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Rückwirkende Feststellung Unterschreitung Mindestlohn

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letzte Antwort vor 5 Stunden 09:46:49 von YKulueke
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo! 

 

Folgender Fall: 

 

Es ging 2023 um eine Unterschreitung des Mindestlohns bei Nachtzuschläge und Stunden. Der Zoll hat es damals geprüft und in 2 Monaten eine Unterschreitung festgestellt. Jetzt sollen die Beträge nachberechnet werden. 

Einmal 379,00 € für Januar 2023 und 229,00 € für Februar 2023. Also, als NB mit dem jetzigen Aprillohn. 

 

Wie gehe ich da am Besten bei der Abrechnung vor? Mit welcher Lohnart? Als normale NB für 2023?

 

Und wie ist das mit den BG-Beiträgen? Wird das automatisch berechnet? 

 

Den Bußgeldbescheid habe ich mal angehängt. 

 

Vielen Dank! 

 

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 9
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Eine Nachberechnung geht doch eh nicht mehr für 2023.

 

Ich würde mich mal an den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Ist ja im Prinzip ähnlich wie nach einer Lohnsteuerprüfung.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 9
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2023 können Sie nicht mehr bearbeiten. Sie sollten mit dem Zoll reden. Die haben oft nichts dagegen, wenn das aktuell steuer- u. sv-pflichtig nachgezahlt wird. Und diese Abrechnungen dann als Nachweis z.d.A. bekommen.

 

 

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo, 

 

vielen Dank für die Antworten. 

Ich habe mit der DRV telefoniert. Sie sagt, ich soll es als Nachberechnung in 1/2024 erfassen und sie bucht es dann auf die jeweiligen Monate in 2023 um. 

YKulueke
Beginner
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Nachricht 5 von 9
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Hallo,

 

erfolgt die Nachzahlung des Entgelts freiwillig? Ich finde dazu keine gesetzliche Vorschrift, bzw. bis dato nur den Hinweis, dass die Arbeitnehmer das entgangene Entgelt einfordern müssen.

 

Wir haben einen Bußgeldbescheid vom Zoll auf Grund einer DRV Prüfung auf dem Tisch.

Hier wurde auch abgefragt, ob das Entgelt zwischenzeitlich nachgezahlt wurde.

 

Ich gehe davon aus, dass das nur abgefragt wird, weil ein mögliches Bußgeld dann niedriger ausfallen würde?

 

Grüße

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ulli_preuss
Fachmann
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@YKulueke  schrieb:

Hallo,

 

erfolgt die Nachzahlung des Entgelts freiwillig? Ich finde dazu keine gesetzliche Vorschrift, bzw. bis dato nur den Hinweis, dass die Arbeitnehmer das entgangene Entgelt einfordern müssen.

Im Sozialversicherungsrecht gilt das Entstehungsprinzip, d. h. Entgeltansprüche müssen verbeitragt werden, ob gezahlt oder nicht und führen im letzteren Fall zu sogenanntem "Phantomlohn". 

 

 


Hier wurde auch abgefragt, ob das Entgelt zwischenzeitlich nachgezahlt wurde.

Die Frage wird sich eher darauf beziehen, ob für Nachzahlungen Korrekturen der Entgeltabrechnungen vorgenommen wurden und damit bereits Beiträge gezahlt worden sind. Diese würden dann auf die festgestellten Beiträge angerechnet.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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YKulueke
Beginner
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Das war nicht die Frage 🙂

Dass Phantomlohn entstanden ist und die Beiträge nachberechnet wurden ist ja klar (DRV Prüfung).

 

Mir gehts um das Entgelt an die AN, bzw. der Bußgeldandrohung vom Zoll.

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 8 von 9
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@YKulueke  schrieb:

Das war nicht die Frage 🙂

Dass Phantomlohn entstanden ist und die Beiträge nachberechnet wurden ist ja klar (DRV Prüfung).

 

Mir gehts um das Entgelt an die AN, bzw. der Bußgeldandrohung vom Zoll.


 

Darauf haben Sie doch schon an anderer Stelle eine Antwort bekommen:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Bu%C3%9Fgeld-Zoll-wg-Unterschreitung-Tarifvertrag-Entgelt-Nachzahlung/m-p/515790/highlight/true#M129571

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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YKulueke
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Meine Frage ging hier explizit an die OP, weil sie nachgezahlt hat.

Es geht hier ja auch manchmal um Erfahrungsaustausch 🙂

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8
letzte Antwort vor 5 Stunden 09:46:49 von YKulueke
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