Hallo,
ich habe hier polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, die Ehefrauen weiterhin in Polen leben.
Nun bekomme ich bei einigen immer noch die LSt-Klasse 1 per Elstam zurück gemeldet.
Lt. Mdt sind die Daten an das Bürgerbüro ab 2025 mit der LSt-Klasse 3 eingegangen.
Das Finanzamt würden dann die Daten "einfach so" wieder auf die LSt-Klasse 1 ändern.
Kann das sein? Hatte jemand schon mal so etwas? Wo könnte man sich hinwenden um das Problem zu lösen?
Viele Grüße
Ndh
Also soweit ich mich entsinne, ändert das Wohnsitzfinanzamt nicht einfach so die Steuerklasse.
Das erfolgt auf Antrag durch den Mitarbeiter eben dort.
Ich gehe davon aus, das der Mitarbeiter keinen Nachweis über die Eheschließung vorliegen hat und das Finanzamt deswegen die 1 zurückmeldet.
Händisch würd ich nichts in den Stammdaten ändern, sondern auf einen ELSTAM Einwurf warten.
Dem Mandanten würde ich empfehlen die Sachverhalte zu klären, durch den Arbeitnehmer. Im schlimmsten Fall soll der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vollmacht ausstellen das zu klären.
Hallo,
ich rechne einige Arbeitnehmer für eine Spedition mit der gleichen Konstellation ab.
Hier wird ebenfalls am Jahresende mit Gültigkeit Januar Folgejahr die Steuerklasse 1 zurückgemeldet.
Die Arbeitnehmer beantragen die Steuerklasse 3 für jedes Kalenderjahr neu.
Viele Grüße
@Nhd schrieb:Lt. Mdt sind die Daten an das Bürgerbüro ab 2025 mit der LSt-Klasse 3 eingegangen.
Es können ja viele Daten "beantragt" werden oder beim Bürgerbüro eingehen.
Und auch wenn die Eheschließung nachgewiesen ist... wenn die Ehefrau in Polen wohnt bekommt der Arbeitnehmer doch hier niemals die 3 und eher dann die Klasse 4, oder?
Soweit ich mich erinnere, muss für die 3 immer das Zusammenleben der Ehegatten vorhanden sein. Wie soll das gehen, wenn einer in Deutschland lebt und der Andere in Polen?
Steuerklasse 3 geht unter folgenden Voraussetzungen:
Genauso wird hier auch verfahren. Wir ändern nichts ohne eine offizielle Bescheinigung oder eine Rückmeldung von ELStAM.
Händisch würd ich nichts in den Stammdaten ändern, sondern auf einen ELSTAM Einwurf warten.
Hallo,
m.E. muss die Steuerkl. III auch rgm neu beim FA beantragt werden. Standard ist die I und nach § 1a EStG ist die III möglich.
Problematisch sind auch Umzüge, auch innerhalb derselben Stadt. Weil die Meldung dann eine neue Meldung an das Bundeszentralamt für Steuer verursacht und "alleinlebend" gemeldet wird. Schwupps ist die Steuerklasse III weg und man muss sie erneut beantragen. Traurig - man fragt sich, wofür die Steuer-ID eigentlich gut sein soll?!?
VG
Dazu ergänzend habe ich nun feststellen müssen, dass beim Finanzamt die Steuerklasse III nicht manuell im Programm hinterlegt werden kann, sondern dort St.kl. I hinterlegt bleibt und uns auch immer wieder so rückgemeldet (und überschrieben) wird.
Also Mitarbeiter vom Meldeverfahren erstmal abgemeldet und St.kl. III hinterlegt.
An der Stelle frage ich mich dann auch, wozu eigentlich die Steuer-ID.....
Niemals würden wir einen Mitarbeiter vom Elstam-Verfahren abmelden. Das kann nicht korrekt sein.
Die Rückmeldedaten werden übernommen wie gemeldet. Um Abweichungen hat sich der Mitarbeiter zu kümmern .
Wenn das Finanzamt die Steuerklasse 1 meldet bleibt das so
Genau so haben wir das auch gesagt und getan- bisher.
Das Ganze ist in Rücksprache mit dem Finanzamt geschehen.
Deren Programm hat eine Änderung nicht akzeptiert, es ist immer wieder zurückgesprungen zu I.
Deswegen wurde wohl überhaupt nur noch eine zusätzliche Lohnsteuerabzugsbescheinigung mit III ausgestellt.
Also auch wenn sich der Mitarbeiter drum kümmern sollte, macht hier die Technik einen Strich durch die Rechnung.
Das fühlt sich alles nicht ganz richtig an, aber mich wundert auch nicht mehr allzu viel.
Schön und gut .
Eine generell Abmeldung würde ich verweigern . Soll sich das Finanzamt kümmern das es korrekt läuft
Wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird werden spätere Änderungen nicht übermittelt . Und dann ???
Ne geht gar nicht!
Hallo,
ich glaube, das ist eine Frage des Timings.
Ist der Antrag auf Steuerklasse III vor der Anmeldung in der Gemeinde, wird mit der Anmeldung die Steuerklasse überschrieben, weil in der Wohnung der AN allein lebt - also Stkl I
Guter Hinweis!
In unserem Fall gab es btw keinen Umzug, erst Meldung I und dann Bescheinigung III.
Vielleicht ist der Sachverhalt auch nicht zu verwechseln mit den vorherigen Postern
Wie auch immer 😊
Soll sich das Finanzamt kümmern das es korrekt läuft
Und manchmal funktioniert es anscheinend nicht...
Und dann ???
Werden wir sehen was wird 😊
Warum eigentlich so provokativ? 😆