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Rückwirkende Feststellung Unterschreitung Mindestlohn

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letzte Antwort am 24.04.2025 20:57:10 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
Einsteiger
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216 Mal angesehen

Hallo! 

 

Folgender Fall: 

 

Es ging 2023 um eine Unterschreitung des Mindestlohns bei Nachtzuschläge und Stunden. Der Zoll hat es damals geprüft und in 2 Monaten eine Unterschreitung festgestellt. Jetzt sollen die Beträge nachberechnet werden. 

Einmal 379,00 € für Januar 2023 und 229,00 € für Februar 2023. Also, als NB mit dem jetzigen Aprillohn. 

 

Wie gehe ich da am Besten bei der Abrechnung vor? Mit welcher Lohnart? Als normale NB für 2023?

 

Und wie ist das mit den BG-Beiträgen? Wird das automatisch berechnet? 

 

Den Bußgeldbescheid habe ich mal angehängt. 

 

Vielen Dank! 

 

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
172 Mal angesehen

Eine Nachberechnung geht doch eh nicht mehr für 2023.

 

Ich würde mich mal an den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Ist ja im Prinzip ähnlich wie nach einer Lohnsteuerprüfung.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
167 Mal angesehen

2023 können Sie nicht mehr bearbeiten. Sie sollten mit dem Zoll reden. Die haben oft nichts dagegen, wenn das aktuell steuer- u. sv-pflichtig nachgezahlt wird. Und diese Abrechnungen dann als Nachweis z.d.A. bekommen.

 

 

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
99 Mal angesehen

Hallo, 

 

vielen Dank für die Antworten. 

Ich habe mit der DRV telefoniert. Sie sagt, ich soll es als Nachberechnung in 1/2024 erfassen und sie bucht es dann auf die jeweiligen Monate in 2023 um. 

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letzte Antwort am 24.04.2025 20:57:10 von Ulrike27_5
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