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Resturlaub Bauhauptgewerbe Azubi Auslernjahr

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letzte Antwort am 26.02.2024 10:20:19 von Sophie_Hümmer
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SaHo
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Hallo zusammen,

rechne den Azubi das ganze Jahr über Lohn und Gehalt ab und habe nun umgestellt auf Azubi im Auslernjahr. Die Urlaubsstatik in Arbeitszeiten/Urlaubsanspruch sieht so aus (also korrekt):

SaHo_0-1663157635172.png

Habe alle Schlüsselungen korrekt wie in den Dokumenten 5303034 und 1034696 beschrieben vorgenommen. Leider übernimmt Datev den Resturlaub aus dem Vorjahr vor dem Ausbildungsende nicht in die Lohnabrechnung und ich kann diese verfügbaren Urlaubstage nicht abrechnen. Mit LA 8001 werden nur die Urlaubstage nach Ausbildungsende hergenommen, sh. Statistik auf Lohnzettel

SaHo_1-1663158146175.png

Wo kann ich den Resturlaub erfassen, damit er auf der Lohnabrechnung erscheint und noch abgerechnet werden kann?

Vielen Dank im voraus.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ein Übertrag des Urlaubsanspruchs bei Azubis ist laut Tarifvertrag nicht vorgesehen.


Der Urlaub muss im Anspruchsjahr genommen oder ausbezahlt werden.


Bei weiteren Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an die SOKA-Bau zu wenden.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SaHo
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Laut Soka-Bau darf ich die Urlaubstage im Auslernjahr in dringenden Fällen noch von Januar bis März gewähren. Ich habe diese mit der Lohnart 8098 erfasst. Leider wurden die Urlaubstage nicht vom Vorjahresspeicher abgerechnet sondern vom laufenden Jahr was eine falsche Meldung der genommenen Urlaubstage an die Soka-Bau nach sich zieht. Mit welcher Lohnart kann genommener Vorjahresurlaub (Jan-März) noch korrekt gebucht werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

grundsätzlich werden mit der Umstellung der Mitarbeitervariante auf "Auszubildender im Auslernjahr" die Urlaubstage und -beträge an die SOKA-Bau übermittelt und erstattet.

 

Der Urlaub aus dem Vorjahr wird nicht von der SOKA-Bau erstattet und kann somit nicht mit der Lohnart 8001 bzw. 8098 abgerechnet werden. Aus diesem Grund erfolgt kein Übertrag des Vorjahresurlaubs.

 

Wenn der Resturlaub aus dem Vorjahr dem Mitarbeiter gewährt werden soll, können diese Tage mit der Lohnart 1600 (Urlaubslohn, Std) abgerechnet werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@Astrid_Preuß   liebe Frau Preuß, ich habe das Problem, dass die Resturlaubsvergütung auf dem DÜ Protokoll an die SOKA Bau nicht ausgewiesen wird, obwohl ich alle Schritte so vorgenommen habe, wie beschrieben.

 

Haben Sie noch einen Tipp für mich, woran das liegen könnte?

 

_JuliaBorowski__0-1708449759124.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bitte prüfen Sie, ob der Mitarbeiter mit der gleichen Personalnummer sowie mit der Mitarbeitervariante "Auszubildender im Auslernjahr" abgerechnet wird.


Der Vortrag von Urlaub muss beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Baulohn | Korrekturwerte hinterlegt werden.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.02.2024 10:20:19 von Sophie_Hümmer
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