CD unbedingt gleich erstellen? Es ist ja kein Beraterwechsel und so bleiben die Daten bei uns ja weiterhin auf dieser Beraternummer und werden nicht gelöscht.

4. Wäre es nicht einfacher, da es nur wenige Mitarbeiter sind, den Mandanten gleich in Lodas anzulegen und die Daten selbst zu erfassen anstelle der Übernahme? Ich vermute, dass ich da deutlich schneller wäre.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und für Ihr Verständnis

Melanie

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Melanie,

zu 1.:

Ihr beschriebenes Vorgehen ist Korrekt. Die Sicherung im Rechenzentrum kann über den Mandanten-Manager erstellt werden.

zu 2.:

Theoretisch kann die Mandantennummer für LODAS die Gleiche sein, wie die, die in Lohn und Gehalt genutzt wurde.

Wenn der Mandant schon einmal über LODAS abgerechnet wurde, muss geklärt werden, ob auf den Ordnungsbegriffen (Berater- und Mandantennummer) bereits ein LODAS-Bestand im Rechenzentrum gespeichert ist. Wenn dies der Fall ist, muss entweder eine andere Mandantennummer verwendet oder der „Altbestand" gesichert und dann vor dem Übertrag gelöscht werden.

zu 3.:

Wenn die Daten in Lohn und Gehalt (LuG) gespeichert bleiben und keine Löschung erfolgt, muss nicht zwingend der Abruf der ArchivDVD erfolgen.

Die ArchivDVD ist dafür gedacht, dass – falls ein Beraterwechsel erfolgt – die Auswertungen des Vorberaters mit an den neuen Berater weitergegeben werden. Dies erfolgt bei einem Übertrag von Lohn und Gehalt auf LODAS nicht automatisch. Dadurch, dass Sie den LuG-Bestand weiterhin im Zugriff haben, ist das nicht unbedingt notwendig.

zu 4.:

Sie haben natürlich die Möglichkeit den Mandanten händisch anzulegen. Bei einer Übernahme zum Jahreswechsel ist dies wahrscheinlich weniger Aufwand. Vorausgesetzt es handelt sich um einen Mandanten mit wenig Arbeitnehmern.

Bei einer unterjährigen Übernahme ist zu bedenken, dass die Lohnkontowerte für jeden Mitarbeiter vorgetragen werden müssen.

Diese werden wiederum durch einen Übertrag über DATEV Datenübernahme nach LODAS automatisch mit übernommen.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 10
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zu 2.:

Theoretisch kann die Mandantennummer für LODAS die Gleiche sein, wie die, die in Lohn und Gehalt genutzt wurde.

ja, das geht, aber Sie müssen sich vermutlich eine Lesebrille zulegen, da im Datev Arbeitsplatz nicht - wie frau erwarten würde - die Leistungen LODAS sowie Lohn+Gehalt angezeigt werden, sondern nur "Lohnabrechnung".

Die Unterscheidung ist nur mit der Lupe erkennbar:

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Da bei Ihnen die Jahresbestände 2018 vorhanden sind (das Datevprogramm weist nach Abrechnung des Dezember 2017 das L+G Programm schon mit 2018 aus), müssen Sie eben rätseln, welchen Link Sie auswählen müssen - genauso wie Sie darüber rätseln können, warum das L+G Programm mit einer Jahreszahl und verschiedenen auswählbaren Einträgen versehen ist ... egal welches Jahr Sie aufrufen, kommen Sie immer ins aktuelle Jahr 🙂

Zum ersten Mal habe ich das so vor ca. zwei Jahren angemerkt .. das ist aber in der DATEV Roadmap noch nicht aufgenommen .. vielleicht passiert das aber im Zuge der evolutionären Weiterentwicklung

Schöne Grüße

Willi Müller

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andreashofmeister
Allwissender
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zu 3.:

Wenn die Daten in Lohn und Gehalt (LuG) gespeichert bleiben und keine Löschung erfolgt, muss nicht zwingend der Abruf der ArchivDVD erfolgen.

Die ArchivDVD ist dafür gedacht, dass – falls ein Beraterwechsel erfolgt – die Auswertungen des Vorberaters mit an den neuen Berater weitergegeben werden. Dies erfolgt bei einem Übertrag von Lohn und Gehalt auf LODAS nicht automatisch. Dadurch, dass Sie den LuG-Bestand weiterhin im Zugriff haben, ist das nicht unbedingt notwendig.

Guten Tag Frau Mertel,

hier noch mal zur Aufklärung: wenn Beraterwechsel erfolgt (Vorberater macht LuG, übernehmender Berater Lodas): wer muss/kann/soll/darf die Archiv-DVD abrufen? Der Vorberater oder der übernehmende Berater. Im Dokument Nr. 1070312 steht unter Punkt 3: " Übernehmen Sie ein Mandat eines anderen Steuerberaters, so kann nur der abgebende Archiv-DVD erstellen."

Heute wurde vom LC dazu etwas andere mitgeteilt.

Also, wie geht's nun richtig?

Danke für Rückmeldung,

MfG,

A. Hofmeister

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 10
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Wenn der annehmende Berater das Mehrwertpaket (enthält beide Programme) nutzt, dann kann er das auch, da er die Daten vorab in LuG einlesen kann.

Dann erfolgt der Abruf der Archiv-DVD aber auch über LuG.

Vor dem Hintergrund, dass die Archivierung aus dem Lohnprogramm erfolgen muss, in dem die Lohnabrechnung gemacht wurde, macht es Sinn, wenn der abgebende Berater die DVD abruft.

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andreashofmeister
Allwissender
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Danke Thomas. So weit alles gut.  So steht es ja auch im Dok. 1070312.

Ist das nun zwingend oder nicht? Wer irrt hier? Das Dokument oder die Person im LC?

Will ja nur Klarheit, denn: es kommt schonmal zu Meinungsverschiedenheiten beim Beraterwechsel bei genau dieser Vorgehensweise. Und dann dreht man sich im Kreis.

(Auch wenn es auch später noch möglich ist, die DVD über den abgebenden Berater zu erstellen)....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin Ihr Beiden,

Eigentlich ganz einfach: Der Abruf kann von beiden gemacht werden. Voraussetzung für den übernehmenden Berater ist aber, dass er auch L+G einsetzt. Und wenn dort alles über LODAS läuft, funktioniert das nicht.

Wenn wir (reine LODAS-Anwender) also ein L+G-Mandat übernehmen muss der Abruf durch den abgebenden Berater erfolgen, da wir L+G gar nicht installiert haben und somit den Abruf dort nicht ausführen können.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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andreashofmeister
Allwissender
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Wieder Zustimmung.

Ok. Danke, Gruß und die Hansestadt!

Nur komisch wenn LC da anscheinend (mal wieder) nicht Bescheid weiß....

VG,

A. Hofmeister

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 9 von 10
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Nur komisch wenn LC da anscheinend (mal wieder) nicht Bescheid weiß....

Komisch, aber nicht witzig

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birgitley
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wir arbeiten mit L+G und ich betreibe es seid Jahren so, bei unterschiedlichen Programmen:

übernehmen wir einen Mandant, wo vorher mit Lodas gearbeitet wurde, machen wir

1. Schritt: mit dem Vorberater einen Mandantenübertrag (zwingend erforderlich für die nächsten Schritte) laut Formular und schicken das an DATEV.

Der Vorberater sichert nun seine Lohndaten im Rechenzentrum:

2. Schritt: Wir spielen diese Daten in unser L+G; natürlich gibt's hier nur die Stammdaten mit Vortagswerten ins Lohnkonto.

3. Schritt: wir bestellen individuell formlos oder mit dem  Datev-Formular (Doc-Nummer: 1034821) eine Mandanten DVD im Logistik Center.

Individueller Abruf über Datev. zu finden im Dokument Nr. 1034821 ganz unten.

Der ACHTUNG - HINWEIS in der Mitte des Dokuments ist somit nicht ganz richtig.

Auch der Hinweis im Dokument Nr. 1070312, dass nur der Vorberater die DVD abrufen kann, ist nicht ganz richtig und sehr, sehr verwirrend. Vielleicht können die Mitarbeiter das noch mal überarbeiten

LG

Birgit Ley

9
letzte Antwort am 16.01.2018 17:53:59 von birgitley
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