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Prüfungsergebnisse von der Rentenversicherung über euBP elektronisch abrufen

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letzte Antwort am 02.04.2025 15:08:52 von stefaniedienst
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GlaserM
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Liebe Community, 

wir arbeiten mit Lohn- und Gehalt. Letzte Woche wurden zwei Prüfungen der deutschen Rentenversicherung abgeschlossen. 

Wir haben hierzu eine ganz formlose Mail erhalten, dass die Prüfungsergebnisse über die euBP elektronisch abgerufen werden können. 

 

Die Prüfungen waren ohne Ergebnisse, es sind also auch keine Meldekorrekturen zu erstellen. Laut unserem Prüfer sollte der Abruf über das Lohnprogramm - nicht über Cryptshare - möglich sein. Allerdings habe ich dazu nichts gefunden, außer über die Meldekorrektur. Da finde ich aber nichts, weil ich nichts zu korrigieren habe... 

In dem Programm Digitale Personalwirtschaft habe ich auch nichts gefunden, da kann ich ja nur Daten senden. 

 

Wie komme ich denn jetzt zu meinen Prüfungsergebnissen? 

 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! 

LG

Michaela Glaser 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 13
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DATEV sagt nein!

 

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – Prüfungsdaten an die Deutsche ... - DATEV Hilfe-Center

 

Punkt 5

 

Prüfungsmitteilungen / Prüfbescheide nach Abschluss der Betriebsprüfung werden noch nicht unterstützt und weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt.

Live long and prosper!
GlaserM
Beginner
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Nachricht 3 von 13
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Danke für die super-schnelle Antwort. 

 

Das ist aber sehr schade, nachdem die Korrekturen schon elektronisch abgerufen werden können, habe ich diese Funktion ehrlicherweise nicht in Frage gestellt. 

 

Liebe Datev, es wäre im Zuge der Digitalisierung schön, wenn das bald möglich wird. 

 

LG

Michaela Glaser 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Michaela,


unsere Entwicklung hat den Download bereits in Planung.


Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stefaniedienst
Beginner
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Guten Morgen!

 

Können die Prüfungsergebnisse mittlerweile elektronisch abgerufen werden? Aktuell läuft bei uns die Sammelprüfung der Deutschen Rentenversicherung und die Prüferin behauptet dies sei in DATEV bereits möglich.

 

Danke im Voraus für eine Rückmeldung.

 

Herzliche Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


über die Digitale Meldekorrektur sind die Prüfergebnisse einsehbar. Das Vorgehen hierzu finden Sie im Dokument  unter Punkt 2.1 DEÜV-Meldung automatisch korrigieren.


Weiterführende Informationen finden Sie auch im Dokument .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tu_heggi
Fachmann
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Gemint sind glaube ich nicht die SV-Meldedaten die korrigiert werden sollen, sondern der Prüfungsbericht bzw. Bescheid der DRV oder @stefaniedienst  ?

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GlaserM
Beginner
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Nachricht 8 von 13
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Hallo, 

ich warte tatsächlich noch auf die Funktion, das der Prüfungsbericht abgerufen werden kann. 

Der Abruf der Meldeergebnisse für die Korrekturmeldungen geht schon seit einiger Zeit, aber nicht der Abruf des Berichtes.  Sollte sich das geändert haben, wäre es sehr erfreulich. 

MfG

M. Glaser

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 13
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Hallo,


die erste Antwort bezüglich dem Abruf der Prüfergebnisse muss ich leider zurücknehmen.


Aktuell ist der Prüfbescheid in elektronischer Form nicht in der Digitalen Meldekorrektur zu finden. Mit der Digitalen Meldekorrektur können Sie die aus einer SV-Prüfung resultierenden Meldekorrekturen einsehen und soweit möglich auch direkt an die Sozialversicherungsträger übermitteln. Das Vorgehen hierzu finden Sie im Dokument unter Punkt 2.1 DEÜV-Meldung automatisch korrigieren.


Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stefaniedienst
Beginner
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Nachricht 10 von 13
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Guten Tag alle Zusammen!

 

Angeblich sollen die Prüfberichte der DRV seit Ende Februar elektronisch abrufbar sein, unabhängig von einer Feststellung. An welcher Stelle finde ich diese?

 

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

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rschoepe
Experte
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Nachricht 11 von 13
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@stefaniedienst  schrieb:

An welcher Stelle finde ich diese?


Aktuell noch gar nicht, siehe euBP - Bescheide, digital. Das soll "im Laufe des Jahres" kommen. Also für die diesjährige Prüfung besser noch nicht nutzen.

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gnoll
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 13
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... Also für die diesjährige Prüfung besser noch nicht nutzen.

 

Dafür ist es nun leider zu spät 😖

 

Ich hätte ja erwartet, dass ich der "Zugangseröffnung" für die elektronische Rückmeldung gar nicht zustimmen kann, wenn die Software das (noch) gar nicht kann.

 

Jetzt muss ich also in allen betroffenen Fällen bei der Bp-Stelle anrufen und darum bitten, dass man mir das Prüfungsergebnis doch in anderer Form zur Verfügung stellt.

 

Ob das verfahrensrechtlich überhaupt möglich ist, will ich gar nicht erst beurteilen.

 

Ich bin maximal enttäuscht ☹️

 

stefaniedienst
Beginner
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Nachricht 13 von 13
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Hallo zusammen!

 

Gemäß Aussage der Prüferin werden die Prüfberichte weiter per Post versendet, da es sich noch um ein Pilotprojekt handelt. Daher ist es nicht tragisch, wenn man die elektronische Form angewählt hat. Man muss nichts aktiv ändern.

Sie meinte sogar, man solle bewusst die elektronische Form wählen, damit, wenn es final funktioniert, die Prüfberichte auch zur Verfügung stehen.

 

Es hörte sich an, als könnten wir uns entspannen...

 

Viele Grüße

12
letzte Antwort am 02.04.2025 15:08:52 von stefaniedienst
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