Wir beschäftigen ab nächstem Monat einen Soldaten in Teilzeit. Nach seiner Aussage und der seines Vorgesetzten ist er während der Teilzeitbeschäftigung über die truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge) krankenversichert.
Generell weiß ich, wie man ein Versorgungswerk anlegt. Leider finde ich keins für diesen Mitarbeiter. Wie handhabt Ihr das? Welche Eingaben nehmt Ihr vor? Betriebsnummer für das Versorgungswerk?
Oder muss hier beim Beitragsgruppenschlüssel bei KV eine 0 rein? Welcher Beitragsgruppenschlüssel generell?
Danke schon mal im Voraus für Eure Beiträge und Unterstützung!
Hallo,
Versorgungswerk brauchst du meines Erachtens keines anzulegen, weil es kein privates Versorgungswerk ist, sondern Heilfürsorge.
0 0 1 1 würde ich schlüsseln.
Wieso RV auf 0? Ich hätte jetzt eher 0110 gedacht.
@HP, denk dann aber daran, eine abweichende Umlage-Kasse anzugeben.
Korrekt, die Finger waren zu schnell.
KV:0 RV:1 AV:1 PV:0
Evtl. braucht es auch keine RV-Beiträge, wenn der Dienstherr eine Bescheinigung erteilt.
Ist mir aber in meinen 30 Jahre noch nicht untergekommen.
Auszug aus Haufe:
Für Beamte kann der Dienstherr die Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis auf weitere Tätigkeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses erstrecken. Dies geschieht mittels einer Gewährleistungserstreckungsentscheidung. Sofern dies im Einzelfall für eine Nebenbeschäftigung erfolgt, sind hieraus auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die Beitragsgruppe in der RV lautet dann „0“. Dies gilt sowohl für 450-Euro-Minijobs als auch Beschäftigungen mit einem höheren Arbeitsentgelt.
@ChrisW schrieb:Für Beamte […]
Kommt dann natürlich darauf an, ob Berufssoldat oder SaZ. Letzte sind ja nicht verbeamtet. 😉