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SFN-Zuschläge bei Krankheit und Urlaub Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 22.12.2023 14:15:51 von Sophie_Hümmer
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AngelinaMüller
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo, 

 

mir ist etwas passiert und das auch noch bei einem nicht sehr einfachen Mandaten. 

 

Mitarbeiter bekommt, weil er Nachtschichten arbeitet, die Nachtzuschläge. Da ich ja noch ziemlich neu im Lohn bin, habe ich das nicht gewusst hat mir auch keiner mitgeteilt, dass er bei Urlaub auch bei Krank die Nachtzuschläge bekommt. Steuer- und SV-pflichtig. Nun, habe ich das, ehrlich gesagt, vergessen. Mitarbeiter ist seit Ende 2021 in der Firma. 

 

Muss ich jetzt eine Nachberechnung ins Vorjahr machen? Oder nur für dieses Jahr und das Vorjahr von der SV-Prüfung korrigieren lassen?

Denke mal, der Mandant und der Mitarbeiter werden jetzt nicht gerade amused sein. 

Danke schon mal! 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
4268 Mal angesehen

Hallo AngelinaMüller,

 

ich habe eine Verständnisfrage: Wie kommen denn die Zuschlagsstunden in die Lohnabrechnung? Werden die jeweiligen Nachtstunden durch den Mandanten bereitgestellt? 

 

Welche Monate zu korrigieren sind, würde ich mit dem Mandanten klären. Offenbar hat der Mitarbeiter diese Zuschläge auch gar nicht vermisst und der Mandant hat es auch nicht gemerkt. Schade ...

 

Ich würde dem Mandanten vorschlagen, die Nachberechnungen auf das Kalenderjahr 2023 zu begrenzen und es in den anderen Fällen (vor 2023) auf die SV-Prüfung ankommen lassen (Phantomlohn). Wie er das allerdings mit dem bisher übervorteilten Mitarbeiter klärt, muss er sich selbst überlegen.

 

Schön ist das zwar nicht, aber Fehler passieren eben bei Menschen ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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AngelinaMüller
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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@lohnexperte 
Hallo vielen Dank für deine Antwort! 

Also, ich bekomme jeden Monat einen Stundenzettel vom Vormonat, wo seine Stunden erfasst wurden. Die Zuschläge bekommt er ja dann zu seinem Festgehalt dazu. Zu erwähnen wäre noch, er arbeitet nur Nachtschicht. Die Zuschläge wurden ja auch immer korrekt abgerechnet. 

 

Es geht mir um die Urlaubsstunden, Feiertag und Krank. Da er ja die Zuschläge jeden Monat bekommt, müsste er ja dann auch für den Urlaub, Feiertag und krank die Zuschläge bekommen. Diese sind ja steuer- und sv-pflichtig. 

 

Ja, schön ist es nicht. Und ich weiß, dass ich das verbummelt habe. Aber ich kenn den Mandanten, der ist eh immer gerne oben draußen. 

 

 

Vielen Dank! 

 

 

 

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Bini
Einsteiger
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Hallo Frau Müller,

 

wenn die Lohnart für Nachtstunden im Durchschnittspeicher sind,

dann benutzt Du für Urlaub und krank Lohnarten, die den Durchschnittspeicher ansprechen. Wir benutzen bei krank die Lohnart 1655 und bei Urlaub 1600

 

LG

 

Sabine

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AngelinaMüller
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Nachricht 5 von 11
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Hallo Sabine, 

 

ich habe im DATEV-Dokument nachgelesen und da werden die Lohnarten 1631 (Urlaub) und 1661 (krank) verwendet. 

 

LG Angelina

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Bini
Einsteiger
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Hehe,

 

in der Pflege benutze ich die auch

 

 

LG

 

Sabine 

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 11
4125 Mal angesehen

Hallo,

 

für die Berechnung des Durchschnitts haben wir einzelne Standardlohnarten für verschiedene Sachverhalte. Die folgenden Standardlohnarten berechnen den Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten.

 

 

  • Lohnart 1651 - Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Stundenlohnempfänger

Lohnart 1661 statt Lohnart 1631 korrigiert am 22.12.2023:

  • Lohnart 1661 - Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Gehaltsempfänger
  • Lohnart 1601 - Urlaubslohn aus dem Durschnitt der letzten 3 Monate bei Stundenlohnempfänger (unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen)
  • Lohnart 1631 - Urlaubslohn aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Gehaltsempfänger (unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen)

 

Detaillierte Beispiele für die aufgeführten Lohnarten sowie Informationen zur Berechnung von Zahlungen aus dem Durchschnitt finden Sie in Dokument Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - 5303234.


Gerne wenden Sie sich auch über die üblichen Servicekanäle an uns, dann besprechen wir Ihren Sachverhalt individuell mit Ihnen.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 8 von 11
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Hallo Frau Hümmer,

 

Sie haben die Lohnart 1631 doppelt aufgezählt:

 

  • Lohnart 1631 - Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Gehaltsempfänger
  • Lohnart 1631 - Urlaubslohn aus dem Durschnitt der letzten 3 Monate bei Stundenlohnempfänger (unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen)

Welche ist die Richtige für den jeweiligen Lohn?

 

Viele Grüße

Ulla

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 11
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Hallo Ulla,


da haben Sie mich erwischt.


Die richtige Aufstellung lautet wie folgt:

 

  • Lohnart 1651 - Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Stundenlohnempfänger
  • Lohnart 1661 - Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Gehaltsempfänger
  • Lohnart 1601 - Urlaubslohn aus dem Durschnitt der letzten 3 Monate bei Stundenlohnempfänger (unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen)
  • Lohnart 1631 - Urlaubslohn aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei Gehaltsempfänger (unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen)
Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
3996 Mal angesehen

Danke schön🙂

 

Leider klappt die Berechnung bei mir nicht.

 

Ich berechne die Lohnfortzahlung und den Urlaubslohn für Gehaltsempfänger aus dem Durchschnittsspeicher 4 wie im Lernvideo angegeben.

 

Ich bekomme diese Fehlermeldung:

Fehler #LN16762
Tage für Durchschnitt fehlen.
» Prüfen Sie die in den Stamm- und Bewegungsdaten erfassten Lohnarten, sowie die
Durchschnittseinsteuerung der Lohnarten und die Gleich bleibenden Werte für die
Durchschnittsberechnung.

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
3949 Mal angesehen

Hallo Ulla,


anhand Ihrer Angaben fällt es mir schwer eine konkrete Lösung zu bieten. Der Sachverhalt muss individuell geprüft werden.
Gerne wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, um Ihren Sachverhalt zu prüfen.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.12.2023 14:15:51 von Sophie_Hümmer
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