abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis
Am Samstag, den 25.10.2025, findet von 6:00 - 22:00 Uhr die jährliche Standortausfallübung statt. In diesem Zeitraum kann es bei den DATEV-Cloud-Anwendungen und allen Anschaltungen an das DATEV-Rechenzentrum zu Einschränkungen kommen.

Umlagepflicht bei geringfügig Beschäftigten

9
letzte Antwort vor 8 Stunden 08:46:40 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Beate2022
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 10
815 Mal angesehen

Hallo 

 

auf der Auswertung 56 Prüfhilfe zur Umlage U1 wird ein geringfügig Beschäftigter (kommt nur stundenweise auf Abruf) als 40-Std.Kraft (wöchentliche Arbeitszeit) angezeigt. 

 

In den Stammdaten wurde bei wöchentlicher Arbeitszeit nichts eingetragen, da wie oben erwähnt nur auf Abruf. 

 

Was und wie kann ich das besser eintragen, damit er nicht als Vollzeitkraft gezählt wird?

 

Schönen Gruß

Bea

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 10
804 Mal angesehen

Ich tippe mal, dass in den Mandantenstammdaten bei wöchentlicher Arbeitszeit 40h steht. Steht nix in den Personalstammdaten, wird automatisch auf die Mandantenstammdaten zurückgegriffen.

MfG
T.Kahl
Beate2022
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 10
765 Mal angesehen

Hallo Herr Kahl,

 

ok. Ja, im Mandantenstamm steht 40 drin. Also nachvollziehbar.  🙂

 

Da es für den Mitarbeiter ja keine direkte Zeit gibt, müsste ich aber dennoch "pauschal" eine Zeit eingeben, damit er nicht als Vollzeit gezählt wird; habe ich das so richtig verstanden?

 

SG

Beate 

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 10
693 Mal angesehen

Hallo Community,


die individuelle Arbeitszeit für einen Mitarbeiter kann auf zwei Wegen in LODAS erfasst werden.


Die wöchentliche Arbeitszeit kann unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit in der Gruppe Wöchentliche Arbeitszeit erfasst werden.
Sollte der Mitarbeiter unterschiedliche Arbeitstage und unterschiedliche Arbeitszeiten pro Woche haben, können Sie eine Tag genaue Erfassung unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit vornehmen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 10
590 Mal angesehen

@Sabrina_Simmerlein 

Wenn man jetzt für Minijobber die wöchentliche Arbeitszeit einträgt, die vorher nicht drin war, und dann die Prüfhilfe temporär anfordert, wird sie dann mit der aktualisierten Arbeitszeit neu erstellt und berechnet?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 10
521 Mal angesehen

Hallo,


Sie können die Arbeitszeit rückwirkend in den Personaldaten erfassen.


Wenn bereits eine Erstabrechnung für den Monat Dezember 2022 durchgeführt wurde, können Sie die Auswertung 56 mit einer Wiederabrechnung einzelne Personalnummer korrigieren.


Der Mitarbeiter wird dann mit der hinterlegten Arbeitszeit auf der Auswertung ausgewiesen.


Bitte beachten Sie, dass durch rückwirkende Änderungen in den Personaldaten automatische Nachberechnungen angestoßen werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Nielssc
Neuling
Offline Online
Nachricht 7 von 10
212 Mal angesehen

Ich habe eine Frage, die hier anschließt, da wir Lodas erst seit Januar nutzen. 

 

Wenn ein Minijobber auf Abruf arbeitet, ergeben sich wöchentlich verschiedene Arbeitszeiten. 

Die Stunden trage ich unter Bewegungsdaten --> Schnellerfassung ein. 

 

Wenn sich die Person jetzt krank meldet und ich eine Eintragung bei Fehlzeiten mache, errechnet das Programm dann automatisch den Erstattungssatz pro Tag?

Das müsste ja dann der durchschnittliche Satz pro Tag für 12 Wochen sein. 

 

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 10
136 Mal angesehen

Hallo @Nielssc,


bei Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten erfassen Sie diese unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit.


Bei der Entlohnungsform Gehalt findet die Ermittlung des Erstattungsbetrags gemäß der Umrechnungsformel für die Teilmonatsberechnung statt.


Bei einem Stundenlohnempfänger buchen Sie die Krankstunden mit der Stammlohnart 145 Entgeltfortz.Stdbasis.


Beispiele für die Erfassung einer Entgeltfortzahlung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1003716.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Nielssc
Neuling
Offline Online
Nachricht 9 von 10
107 Mal angesehen

Hallo @Kristin_Frohmeyer 

 

danke für die Antwort!

Ich habe das gemacht und bei Soll-Arbeitszeit die letzten Monate ergänzt, Stammlohnart 145 in der Abrechnung angewendet und die Fehltage eingetragen (09.10.-10.10. und 13.10. - 17.10.). 

 

Die U1, die mir bei der Probeabrechnung ausgegeben wird, rechnet nur den 09.10.- 10.10. ab und geht von 40 Stunden/8h täglich aus und enthält deshalb einen zu hohen Wert, da nicht der Durchschnitt gebildet wird. 

 

Unter Arbeitszeiten / Regelmäßige Arbeitszeit habe ich auch schon 8 und 36 ergänzt. 

 

Was könnte ich falsch machen?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 10
46 Mal angesehen

Hallo @Nielssc,


wir würden uns den Sachverhalt gerne näher mit Ihnen ansehen.


Bitte wenden Sie sich über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
9
letzte Antwort vor 8 Stunden 08:46:40 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage