Hallo zusammen,
ich habe eine MA , die ihre Rente nach 49 Jahre (reguläre Rente) beantragt hat. Da keine Info von der RV kam, haben wir besprochen, dass Sie ,wegen UL und GL, bis 31.08.2024 beschäftigt ist. Heute kam der Bescheid, dass Sie ab 01.06.2024 Rentnerin ist. Ich habe die Juli Abrechnung auch durch...Was muss ich jetzt tun?
-Soll ich sie zum 31.05.2024 nachträglich abmelden?
-Kann ich sie bis 31.08.2024 regulär beschäftigen lassen?
Welche Variante die beste Lösung für sie und für uns als Firma?
Sie ist dann ab 01.09.2024 für Minijob angemeldet....
Vielen Dank für Eure Hilfe!
K.Jahn
Du gehst ins Hilfecenter und/oder schnappst dir das Beratungsblatt der TK zur Abrechnung von Rentnern und schlüsselst erstmal ab 06/24 entsprechend um.
Dann kann so bis einschließlich 08/24 abgerechnet werden, bis dann der Wechsel zum Minijob erfolgt.
Abgemeldet wird nicht, jedenfalls nicht vor dem 31.7. Außerdem scheint die Weiterbeschäftigung bis 08/24 doch durchaus gewünscht. Es sei denn man vereinbart jetzt etwas anderes für August, wenn es für diesen Monat eine andere beste Lösung geben soll.
Wenn Sie gearbeitet hat, kann man sie nicht einfach abmelden. Ihr steht ja ihr Entgelt zu, und das wird auch nicht auf die Rente angerechnet. Sie hat dann einen etwas geänderten Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel, so dass sie etwas mehr netto hat.
Vielen Dank für deine Hilfe! Die Beratungsblättern habe ich nicht gekannt... Jetzt habe ich wieder etwas gelernt..
Ich bin noch trotzdem überfordert..... Sie hat mir ihr Rentenbescheid vorgelegt. Sie ist 30.01.1960 geboren. (64 Jahre alt).Im Bescheid steht, Altersrente für besonderes langjährige Versicherte... Laut Tabelle müsste sie bis 66 Jahre und 4 Monate für die Vollrente arbeiten?! Oder?
Was für eine Rente bekommt sie jetzt? Das muss ich wissen wegen der BGS und PGS... Kannst du mir bitte mir die Verschlüsselung ab 01.06. nennen?
Ich danke dir....
Katalin
@Jahn schrieb:Was für eine Rente bekommt sie jetzt?
Was umgangssprachlich als "Rente nach 45 Jahren" bezeichnet wird. Ob Voll- oder Teilrente kannst du leider nur im Telefonat mit der DRV herausfinden (könnten die eigentlich auch mal in den Bescheid aufnehmen …). Bei Teilrente bleibt sie weiter wie bisher geschlüsselt, bei Vollrente schlüsselst du um auf PGRS 120 und BGRS 3111/0110.
Altersvollrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center
Das was du beschreibst, sollte im Kapitel 3.1.3 stehen
Ab Seite 4 gibt´s ne schöne Übersicht bzgl. der betreffenden Schlüssel.
Super! Vielen Dank für die Antworten!
Ob Voll- oder Teilrente kannst du leider nur im Telefonat mit der DRV herausfinden (könnten die eigentlich auch mal in den Bescheid aufnehmen …) Dann muss ich jetzt telefonieren.....
DAnke!