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Teilmonatsberechnung

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letzte Antwort am 11.09.2025 17:15:35 von ulli_preuss
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alexg79
Einsteiger
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Guten Morgen liebe Community,

 

ich habe folgendes Anliegen: bei einem Mandanten habe ich als Abrechnungsparameter "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30". Nun habe ich eine Mitarbeiterin, die ab 15.8 eine Gehaltserhöhung bekommt. Ich bin nun hergegangen und habe das alte Gehalt durch 30 mal 14 berechnet, und das neue Gehalt durch 30 mal 17 berechnet. Meine Frage ist, ob das so korrekt ist, da ich in Beträge in Summe mit 31 Tagen multipliziere, obwohl die Formel mit 30 dividiert. Oder ob es in Summe doch max. 30 Tage sein dürfen.

 

Viele Grüße

Alexander Güller

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
202 Mal angesehen

Hallo,

 

es gibt verschiedene Methoden.

 

30 Tage Methode, Kalender- oder Arbeitstag Methode.

 

"Die 30-Tage-Methode, auch als Dreißigstel- oder Bruchteil-Methode bekannt, ist eine gängige Methode zur Berechnung eines anteiligen Monatsgehalts. Dabei wird angenommen, dass jeder Monat pauschal 30 Tage hat, unabhängig von seiner tatsächlichen Kalenderlänge. Das Monatsgehalt wird durch 30 geteilt und dann mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten oder verbleibenden Kalendertage multipliziert, um den anteiligen Betrag zu ermitteln."
 
"Anwendung der 30-Tage-Methode
  1. Bestimmen Sie das Monatsgehalt: Nehmen Sie das volle Monatsgehalt als Grundlage. 
     
  2. Berechnen Sie den Tageslohn: Teilen Sie das Monatsgehalt durch 30 (unabhängig vom tatsächlichen Monat). 
     
  3. Multiplizieren Sie mit den Tagen: Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der im jeweiligen Zeitraum tatsächlich gearbeiteten oder verbleibenden Kalendertage. 
Vorteile
  • Einfachheit:
    Diese Methode ist einfach anzuwenden und macht die Berechnungen für alle Monate konsistent. 
     
  • Rechtssicherheit:
    Sie ist eine anerkannte und rechtlich abgesicherte Methode, wie sie beispielsweise auch im BGB § 191 erwähnt wird. "
     
    Je nach Monat hat die Abweichung der 30 Tage Methode vor und Nachteile für eine Seite, daher sollte man sich für eine entscheiden. Was steht denn ggf. dazu im Vertrag?
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Ewa123
Einsteiger
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Bei solchen Gegebenheiten würde ich den Mandaten fragen wie er das möchte  (Vertrag?, Arbeitsrecht)

 

 

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alexg79
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hallo zusammen,

 

erstmal danke für die Antworten. Für mich lag die Lösung eher im Bereich der gesetzlichen Vorgaben. Also wie muss ich das umrechnen, damit ich dem Mitarbeiter den richtigen Lohn auszahle. Daher hatte ich erstmal den Mandanten in die Lösung gar nicht mit einbezogen, da es wie gesagt für mich nicht vom Mandanten sondern von allgemeinen Richtlinien abhängig ist.

 

Viele Grüße

Alexander Güller

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cro
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Beim Mandanten > Abrechnungsparameter gibt's diverse Lösungen. Ob  tariflich, mit Mandant besprochen, etc. müssen Sie jetzt entscheiden:

 

Zwei übliche Beispiele bei uns:

cro_0-1757593007957.png

cro_1-1757593072617.png

 

Diese Lösungen wurde hier arbeitsrechtlich noch nie (>25 J.) beanstandet bzw. hinterfragt, was ja nicht unbedingt generell so sein muss.

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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Wobei die von DATEV vorgeschlagene Methode 13 / 3 (= 4,33) auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, denn hier wird von 52 Wochen/Jahr bei 12 Monaten ausgegangen.

Im Lohnsteuerrecht wird mit dem Teiler 4,35 gerechnet, weil hier die Tage des Jahres einbezogen werden:

 

365 Tage/Jahr / 7 Kalendertage/Woche = 52,14 / 12 Monate = 4,35

R 3b Abs. 2 Nr. 2a S. 5 LStR

LStH 2025 - § 3b – Steuerfreiheit von Zuschlägen für…

 

 

Für die SV gibt es keine separate Berechnungsvorschrift.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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letzte Antwort am 11.09.2025 17:15:35 von ulli_preuss
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