Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Soka Bau möchte einen Datensatz RAMEL haben. Konkret geht es um die Resturlaubsvergütung für einen Arbeitnehmer im Auslernjahr. Man muss das ausrechnen und melden.
Ich habe mich gefragt, ob DATEV das nicht vielleicht bereits mit dem Monatsabschluss Dezember gemacht hat. Leider finde ich außer der Meldung für Beitrag und genommenen Urlaub nichts in den Auswertungen.
Wo muss ich speziell gucken?
Oder ist die Meldung doch manuell zu erstellen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die RAMEL-Meldung wird durch Lohn und Gehalt mit der Januar-Abrechnung automatisch erstellt.
Voraussetzung für die Übermittlung ist die Umschlüsselung der Mitarbeitervariante von "Auszubildender im Auslernjahr" auf "Gewerblichen Arbeitnehmer" mit einer Gültigkeit ab 01/2023.
Hallo, ich habe das gleiche Problem.
Der Azubi hat letztes Jahr im Juli ausgelernt und ist seit Anfang August 2023 als gewerblicher Arbeitnehmer gemeldet.
Leider wurde die RAMEL Meldung mit dem Resturlaub zu 01/2024 nicht übermittelt.
Was habe ich falsch gemacht und wie kann ich das nachträglich elektronisch an die SOKA-Bau übermitteln.
Hallo,
@_JuliaBorowski_ schrieb:Hallo, ich habe das gleiche Problem.
Der Azubi hat letztes Jahr im Juli ausgelernt und ist seit Anfang August 2023 als gewerblicher Arbeitnehmer gemeldet.
Leider wurde die RAMEL Meldung mit dem Resturlaub zu 01/2024 nicht übermittelt.
Was habe ich falsch gemacht und wie kann ich das nachträglich elektronisch an die SOKA-Bau übermitteln.
Vor der Januarabrechnung müssen die Vortragswerte -Bauhauptgewerbe-> Urlaub Vorjahr erfasst werden. Die SoKa-Bau ist bestimmt behilflich, den korrekten Betrag zu ermitteln. (Ich meine die Lohnsummen Okt. bis Dez. addiert geteilt durch 57. Bin mir aber gerade nicht mehr sicher über die Formel).
Wie das in LuG geht mit der Rückrechnung geht, um die RAMEL-Meldung zu erstellen, weiß ich nicht, bin in LODAS "Zuhause".🙃
@greese danke für die Rückmeldung.
Ich muss leider die RAMEL Meldung für Januar 2024 rückwirkend erstellen und weiß absolut nicht wie.
Hallo,
unser Dokument wir Ihnen mit den Informationen unter Punkt 3.6.2 Meldung des Resturlaubsanspruchs sicherlich weiter helfen.
Ansonsten bitten wir um Kontaktaufnahme über usnere Servicekanäle.