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Trinkgeld über die Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 25.01.2024 16:02:45 von Wolfgang_Stein
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AnnePa1
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

kann ich freiwilliges Trinkgeld (an AN, steuerfrei) über die Lohnabrechnung laufen lassen?

 

Danke

cro
Experte
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Da würde ich mich persönlich auf gar keinen Fall darauf einlassen. AN kassiert doch direkt vom Gast und keinesfalls vom Arbeitgeber.  

t_r_
Allwissender
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Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem ist, dass der Gast mir Karte - auch das Trinkgeld - bezahlt.

 

Vor diesem Hintergrund könnte man ggf. das Trinkgeld als Nettobezug im Netto-Be- und Abzugsbereich aufführen und auszahlen. Es sollte in diesem Fall allerdings absolut wasserdicht dokumentiert sein, warum das Geld diesem "Umweg" geht.

wwinkelhausen
Fachmann
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Da gibt es aber die unterschiedlichsten Aufteilungsformen in den einzelnen Betrieben, damit z.B. die Küche auch was abbekommt, die Zahlungen per Karte, usw.

Dinosaurier
cro
Experte
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@wwinkelhausen  schrieb:

Da gibt es aber die unterschiedlichsten Aufteilungsformen in den einzelnen Betrieben, damit z.B. die Küche auch was abbekommt, die Zahlungen per Karte, usw.


Hauptsache der Arbeitgeber hat bei quotaler Verteilung seine Finger nicht mit im Spiel. Wenn der Tip-kassierende AN unaufgefordert von seinem Geld etwas für die Küche abzweigt wäre das aus meiner Sicht OK, das außerhalb des Einflussbereichs des AG.

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 10
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@t_r_  schrieb:

Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem ist, dass der Gast mir Karte - auch das Trinkgeld - bezahlt.

 

Vor diesem Hintergrund könnte man ggf. das Trinkgeld als Nettobezug im Netto-Be- und Abzugsbereich aufführen und auszahlen. Es sollte in diesem Fall allerdings absolut wasserdicht dokumentiert sein, warum das Geld diesem "Umweg" geht.


Einverstanden, aber da bin ich vorher schon weggeschwommen...😎

t_r_
Allwissender
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Hoffentlich an einen schönen Ort🏖

 

Vielleicht hilft sonst der 🐬 

😎

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vw
Erfahrener
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@wwinkelhausen: korrekt.

 

da gibt es verschiedenste Modelle, damit nicht nur der Kellner (von denen häufig auch nicht alle kassieren dürfen) alles bekommen, sondern auch die anderen Beteiligten wie Küche, Rezeption, Reinigungskräfte, Azubis etwas abbekommen.

 

Ich kenne es aber nur so, dass das nicht über den Lohn läuft sondern über eine Art Vertrauensmann, der das Geld (den Tronc) verwaltet und in bestimmten Abständen nach festgelegten Kriterien das Geld ausschüttet.

 

Der Betriff "Tronc" (Opferstock) bezeichnete einmal die Trinkgeldkasse der Croupiers beim Roulette. Für Interessierte ein paar Links zum Thema. Aber es gibt noch viel mehr.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Tronc

 

https://g-wie-gastro.de/abteilungen/service/thema-trinkgeld.html

 

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/gruss-aus-der-kueche/gastronomie-trinkgeld-kartenzahlung-kellner-91463

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
LarissaBWA
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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hast du hier ein entsprechende Lohnart gefunden? hab den selben Fall und würde das auch so über den Lohn auszahlen 🙂

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bitte klären Sie im Vorfeld die rechtliche Seite (z.B. Steuer- und SV Behandlung) für die Abrechnung des Trinkgelds über die Lohnabrechnung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.01.2024 16:02:45 von Wolfgang_Stein
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