abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SV-AG Berechnung in LuG falsch für Wertguthaben?

6
letzte Antwort am 06.05.2024 10:51:56 von AchimBecker
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AchimBecker
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
170 Mal angesehen

Hallo,

ich beziehe mich auf den Post https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Zeitwertkonto-Lohn-und-Gehalt/m-p/368512 von @vonnordheim und der Antwort von @Astrid_Preuß , der bereits als gelöst markiert ist und daher meine Folgefrage möglichweise unterging. Da es aus meiner Sicht möglicherweise eine falsche SV-Berechnung in LuG darstellt, möchte ich das hier nochmal zur Klärung aufbringen. 

 

Wenn das DATEV-Wertguthaben (WGH) nicht die zukünftigen potentiellen SV-AG-Beiträge kennt (wie in der Antwort von @Astrid_Preuß geschrieben) und ich die wie von ihr vorgeschlagen außerhalb verwalte (sagen wir mal in einem XLS), dann kann es doch zu einer falschen SV-Berechnung innerhalb von LuG kommen, wenn ich das richtig sehe, oder??

 

Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt im Februar eine Prämie (Einmalbezug), die mit dem laufenden Gehalt höher ist als die Monats-BBG. Das führt dazu, dass (wegen Märzklausel) die SV-Luft des Vorjahres herangezogen wird. Angenommen, er hat im Vorjahr jeden Monat 200€ in sein WGH angespart plus die dazugehörigen zukünftigen potentiellen SV-Beiträge, also 12 * 200 = 2.400 und ungefähr 440€ SV-AG-Beiträge. Die 12*200 werden ja bereits vom monatlichen Gehalt jeweils weggenommen, erzeugen also keine SV-Beiträge.

Nehmen wir weiter an, dass er mit den ausgezahlten Gehältern des Vorjahres plus der Februarprämie zusammen genau auf die Jahres-BBG kommt. Dann würde LuG die Einmalzahlung voll verbeitragen. Weil LuG nichts von den SV-AG-Anteilen der Ansparungen weiß. Aber tatsächlich wären von der Einmalzahlung 2.400€ als oberhalb der Jahres-BBG des Vorjahres zu betrachten und damit SV-AG-frei. Also wäre die Berechnung von LuG falsch?!?!?!?!?

 

Übersehe ich was? Wenn nein, wie kann ich das verhindern?? Kann ich LuG von außen "mitgeben" (Schnittstelle?), dass "jemand anderes" SV-Luft verbraucht hat und LuG dies bei seinen Betrachtungen berücksichtigen soll?? Die beiden Infos dürfen ja nicht in "Parallelwelten" leben.

 

Viele Grüße

     Achim Becker

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 7
145 Mal angesehen

Hallo,

 

 

wir bitten Sie, sich aufgrund des recht komplexen Sachverhaltes über die üblichen Servicekanäle direkt an uns zu wenden.

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AchimBecker
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
140 Mal angesehen

der Link zeigt leider ins Nirwana mit einem 404.

AchimBecker_0-1712064510109.png

 

Wo hätte er denn hinführen sollen?

Viele Grüße

     Achim Becker

0 Kudos
zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
137 Mal angesehen

Hallo Achim,

 

wär schön, wenn du die gewonnenen Erkenntnisse mit uns teilen könntest, wenn es soweit ist.

 

LG

 

0 Kudos
AchimBecker
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
130 Mal angesehen

gerne doch. Sobald ich was habe. Auch gerne durch DATEV hier im Post

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 7
121 Mal angesehen

Hallo Herr Becker,

 

danke für die Info. Der richtige Link ist jetzt hinterlegt

 

 

 

"wir bitten Sie, sich aufgrund des recht komplexen Sachverhaltes über die üblichen Servicekanäle direkt an uns zu wenden."

 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AchimBecker
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
42 Mal angesehen

wie versprochen, hier der aktuelle Stand. Muss aber zugeben, dass ich nur so semi zufrieden bin. Ich zitiere mal aus der Antwort:

"Aufbau von WGH zzgl. potentielle zukünftige AG-SV-Beiträge ist wie so eine Art Rückstellung zu sehen.
Die zukünftigen AG-SV-Beiträge haben nichts mit der tatsächlichen Abrechnung und der Bildung von SV-Luft in Lohn und Gehalt zu tun. Hier wird die SV-Luft automatisch bzw. korrekt ermittelt.
Die SV-Luft ist die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der tatsächlichen Verbeitragung.
"

 

--> einfach ausgedrückt: SV-Luft ist von Ansparungen unbeeinflusst

 

Ich würde an dieser Stelle gerne das riesige Schwarmwissen dieser Community der Steuerberater / Lohnbuchhalter nutzen, um die Frage aus der SV-rechtlichen Brille zu betrachten, unabhängig davon, was LODAS, LuG oder irgendein non-DATEV-System kann.

