Liebe Community,
heute wende ich mich mit einem Problem an euch, das mir wirklich Kopfzerbrechen bereitet.
Die Mitarbeiterin eines Mandanten wurde rückwirkend rentenversicherungsfrei und stattdessen in der Bayerischen Ärzteversorgung versichert.
Die Rentenversicherungsbeiträge wurden in der Vergangenheit von der Techniker Krankenkasse eingezogen.
Die Bayerische Ärzteversorgung hat von mir einen Beitragsnachweis ab Beginn der Rentenversicherungsfreiheit angefordert.
Folglich habe ich die Abrechnung ab 10/23 bis 05/24 korrigiert und zusätzlich bei der Techniker Krankenkasse einen Erstattungsantrag für 2023 und 2024 gestellt. Der Erstattungsbetrag belief sich auf insgesamt knapp 10.000 €.
Nun wurden dem Mandanten von der Techniker Krankenkasse nur ca. 7.800 € zurücküberwiesen.
Auf meine Nachfrage erklärte mir die Techniker Krankenkasse, das liege daran, dass ich die Monate rückwirkend korrigiert habe. Dadurch, dass bei derselben Kasse eine weitere Mitarbeiterin abgerechnet wurde, seien deren Beiträge gegengerechnet worden. Sie könnten nicht mehr erstatten, als in dem Beitragsnachweis als Minus ausgewiesen würde. Hätte ich die Rückrechnung nicht gemacht, sondern nur die Erstattungsanträge geschickt, dann hätten sie den vollen Betrag erstattet.
Ich habe dann noch einmal bei der Bayerischen Ärzteversorgung nachgefragt und dort dieselbe Auskunft bekommen. Welche Rechtsgrundlage es dafür gibt, konnte mir niemand beantworten.
Faktisch wäre es so, dass in dem Fall mehrerer Personen bei derselben Krankenkasse durch die Gegenrechnung u.U. gar nichts erstattet würde. In diesem Fall hätte der Mandant einen Schaden von knapp 10.000 €.
Das impliziert, dass entweder die Kasse oder die Rentenversicherung das Geld (meiner Meinung nach) unrechtmäßig behält.
Meine Frage ist nun, ob ich etwas anders hätte machen können, um dieses Desaster zu verhindern, bzw. was zu tun ist, sollte so ein Problem noch einmal anstehen.
Gruß Sirona
Hallo @Sirona ,
das Geld wurde doch von der TK nicht unrechtmäßig einbehalten. Dafür wird doch die tatsächliche Beitragslast für den aktuellen Monat gar nicht erst gezahlt. Das musst du doch entsprechend gegenrechnen.
Um so etwas zu verhindern, wäre es besser, die Korrektur nicht mit dem normalen Lohnlauf zu machen, sondern als Wiederabrechnung für eine einzelne Person zwischen den Lohnläufen.
Der Beitrag für die TK wäre dann zwar auch nur der verrechnete Betrag, aber da bis dahin wahrscheinlich schon die Beiträge gezahlt worden wären, würde die TK dann auch die gesamte Überzahlung zurückzahlen.
Gruß Flitze
Hallo @Sirona,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du einen Erstattungsantrag von 10.000 € und einen Beitragsnachweis über -7.800 € da noch weitere Mitarbeiter in der TKK versichert sind.
Für mich ist die Auskunft der TKK richtig, denn wenn Du keine Rückrechnung gemacht hättest, dann hättest Du einen Erstattungsantrag in Höhe von 10.000 € gestellt und erstattet bekommen. Außerdem hättest Du einen Beitragsnachweis für die anderen Mitarbeiter in Höhe von 2.200 € an die TKK übermittelt, da diese Mitarbeiter ja auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Diesen hätte die Krankenkasse dann abgebucht. Also hättest Du dann einmal 10.000 € erstattet bekommen und einmal 2.200 € gezahlt.
