Guten Morgen liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen: bei einem Mandanten habe ich als Abrechnungsparameter "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30". Nun habe ich eine Mitarbeiterin, die ab 15.8 eine Gehaltserhöhung bekommt. Ich bin nun hergegangen und habe das alte Gehalt durch 30 mal 14 berechnet, und das neue Gehalt durch 30 mal 17 berechnet. Meine Frage ist, ob das so korrekt ist, da ich in Beträge in Summe mit 31 Tagen multipliziere, obwohl die Formel mit 30 dividiert. Oder ob es in Summe doch max. 30 Tage sein dürfen.
Viele Grüße
Alexander Güller
Hallo,
es gibt verschiedene Methoden.
30 Tage Methode, Kalender- oder Arbeitstag Methode.
Bei solchen Gegebenheiten würde ich den Mandaten fragen wie er das möchte (Vertrag?, Arbeitsrecht)
Hallo zusammen,
erstmal danke für die Antworten. Für mich lag die Lösung eher im Bereich der gesetzlichen Vorgaben. Also wie muss ich das umrechnen, damit ich dem Mitarbeiter den richtigen Lohn auszahle. Daher hatte ich erstmal den Mandanten in die Lösung gar nicht mit einbezogen, da es wie gesagt für mich nicht vom Mandanten sondern von allgemeinen Richtlinien abhängig ist.
Viele Grüße
Alexander Güller
Beim Mandanten > Abrechnungsparameter gibt's diverse Lösungen. Ob tariflich, mit Mandant besprochen, etc. müssen Sie jetzt entscheiden:
Zwei übliche Beispiele bei uns:
Diese Lösungen wurde hier arbeitsrechtlich noch nie (>25 J.) beanstandet bzw. hinterfragt, was ja nicht unbedingt generell so sein muss.
Wobei die von DATEV vorgeschlagene Methode 13 / 3 (= 4,33) auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, denn hier wird von 52 Wochen/Jahr bei 12 Monaten ausgegangen.
Im Lohnsteuerrecht wird mit dem Teiler 4,35 gerechnet, weil hier die Tage des Jahres einbezogen werden:
365 Tage/Jahr / 7 Kalendertage/Woche = 52,14 / 12 Monate = 4,35
R 3b Abs. 2 Nr. 2a S. 5 LStR
LStH 2025 - § 3b – Steuerfreiheit von Zuschlägen für…
Für die SV gibt es keine separate Berechnungsvorschrift.