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Student ab 30 fällt aus der Studentenversicherung raus

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letzte Antwort am 16.10.2024 09:33:57 von Claudia-
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Kristina17
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Hallo zusammen,
 
ein Student bei unserem Mandanten ist dieses Jahr 30 geworden und fällt aus der Studentenversicherung raus. Jetzt soll ich 2 Probeabrechnung für gesetzlich versichert machen und privat versichert.
 
Was ich bisher herausgefunden habe, ist, dass der Student von nun an KK, RV und PV zahlen muss, aber keine AV.
 
Gebe ich das beim Beitragsgruppenschlüssel auch so ein?  - > 1101 
 
Der Personengruppe 106 bleibt vermutlich?
 
Muss ich noch etwas beachten?
 
Lieben Dank im Voraus.
pogo
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Besteht denn die Wahlmöglichkeit überhaupt?

 

Wenn er sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und bisher eine private studentische KV hatte, kommt er solange er noch studiert nicht in die gesetzliche KV zurück.

 

Wenn er eine gesetzliche studentische KV hatte, hat er doch keine Möglichkeit jetzt eine PKV zu wählen.

 

Oder übersehe ich den entscheidenden Punkt?

 

Edit: Ja tat ich, wenn man als Student 30 Jahre oder das 14. Semester überschreitet, kann man sich privat versichern, auch wenn man vorher eine studentische Versicherung bei einer GKV hatte.

Kristina17
Beginner
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hey,

 

die ursprünglich Aussage vom Mandanten war, dass ihre Mitarbeiterin Teilzeitstudent ist und den Studententarif an ihrer Krankkasse selbst entrichtet. Jetzt wurde sie von der KK angeschrieben, dass sie wegen ihres Alters nicht mehr in den Studententarif fällt. 

 

Nun habe ich bei den Krankenkassen gelesen, dass die Möglichkeit besteht sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder privat.

 

Die Personengruppe 106 rauszunehmen erscheint mir falsch. Allerdings bekomme ich dann eine Fehlermeldung beim Beitragsschlüssel. Was ich noch geändert habe ist bei freiwillige Versicherung die KK anzugeben und bei Höchstbetrag Allgemein einzutragen.

 

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zwilling
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Hallo Kristina,

 

der PGS muss geändert werden, da sie ja in Bezug auf die Abrechnung keine Studentin mehr ist, bzw. nicht mehr vom Werkstudentenprivileg profitieren kann.

Nur die AV erübrigt sich durch den Nachweis als Studierende.

Wobei Teilzeitstudentin da schon komisch klingt.

 

Ansonsten klingt das m.E. ganz plausibel.

 

Nur noch für die PV noch die automatische Berechnung auswählen, wie für die KV.

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pogo
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@Kristina17  schrieb:

 

Nun habe ich bei den Krankenkassen gelesen, dass die Möglichkeit besteht sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder privat.

Ohja. Kam bei mir noch nicht vor und war mir somit nicht bewusst. Sorry.

 

Trotzdem bleibt es beim Werkstudenten bei 106 und 0100 (GKV und PKV).

Ist er kein Werkstudent, ist es 101 und 1111 (GKV) oder 0110 (PKV).

 

Ein Ausnahme bei der AV ist mir auch nicht bekannt (außer Minijob, Werkstudent und kurzfristig).

 

Das Werkstudentenprivileg könnte bei mehr als 25 Semestern in Gefahr sein.

zwilling
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Bei der AV würde ich nochmal nachforschen...

Zumindest macht Haufe hier auch keine Differenzierung beim Alter.

 

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/versicherungsfreiheit-arbeitslosenversicherung-23-weitere-personenkreise_idesk_PI434_HI2903703.html

 

 

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pogo
Experte
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@zwilling  schrieb:

Bei der AV würde ich nochmal nachforschen...

Ok. 🙂

 

Studenten sind grundsätzlich versicherungspflichtig.

 

Versicherungsfreiheit in KV+AV und keine Versicherungspflicht in PV besteht für ordentliche Studenten nur aufgrund des Werkstudentenprivilegs.

 

Auch hier bei 27.4.2.

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cro
Experte
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@Kristina17  schrieb:
Hallo zusammen,
 
ein Student bei unserem Mandanten ist dieses Jahr 30 geworden und fällt aus der Studentenversicherung raus. Jetzt soll ich 2 Probeabrechnung für gesetzlich versichert machen und privat versichert.
 
Was ich bisher herausgefunden habe, ist, dass der Student von nun an KK, RV und PV zahlen muss, aber keine AV. 
 
 

So wie ich das verstehe: Wer kein Student ist, ist SV-Pflichtige Teilzeitkraft mit 1111. Eine PKV ist da unmöglich. AV-Befreiung fände ich überraschend.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@cro  schrieb:

@Kristina17  schrieb:
Hallo zusammen,
 
ein Student bei unserem Mandanten ist dieses Jahr 30 geworden und fällt aus der Studentenversicherung raus. Jetzt soll ich 2 Probeabrechnung für gesetzlich versichert machen und privat versichert.
 
Was ich bisher herausgefunden habe, ist, dass der Student von nun an KK, RV und PV zahlen muss, aber keine AV. 
 
 

Wer kein Student ist, ist SV-Pflichtige Teilzeitkraft mit 1111. 


Das ist grundsätzlich richtig, aber hier ist zu unterscheiden zwischen der sv-rechtlichen Beurteilung als Werkstudent und der kostengünstigen studentischen Krankenversicherung.

 

Hier im Thread ging es um den Wegfall der studentischen Krankenversicherung. Dies hat keinen Einfluss auf die sv-rechtliche Beurteilung als Werkstudent. Diese fällt mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres weg. Der Student muss sich dann "normal" bei der Krankenkasse freiwillig versichern.

 

Trotz Wegfall der studentischen Krankenversicherung bleibt die Werkstudenteneigenschaft bestehen, wenn sich an den Arbeitsverhältnissen nichts ändert.

Claudia-
Aufsteiger
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Studentin ist Studentin. Das Werkstudentenprivileg ist nicht auf eine Altersgrenze beschränkt. 

Sie bleibt also PGR106 und der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur seinen Anteil zur RV.

 

Die Krankenkasse zahlen Studenten immer selbst. Dabei ist es unerheblich ob es ein "Studententarif" der GKV ist, oder eine PKV oder ein freiwilliger anderer Tarif in der GKV.

 

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letzte Antwort am 16.10.2024 09:33:57 von Claudia-
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