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Polnische Mitarbeiter Lst-Klasse

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letzte Antwort gestern 14:04:08 von BananaBrain
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Nhd
Beginner
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Nachricht 1 von 14
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Hallo,

ich habe hier polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, die Ehefrauen weiterhin in Polen leben.

Nun bekomme ich bei einigen immer noch die LSt-Klasse 1 per Elstam zurück gemeldet.

Lt. Mdt sind die Daten an das Bürgerbüro ab 2025 mit der LSt-Klasse 3 eingegangen.

Das Finanzamt würden dann die Daten "einfach so" wieder auf die LSt-Klasse 1 ändern.

Kann das sein? Hatte jemand schon mal so etwas? Wo könnte man sich hinwenden um das Problem zu lösen?

Viele Grüße

Ndh

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 14
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Also soweit ich mich entsinne, ändert das Wohnsitzfinanzamt nicht einfach so die Steuerklasse.

Das erfolgt auf Antrag durch den Mitarbeiter eben dort.

 

Ich gehe davon aus, das der Mitarbeiter keinen Nachweis über die Eheschließung vorliegen hat und das Finanzamt deswegen die 1 zurückmeldet.

Händisch würd ich nichts in den Stammdaten ändern, sondern auf einen ELSTAM Einwurf warten.

 

Dem Mandanten würde ich empfehlen die Sachverhalte zu klären, durch den Arbeitnehmer. Im schlimmsten Fall soll der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vollmacht ausstellen das zu klären.

P_Sp
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich rechne einige Arbeitnehmer für eine Spedition mit der gleichen Konstellation ab. 

 

Hier wird ebenfalls am Jahresende mit Gültigkeit Januar Folgejahr die Steuerklasse 1 zurückgemeldet.

 

Die Arbeitnehmer beantragen die Steuerklasse 3 für jedes Kalenderjahr neu.

 

Viele Grüße

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 14
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@Nhd  schrieb:

Lt. Mdt sind die Daten an das Bürgerbüro ab 2025 mit der LSt-Klasse 3 eingegangen.

Es können ja viele Daten "beantragt" werden oder beim Bürgerbüro eingehen.

 

Und auch wenn die Eheschließung nachgewiesen ist... wenn die Ehefrau in Polen wohnt bekommt der Arbeitnehmer doch hier niemals die 3 und eher dann die Klasse 4, oder?

 

Soweit ich mich erinnere, muss für die 3 immer das Zusammenleben der Ehegatten vorhanden sein. Wie soll das gehen, wenn einer in Deutschland lebt und der Andere in Polen?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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P_Sp
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Steuerklasse 3 geht unter folgenden Voraussetzungen:

 

P_Sp_1-1751548737059.png

 

BananaBrain
Einsteiger
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Genauso wird hier auch verfahren. Wir ändern nichts ohne eine offizielle Bescheinigung oder eine Rückmeldung von ELStAM.

 

Händisch würd ich nichts in den Stammdaten ändern, sondern auf einen ELSTAM Einwurf warten.

 

 

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AliV
Einsteiger
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Hallo,

m.E. muss die Steuerkl. III auch rgm neu beim FA beantragt werden. Standard ist die I und nach § 1a EStG ist die III möglich.

 

Problematisch sind auch Umzüge, auch innerhalb derselben Stadt. Weil die Meldung dann eine neue Meldung an das Bundeszentralamt für Steuer verursacht und "alleinlebend" gemeldet wird. Schwupps ist die Steuerklasse III weg und man muss sie erneut beantragen. Traurig - man fragt sich, wofür die Steuer-ID eigentlich gut sein soll?!?

 

VG

BananaBrain
Einsteiger
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Dazu ergänzend habe ich nun feststellen müssen, dass beim Finanzamt die Steuerklasse III nicht manuell im Programm hinterlegt werden kann, sondern dort St.kl. I hinterlegt bleibt und uns auch immer wieder so rückgemeldet (und überschrieben) wird.

Also Mitarbeiter vom Meldeverfahren erstmal abgemeldet und St.kl. III hinterlegt.

 

An der Stelle frage ich mich dann auch, wozu eigentlich die Steuer-ID.....

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Ewa123
Einsteiger
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Niemals würden wir einen Mitarbeiter vom Elstam-Verfahren abmelden. Das kann nicht korrekt sein. 

Die Rückmeldedaten werden übernommen wie gemeldet. Um Abweichungen hat sich der Mitarbeiter zu kümmern .

 

Wenn das Finanzamt die Steuerklasse 1 meldet bleibt das so 

BananaBrain
Einsteiger
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Nachricht 10 von 14
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Genau so haben wir das auch gesagt und getan- bisher.

 

Das Ganze ist in Rücksprache mit dem Finanzamt geschehen.

Deren Programm hat eine Änderung nicht akzeptiert, es ist immer wieder zurückgesprungen zu I.

 

Deswegen wurde wohl überhaupt nur noch eine zusätzliche Lohnsteuerabzugsbescheinigung mit III ausgestellt.

 

Also auch wenn sich der Mitarbeiter drum kümmern sollte, macht hier die Technik einen Strich durch die Rechnung.

 

Das fühlt sich alles nicht ganz richtig an, aber mich wundert auch nicht mehr allzu viel.

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 11 von 14
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Schön und gut . 

Eine generell Abmeldung würde ich verweigern . Soll sich das Finanzamt kümmern das es korrekt läuft 

 

Wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird werden spätere Änderungen nicht übermittelt . Und dann ??? 
Ne geht gar nicht!

AliV
Einsteiger
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Nachricht 12 von 14
62 Mal angesehen

Hallo,

ich glaube, das ist eine Frage des Timings.

 

Ist der Antrag auf Steuerklasse III vor der Anmeldung in der Gemeinde, wird mit der Anmeldung die Steuerklasse überschrieben, weil in der Wohnung der AN allein lebt - also Stkl I

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BananaBrain
Einsteiger
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Nachricht 13 von 14
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Guter Hinweis!

 

In unserem Fall gab es btw keinen Umzug, erst Meldung I und dann Bescheinigung III.

 

Vielleicht ist der Sachverhalt auch nicht zu verwechseln mit den vorherigen Postern

 

Wie auch immer 😊

 

 

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BananaBrain
Einsteiger
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Nachricht 14 von 14
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Soll sich das Finanzamt kümmern das es korrekt läuft

 

Und manchmal funktioniert es anscheinend nicht...

 

 

Und dann ??? 

 

Werden wir sehen was wird 😊

 

 

Warum eigentlich so provokativ? 😆

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13
letzte Antwort gestern 14:04:08 von BananaBrain
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