Liebe Community,
für eine Betriebsprüfung benötigen wir eine Archiv-DVD. Prüfzeitraum bis 31.12.2017
Hierzu habe ich 2 Fragen:
Für den Auswertungsumfang bestehen Wahlmöglichkeiten:
Ich würde hier 1. wählen, allerdings erschließt es sich mir nicht ganz, weshalb ich hier überhaupt eine Auswahl habe?
Aus welchen Gründen müsste 2 gewählt werden?
Wir erstellen im Folgemonat teilweise Nachberechnungen für den Vormonat. Das läuft aber nicht über Wiederholunsgabrechnungen, sondern über Nachberechnungen.
Wenn ich die Archiv-CD bis Dezember 2017 abrufe, sind dann die Nachberechnungen für Dezember 2017, die im Januar 2018 getätigt wurden auf der CD enthalten?
Falls nicht, wie ist dann die richtige Vorgehensweise.
Vielen Dank schonmal
Hallo Frau Schmidt,
euBP und Lohn-Archiv-DVD sind zwei unterschiedliche Sachen. Mit der Lohn-Archiv-DVD kann ein Sozialversicherungsprüfer nichts anfangen. Die Daten der euBP werden über das DATEV-Rechenzentrum an die Rentenversicherung übermittelt.
Das Vorgehen für eine euBP ist im Dokument Vorgehen bei einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung beschrieben.
Bei einer euBP werden die Nachberechnungen für das Vorjahr bei einem Prüfzeitraum bis 31.12.2017 mit übermittelt. Auf der Lohn-Archiv-DVD 2017 wären diese nicht mit enthalten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich weiß nicht, wie ich es gerade geschafft habe, dass in der Überschrift euBP steht. Sorry, tut mir leid, für die Verwirrung. Die Frage ist jetzt leider auch doppelt.
Es geht um den Abruf der Archiv-DVD. Können Sie da nochmal auf meine Fragen eingehen?
vielen Dank
Wählt man "Alle Auswertungen mit Wiederholabrechnungen", kommt die Meldung:
Von daher sollte Option 1 ausreichen.
Hallo Frau Schmidt,
tja, das kommt darauf an, weshalb Wiederholungsabrechnungen erstellt wurden und ob die ursprünglichen Abrechnungen auch an die Mitarbeiter ausgehändigt wurden. Dann würde ich dafür plädieren, diese mit allen Abrechnungen auszugeben.
Wenn Wiederholungsabrechnungen gemacht werden und nur diese an die Mitarbeiter ausgehändigt werden, sind diese vermutlich ausreichend.
Nur - das wird nicht immer einheitlich der Fall sein, nehme ich an.
Wir machen es im Regelfall so, dass wir alle Abrechnungen auf der DVD speichern (Variante 2), damit es gar nicht erst zu Irritationen führt, wenn bei der Prüfung etwas auffällt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber noch einmal der Hinweis, dass ein Sozialversicherungsprüfer mit der LOHN-DVD direkt nichts anfangen kann. Diese können Sie nur nutzen, um den Bestand bei Ihnen am PC aufzuspielen, damit der Prüfer bei der Prüfung darauf zugreifen kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz
PS: Den doppelten Beitrag können Sie übrigens selbst löschen.
Unsere letzte Steuerprüferin konnte interessanterweise direkt mit der DVD etwas anfangen. Die DRV davor nicht. Da scheint es technische Nachteile zu geben.
Viele Grüße
Sebastian Gutknecht
Naja, Steuer ist das eine, DRV das andere. Es sind halt andere Systeme ...
Beispiel für Nachberechnungen:
die Mitarbeiter bekommen die Stunden gemäß Dienstplanung im Monat Oktober ausgezahlt. Im November erfolgt dann eine eventuelle Korrektur über Nachberechnung auf den Monat Oktober. Der Mitarbeiter erhält eine Abrechnung im Oktober gemäß Planung und die korrigierte Abrechnung für Oktober im November.
Wie würde das auf der DVD in Variante 1 und Variante 2 angezeigt?
Hallo Frau Schmidt,
Nachberechnungen werden auf der DVD immer in dem Monat mit angezeigt, in dem diese abgerechnet werden. Hier macht es keine Unterscheidung, ob Sie die Variante 1 oder 2 wählen.
Die Unterscheidung bei den Varianten betrifft nur Wiederholungsabrechnungen und keine Nachberechnungen.
Auf der DVD bis 12/2017 befinden sich keine Nachberechnungen aus den Abrechnungen in 2018 mit Nachberechnungsmonaten für 2017, also z.B. die Korrekturen der Dezember-Abrechnungen mit der Abrechnung 01/2018 - egal, welche Variante Sie wählen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Warum Herr Lutz auf euBP kommt ist einfach :
in ihrer Überschrift steht SV Prüfung. Gängige Abkürzung für Sozialversicherungsprüfung und die Prüfer können in der Tat mit der DVD null komma nichts anfangen.
Hierfür gibt es die euBP oder alternativ Zugriff auf die Daten vor Ort.
Für den STeuerprüfer ( Lohnsteuer) braucht es die Archiv DVD oder ich löse das über eine Lohn Archiv DVD für alle Mandanten einmal im Jahr und exportiere von dort aus den jeweiligen Mandanten via USB Stick für die Finanzverwaltung-
spart DVD und schont die Umwelt und spart obendrein Kosten bei der Datev ein.
spart DVD und schont die Umwelt und spart obendrein Kosten bei der Datev ein.
Volle Zustimmung.
Die DVD kann "aber" nach der Prüfung durchaus an den Mandanten weitergegeben werden. Und ihm im Falle einer hoffentlich gut verlaufenden Prüfung als Nachschlagewerk überlassen werden.
In unserer Region lassen sich die Prüfer noch nicht so gern auf USB-Medien ein. Von daher muss man immer noch DVDs vorhalten. Die man brennen muss (egal wie die Daten erstellt wurden). bodensee, Ihre Vorgehensweise wende ich grundsätzlich für die FiBu-GdPDU-Erstellung an. In diesem Falle wünsche ich mir schon seit Jahren eine flexiblere Auswahl- und Erstellungsmöglichkeit über mehrere Jahres eines Mandats.
Leider landen dann die Daten wiederum auf einer DVD. Leider. Das liegt aber an der Finanzverwaltung.