Nun hast Du das aber in einem Beitragsnachweis bereits verrechnet und nur 7.800 € (=10.000 - 2.200) erstattet bekommen. Das ist doch richtig. Oder nicht?
PS. @Flitze0815 war schneller wie ich.
Beste Grüße
Dana
Ich habe doch eine rückwirkende Korrektur für die Monate Oktober 23 bis Mai 24 gemacht. Die Beiträge für diese Monate wurden ja bereits bezahlt.
Also sagen wir einmal, es wurden in der Vergangenheit bereits 12.200 € an Beiträgen bezahlt, nämlich 10.000 € für den einen und 2.200 E für den anderen Mitarbeiter.
Wenn ich jetzt im Beitragnachweis Juni die Minusbeiträge des ersten Mitarbeiters addiere, komme ich auf 10.000 €.
Jetzt werden aber die 2.200 € für den zweiten Mitarbeiter gegengerechnet, die ja bereits in den Vormonaten bezahlt wurden.
Das heißt doch, die Kasse berechnet die Beiträge für den zweiten Mitarbeiter doppelt.
Ich bin normalerweise klar im Kopf, aber diese Vorgehensweise erschließt sich mir nicht.
@Sirona schrieb:Wenn ich jetzt im Beitragnachweis Juni die Minusbeiträge des ersten Mitarbeiters addiere, komme ich auf 10.000 €.
Jetzt werden aber die 2.200 € für den zweiten Mitarbeiter gegengerechnet, die ja bereits in den Vormonaten bezahlt wurden.
Die verrechneten Beiträge sind nicht für Vormonate, sondern sollten die Beiträge für den Juni 2024 sein. Also die Juni-Beiträge für die anderen Mitarbeiter und die Juni-Beiträge für AV und eventuell KV + PV für den korrigierten Mitarbeiter.
@Sirona schrieb:Ich bin normalerweise klar im Kopf, aber diese Vorgehensweise erschließt sich mir nicht.
Dann gerne in einer ruhigen Minute in "LODAS Auswertungen und Druck" anschauen:
- Auswertung Nr. 40 Krankenkassen Beitragsabrechnung
- Auswertung Nr. 48 Krankenkassen Umlagebeiträge
Danke, die Auswertungen kenne ich. Die habe ich ja zur Erstellung der Erstattungsanträge verwendet.
Ich hatte schon einmal so einen Fall. Da ging es um 21.000 €. Da war allerdings die Mitarbeiterin die einzige, die bei der TK versichert war. In diesem Fall wurde der Gesamtbetra erstattet.
Ich werde noch einmal darüber nachdenken und das morgen erneut aufdröseln.
Der monatliche Beitrag für den 2. Mitarbeiter liegt übrigens bei ca. 825 €(AN + AG). Das stimmt mit den 2.200 € nicht überein.
@Sirona schrieb:Der monatliche Beitrag für den 2. Mitarbeiter liegt übrigens bei ca. 825 €(AN + AG). Das stimmt mit den 2.200 € nicht überein.
Zusätzlich zu Mitarbeiter 2 muss der Mandant wahrscheinlich die AV, KV und PV für den korrigierten Mitarbeiter zahlen, wenn ich mal grob rechne: 10.000 e Erstattung für die RV für 8 Monate = 1.250 € pro Monat (18,6%)
AV 2,4 % = 161,25 € + KV 15,3% = 1028,23 € + PV 3,05 % = 204,97 € insgesamt also 1.394,45 €
Und diese + 825 € = ca. 2.200 €
Danke an alle!
Ich habe meinen Denkfehler mittlerweile erkannt.
Leider komme ich anhand der Auswertungen 35, 41 und 48 nicht genau auf den erstatteten Betrag.
Das werde ich morgen noch einmal versuchen. 🙂
Am besten eine (Excel)Tabelle erstellen, was wurde ursprünglich gemeldet, was wurde bisher gezahlt, welche Differenzen wurden gemeldet. Und zwar die gesamten Beträge an die KK, nicht nur für den einen AN. Dann sollte es passen.