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SV-Meldungen für rückwirkende Rente

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letzte Antwort am 27.03.2024 19:00:09 von vw
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JuliaKa
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Hallo Community,

 

eine Langzeitkranke Mitarbeiter hat nun ihren Rentenbescheid für volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Jedoch gilt diese rückwirkend zum 01.06.2022. Laut der Krankenkasse müssen hierfür alle SV-Meldungen die seit dem 01.06.2022 erstellt wurden, storniert und korrigiert mit Beitragsgruppenschlüssel 3101 gemeldet werden.

 

In Lodas komme ich jedoch nicht mehr in das Jahr 2022.

 

Wie kann ich diese Meldungen dann ordnungsgemäß korrigieren?

 

Vielen Dank! 

greese
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da hilft nur noch SVNet.

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JuliaKa
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Gibt es wirklich keinen weiteren Ausweg? 

Wir haben bisher noch nie mit SV-net (bzw. jetzt SV-Meldeportal) gearbeitet und müssten dies erst einrichten...

 

Und kann man grundsätzlich über das SV-Meldeportal wohl weiter zurückliegende Meldungen so einfacher korrigieren?

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tbehrens
Erfahrener
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Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

 

Man muss erst einmal bei SV-Meldeportal registrieren (vorausgesetzt, man hat bereits ein Unternehmenskonto, ansonsten muss dies zuerst beantragt werden). Dies dauert ein paar Tage (insbesondere jetzt mit den Feiertagen) bis die Post mit dem Anmeldecode da ist. Dann muss der Mandant einrichtet werden. Was wieder ein paar Tage dauert, da auch dieser den Anmeldecode per Post bekommt und der Mandant einen diesen Code auch weiterleiten muss.

 

Die Anmeldung sollte unbedingt jetzt noch vorgenommen werden, da Anmeldungen bis zum 31.03.2023 bis zum Ende des Jahres kostenlos sind. Bei Anmeldung ab 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühren sofort fällig.

 

Rückwirkende Meldungen sind kein Problem.

pogo
Meister
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@JuliaKa  schrieb:

Gibt es wirklich keinen weiteren Ausweg? 

Leider nicht.

 

Und kann man grundsätzlich über das SV-Meldeportal wohl weiter zurückliegende Meldungen so einfacher korrigieren?


Ja.

Du korrigierst ja auch nicht direkt Meldungen, sondern erstellst die alte Meldung nochmal mit dem Zusatz, dass sie storniert wird. Und dann erstellst du sie nochmal mit dem korrekten Beitragsgruppenschlüssel.

Ich würde mir zur besseren Übersicht alle bisherigen Meldungen ausdrucken und dann nach und nach die Stornos und neuen Meldungen erstellen.

 

 

 

Die TK hat hier Beispiele für einen Meldevorgang in so einem Fall. Ist aber nur grob ähnlich.
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/praxishilfe-meldungen-rueckwirkende-rente-krankengeldbezug-2127990

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JuliaKa
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Nachricht 6 von 9
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@tbehrensDie Anmeldung sollte unbedingt jetzt noch vorgenommen werden, da Anmeldungen bis zum 31.03.2023 bis zum Ende des Jahres kostenlos sind. Bei Anmeldung ab 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühren sofort fällig.

 

Vielen Dank für den Tipp, jedoch habe ich gerade gesehen, dass hierfür ein Elster-Zugang notwendig und wir diesen bisher nicht haben also müssen wir erst diesen anfordern. 😅

 

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pogo
Meister
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Ja, im allerbesten Fall kannst du die Meldungen dann so in 3 Wochen machen. 🤐

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Die TK behauptet auf Ihrer Seite, dass die kostenfreie Registrierung (nach Verlängerung der Nutzungsfrist von sv.net) bis zum 30.06.2024 möglich sei (Was kostet das SV-Meldeportal? | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)).

 

Auf der Seite des SV-Meldeportals kann ich die Info über die Verlängerung der kostenfreie Anmeldung aber auch nicht finden (interessiert mich aber auch nicht so arg, da wir schon registriert sind 😏).

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vw
Erfahrener
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N'Abend zusammen,

die AOK geht auch nur vom 31.03. als Deadline für die kostenlose Registrierung aus ... 🙄

https://www.aok.de/fk/medien-und-seminare/medien/newsletter/2024-02/das-neue-sv-meldeportal-im-ueberblick/#c65609

 

Also würde ich auf Nummer sicher gehen, in der Hoffnung, dass das Datum der eigentlichen Registrierung zählt und nicht erst das der Freischaltung nach Vertretungsberechtigungsschreiben, Freischaltcode, etc.

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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letzte Antwort am 27.03.2024 19:00:09 von vw
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