Hallo!
Ein Mandant möchte eine Auskunft über mögliche Gehaltsvarianten haben.
Er ist mit 33% Teilhaber an einer GmbH
Zurzeit ist er GKV-versichert.
Er arbeitet für diese GmbH auf Honorarbasis.
Nun ist die Überlegung, ob er nicht als GF für die GmbH arbeiten soll.
Die AN-Eigenschaft ist noch nicht geklärt.
Sperrminorität ist unbekannt
Wenn er 4.500,- mtl erhält (ohne SZ), wie würde er geschlüsselt werden?
Ich würde ihn mit 1/1/1/1 Schlüssel, da er nicht beherrschend ist und somit
AN ist - oder?
Wie schaut es mit der RV und AV aus? Muss die ein nicht beherrschender GF
zahlen (BMG nicht erreicht)
Was könntet ihr euch mit den Informationen vorstellen, was man Schlüssel
muss.
Der Mandant möchte für sich und "seine" Firma so günstig wie
möglich wegkommen^^
mfg Torsten
Hallo Torsten,
bei uns ist die Konstellation ziemlich ähnlich. Bei uns wurde nach Rücksprache mit KK und StB auf 0-1-1-0 geschlüsselt.
Ich würde mit der KK Rücksprache halten.
Hallo Torsten,
hier sollten man m. E. ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, damit man auf der sicheren Seite ist.
Wenn er als Arbeitnehmer anzusehen ist, dann ist er voll sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen.
Wenn nicht ist er in allen Zweigen frei.
Es gibt noch eventuelle Ausnahme, wenn er nebenbei noch Selbstständig ist.
Gruß
Björn
Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Deutsche RV kam zu dem gleichen Ergebnis.
Hallo,
wir haben das Thema komplett durch in den letzten zwei DRV-Prüfrunden (jährl. 1-2). Und ebenso keinen Anwalt gefunden, der rechtssicher Erfolg garantiert. Das Thema ist dazu auch zu frisch. Alle DRV-Prüfer bis Beitragsjahr 2015 haben dieses Thema nicht gekannt/angefasst.
Ein GGF der nicht mindestens 51% hält, und/oder nicht die absolute Rechtsmacht besitzt, ist in allen SV-Zweigen pflichtig bis zur BBG. Da gibt es leider keinen Spielraum mehr.
Gruß
C. Rohwäder
Der Mandant möchte für sich und "seine" Firma so günstig wie
möglich wegkommen^^
Die Definition "günstig" ist in diesem Zusammenhang nicht ganz eindeutig.
Aufgrund Ihrer aktuellen Angaben könnte der GF sowohl sozialversicherungspflichtig als auch sozialversicherungsfrei eingestuft werden. Beides hat Vor- und Nachteile.
Je nach dem was der GF will, sollte man entsprechend vorbereitet in das Statusfeststellungsverfahren geben. Hierfür sollte ggf. eine rechtliche Beratung eingeholt werden.
Sollte der GF als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden und die Versicherungspflichtgrenze von 60.750 Euro nicht überschreiten, wäre die Schlüsselung 1111.
Bei überschreiten der Versicherungspflichtgrenze wäre die Schlüsselung entweder 0111 (freiwillig gesetzlich versichert) oder 0110 (privat versichert).
Sollte der GF als sozialversicherungsfrei eingestuft werden, wäre die Schlüsselung 0000.
EDIT:
Meine Schlüsselungen beziehen sich auf LODAS!
Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Deutsche RV kam zu dem gleichen Ergebnis.
Hallo,
welchen Zeitraum betraf das Statusverfahren. Haben Sie es schriftlich, dass 0110 geht?
Würde mich sehr freuen, wenn Sie da etwas Handfestes haben. Vielen Dank.
Gruß
C. Rohwäder
Das Verfahren betraf 2018. Es ist ein offizieller Bescheid der RV
Hallo,
danke. Und war über der BBG zur KV.
Gruß
C. Rohwäder
Das Verfahren betraf 2018. Es ist ein offizieller Bescheid der RV
Ein Gesellschaftergeschäftsführer mit 33% wurde bei Ihnen im Jahr 2018 von der Clearingstelle der DRV noch als sv-frei beurteilt?!
Welche Besonderheiten gab es? Stimmbindung im Gesellschaftsvertrag, Sperrminorität?
Mich wundert das etwas. Wie Herr Rohwäder schon schrieb, sind Gesellschaftergeschäftsführer mit unter 50% in der Regel sv-pflichtig.
Im Übrigen sind Steuerberater ja zum Statusfeststellungsverfahren nicht berechtigt, da sie ja vom SV-Recht keine Ahnung haben (verbrieft vom BSG). Allerdings haben Steuerberater davon Ahnung, dass es in der Thematik Probleme geben kann. Sie müssen deshalb zu einer Beratung durch Fachkundigen, also Rechtsanwalt bzw. Rentenberater, raten. Wir dieser Rat nicht gegeben, könnten Haftungsansprüche entstehen.
Das Verfahren betraf 2018. Es ist ein offizieller Bescheid der RV
Ein Gesellschaftergeschäftsführer mit 33% wurde bei Ihnen im Jahr 2018 von der Clearingstelle der DRV noch als sv-frei beurteilt?!
nicht sv-frei, es ging hier um eine Schlüsselung 0110.
Als Literatur und als sehr gute Übersicht mit den aktuellen Urteilen empfehle ich übrigens folgenden Link: https://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/lexikon-ansicht/poc/docid/7523038/