 

Daher die Bitte an Euch, dies auch gerne mit anderen Kollegen in Eurer Kanzlei zu diskutieren und hier die Sichten zusammenzutragen.

 

Fragestellung

Ich hatte ja mit meiner Eingangsfrage des Posts suggeriert, dass auch bei einer Ansparung auf ein Wertguthaben für den arbeitgeberseitigen Anteil die Berechnung der SV-Anteile die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) berücksichtigt und nur soviel SV-AG (Sozialversicherungsbeitrag Arbeitgeberanteil) durch den Arbeitgeber mit in die "Rückstellung" eingebracht wird, wie auch unter der BBG-Berücksichtigung relevant ist.

Und dann war es für mich auch logisch, dass diese speziell für Fälle des Einmalbezugs (EBZ) in die anteilige Jahres-BBG und die damit verbundene SV-Luft einzubeziehen ist.

 

Nehmen wir einfach mal für einen Moment an, dass die Antwort von DATEV richtig ist und es keinen SV-Luft-Einfluss hätte. Wenn es keinen Einfluss auf die SV-Luft hat, bedeutet dies dann auch, dass bei der Ermittlung der fälligen SV-AG-Anteile einer Ansparung keine BBG-Berücksichtigung und keine SV-Luft-Berücksichtigung stattfindet - auch nicht bei EBZ? Das wäre aus meiner Sicht dann folgerichtig.

 

Das wiederum würde bedeuten, dass der SV-AG-Anteil IMMER der volle Satz sein muss, egal wie sehr das oberhalb von BBGs liegt. Selbst wenn es in bestimmten Fällen komplett beitragsfrei wäre für den AG (ich ignoriere hier für den Moment die AN-Seite). Das bedeutet, dass alle AG begeistert sind, dass sie oberhalb der BBGs (auch der anteiligen Jahres-BBGs) mehr zahlen dürfen. Oder sehe ich das falsch?

 

Würde dann in einem Störfall dem Arbeitnehmer das Geld ausgezahlt nach Steuern und Abgaben, dann schenkt der AG dem AN Geld, weil er die SV-Last ja voll getragen hat?! Er kann es ja nicht zurückfordern, oder doch (glaube ich nicht)?

 

Wenn ich die Störfallabwicklung nach dem Beitragspflichtmodell mache (§ 23b Abs. 2 Sätze 1 bis 3 SGB IV), dann heißt es dort

 

"(2) Soweit das Wertguthaben nicht gemäß § 7c verwendet wird, insbesondere … ist als Arbeitsentgelt im Sinne des § 23 Absatz 1 ohne Berücksichtigung einer Beitragsbemessungsgrenze die Summe der Arbeitsentgelte maßgebend, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsleistung ohne Berücksichtigung der Vereinbarung nach § 7b beitragspflichtig gewesen wäre. Maßgebend ist jedoch höchstens der Betrag des Wertguthabens aus diesen Arbeitsentgelten zum Zeitpunkt der nicht zweckentsprechenden Verwendung des Arbeitsentgelts. Zugrunde zu legen ist der Zeitraum ab dem Abrechnungsmonat der ersten Gutschrift auf einem Wertguthaben bis zum Zeitpunkt der nicht zweckentsprechenden Verwendung des Arbeitsentgelts."

 

Hier wird explizit auf die zum Zeitpunkt der Ansparung beitragspflichtigen Beträge abgehoben. Und das ist genau unter Betrachtung von BBG und SV-Luft (bei EBZ besonders). Das steht doch auch im Widerspruch zur Aussage, dass die Ansparung und deren hypothetischer SV-AG-Anteil keinen Einfluss auf die SV-Luft hat, oder?

 

 

Help, help 🙂

 

Könnt Ihr mit Euerem Wissen / Netzwerk hier beitragen, die Frage sozialversicherungsrechtlich zu beantworten "wie wäre es denn SV-rechtlich korrekt"? Und danach schauen wir erst wieder auf die Frage, wie wir das abbilden können.

 

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung

 

    Achim

0 Kudos
6
letzte Antwort am 06.05.2024 10:51:56 von AchimBecker
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage