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Termin Jahreslohnsteuerbescheinigung Lodas

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letzte Antwort am 19.09.2025 08:30:34 von lohnexperte
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KirstenMu
Neuling
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Hallo, 

 

in Lodas wird die Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezember-Abrechnung übermittelt. Gibt es eine Möglichkeit, dies auf ein späteres Datum zu legen, bspw. auf Februar des Folgejahres?

 

Danke. Lg 

MartinSeemann
Aufsteiger
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Moin Kirsten,

da sehe ich keine Möglichkeit. Auf jeden Fall gibt es keine Option dazu in LODAS. Einzige Möglichkeit besteht darin, die Auswertung 20 bei der Abrechnung  Dezember  von "DÜ" auf Papier umzuschalten, um die elektronische Ausgabe zu unterdrücken. Dann müsste mit Umstellung zurück auf "DÜ" aber vor dem Januar eine Wiederabrechnung komplett Januar gemacht werden. Da dort aber eigentlich keine steuerlich relevante Änderung durchläuft, wird im RZ keine neue LSt-Bescheinigung erstellt. Man müsste dann zu einem Trick greifen, um diese künstlich anzustoßen, wie z.B. bei jedem AN einen Cent über NBA 9979 abzurechnen.

Und ob dann dieser Zeitgewinn (es muss ja vor dem Januar ablaufen) den Aufwand rechtfertigt, ist die Frage.

 

Viele Grüße

Martin Seemann 

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rschoepe
Experte
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Zunächst einmal: warum? Wenn es darum geht, Nachberechnungen ins Vorjahr nach dem Entstehungsprinzip zu versteuern, gibt es dafür ja eine Einstellung in den Mandantenstammdaten.

KirstenMu
Neuling
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KirstenMu_0-1758204984291.png

 

Moin, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe dies hier gelesen und mich gefragt, wie man das umsetzen kann. 

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KirstenMu
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KirstenMu_0-1758205061570.png

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe dies hier gelesen und frage mich, wie man es umsetzen kann. 

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachdem diese Problematik akut geworden ist, haben wir unsere Mandanten dahingehend sensibilisiert, dass sie uns direkt nach der Betriebsveranstaltung alle Belege mit einer Teilnehmerliste zur Verfügung stellen. Damit haben wir noch eine echte Chance, die Auswirkungen zu berücksichtigen. Wenn es erstmal ein bis zwei Monate später in der Fibu auffällt, kann es zu spät sein. Darüber hinaus gehen wir damit kein Haftungsrisiko mehr für die SV ein!

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jena
Erfahrener
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https://www.haufe.de/id/entscheidung/bsg-urteil-vom-23042024-b-12-ba-322-r-HI16327019.html

 

gemäß, dem Leitsatz ist die Frist für die Übermittlung der LSt-Bescheinigung (28.02.) entscheidend, nicht die tatsächliche Übermittlung.

KirstenMu
Neuling
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Nachricht 8 von 11
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Die Weihnachtsfeier ist bei uns bspw. am 10.12. und an genau diesem Tag läuft bei uns die Dezember-Abrechnung, da Zahlung bis 15. Irgendwie alles schwierig 😞

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Das müsst Ihr irgendwie mit einbauen, z.B. durch die Zahlung eines Abschlages in Höhe des voraussichtlichen Auszahlungsbetrages. Und wenn dann schon am 10.01. der Januar abgerechnet werden muss, war es das dann auch mit Wiederabrechnung.

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CVolz
Erfahrener
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Gibt es denn ein Angebot o.ä. für die Feier, kann man die Kosten realistisch schätzen? Dann würde ich vom Schätzbetrag ausgehen, die Lohnabrechnung fahren und dann zeitnah vor der Januar-Abrechnung eine Wiederabrechnung mit den exakten Werten machen.

lohnexperte
Meister
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Hallo,

 

da ich die Erfassung der pauschalen Beträge manuell ermittle, anschließend unter dem Menüpunkt Nebenbuchführung pauschale Steuern erfasse und damit die Werte nicht im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelt, sondern lediglich übermittelt werden, kann ich auch außerhalb der Wiederabrechnung die Lohnsteueranmeldung noch bis zum 28.02. des Folgejahres ändern über das Programm "DÜ Lohnsteueranmeldung". Dort hat man die Möglichkeit, die Werte manuell einzutragen/anzupassen und dann an das FA zu senden. Allerdings fließen diese Beträge dann nicht in die Buchungsliste Lohn ein, so dass man der Finanzbuchhaltung die entsprechenden Werte zuarbeiten muss.

 

VG

 

 

 

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letzte Antwort am 19.09.2025 08:30:34 von lohnexperte
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