Hallo,
die Frau eines Mitarbeiters ist verstorben und er bekam von der Firma seiner Frau 3 Monatsgehälter ausbezahlt (Einmalzahlung im Oktober). Eigentlich hatte ich mit ihm besprochen, dass die dort die Steuerklasse 6 verwenden und wir nichts ändern bei uns. Jetzt kommt er (nach der Abrechnung) und möchte doch bei uns die Steuerklasse 6 für Oktober.
1. geht das so einfach?
2. Wenn ja, wie gehe ich in Lohn und Gehalt vor um rückwirkend die Steuerklasse 6 zu erfassen
Muss ich es einfach nur in den Steuerdaten abändern für den Oktober und die Novemberabrechnung abwarten bzw. vorab abrechnen oder gehe ich über die An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte
Vielen Dank für eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn du gar nichts machst, erhältst du irgendwann doch automatisch die Steuerklasse 6 für Oktober, wenn die andere Firma sich selbst die 3 oder 4 durch die Anmeldung für die Abrechnung der 3 Monatsgehälter geschnappt hat.
Dann kannst du zum 1.11. wieder einen Anmeldung als Hauptarbeitgeber machen, wenn der andere AG eine Abmeldung zum 31.10. oder einem anderen Tag im Oktober vorgenommen hat.
Wenn du jetzt einfach eine Korrektur mit 6 machst, wird am Ende beiden AG mit 6 abgerechnet.
Hatte so einen Fall noch nicht. Sie haben das schriftlich incl. einer verbindlichen Rückzahlungsabsicht!
Einfach beim AN eine neue Historie mit St.-Kl. 6 ab Oktober hinterlegen und im November abrechnen.
ELStAM-FA-Rückmeldedaten sind hier aus meiner Sicht egal, da es kaum schlechter geht. Viel Erfolg.
Hallo,
ich sehe den Sinn in dieser Sache nicht. Klar würde er besser stehen, wenn ihm im Gnadenjahr die Steuerklasse III beim anderen Arbeitgeber eine geringere Lohnsteuer bescheren würde. Aber mal ganz ehrlich, wir haben jetzt November. Bei Steuerklasse VI ist er ohnehin verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Wieso nicht einfach den Dingen seinen Lauf lassen und dann beim Jahresausgleich die Steuer zurückholen?
Wenn der Arbeitgeber ihn im Oktober als Hauptarbeitgeber abgerechnet hat, erhälst Du ohnehin rückwirkend eine Korrektur ab 10/2025 auf die VI. Wichtig ist dann nur, dass Du die Abmeldung als Nebenarbeitgeber dann gleich wieder durchführst, und ihn bei Euch als Hauptbeschäftigung einschlüsselst. Weil weiterhin in der VI will er ja auch nicht bleiben.
Ich meinte auch zu ihm, dass wir dann automatisch die 6 bekommen, wenn der AG seiner verst. Frau seine Stkl. erfasst, aber das wollte er so nicht oder er hatte es nicht verstanden. Es gibt hier leider sprachliche Barrieren. Ich hab ihm gesagt, dass ich mich erst informieren muss und dank eurer Antworten habe ich mich dazu entschieden zu warten.
Gestern kam dann die 6 und die Welt ist für den MA wieder in Ordnung.
Ich habe nun wieder die reguläre Stkl und Haupt-AG erfasst.
Vielen Dank an euch.
Gestern kam dann die 6 und die Welt ist für den MA wieder in Ordnung.
Ich habe nun wieder die reguläre Stkl und Haupt-AG erfasst.
Vielen Dank an euch.
MMn reicht "erfassen" hier nicht aus. Es muss zum 31.10. eine Elstam Abmeldung als Nebenarbeitgeber erfolgen und am Folgetag wieder eine Elstam Anmeldung zum 1.11. als Hauptarbeitgeber
@Bea_82 schrieb:
Gestern kam dann die 6 und die Welt ist für den MA wieder in Ordnung.
Ich habe nun wieder die reguläre Stkl und Haupt-AG erfasst.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Steuerklasse manuell erfasst haben? Meines Wissens sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die per ELSTAM elektronisch zurückgemeldeten Steuerklassen zu berücksichtigen und nicht befugt, diese händisch zu ändern. Sie müssten nach meinem Dafürhalten also eine erneute ELSTAM-Rückmeldung abwarten. Diese können Sie beschleunigen, in dem Sie, wie von @sue beschrieben, eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber veranlassen.
VG
Danke für den Hinweis.
Das hab ich so nun gemacht.
Ich bin gut in SAP, aber nicht in DATEV.
Vielen Dank auch für das Mitdenken.