Hallo,
bei uns in der Firma hat ein Auszubildender seine Ausbildung abgeschlossen und einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Soll er in diesem Fall eine neue Personalnummer bekommen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
an welchem Tag hat er die Ausbildung beendet?
15.06.2025 und neue Vertrag ist ab 16.06.2025
Hallo @justkul84 ,
ICH behalte die Personalnummer bei, damit am Jahresende der verpflichtende Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber stattfinden kann (was bei auslernenden Mitarbeitern schon zu einer schönen Erstattung führt). Dass dann allerdings der PGS im Monat des Übergangs nicht ganz stimmig ist, nehme ich in Kauf.
VG
Danke schön
@lohnexperte schrieb:Dass dann allerdings der PGS im Monat des Übergangs nicht ganz stimmig ist, nehme ich in Kauf.
Man nimmt ja nichts in Kauf, wenn man es genau so melden darf😉
https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__12.html
(2) In den Fällen, in denen ein Berufsausbildungsverhältnis einem Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber vorausgeht oder folgt, ist der Tag des Endes oder des Beginns der Beschäftigung und der Berufsausbildung zu melden. Als Beginn einer Berufsausbildung kann auch der Erste des Monats, in dem die Berufsausbildung beginnt, und als Ende der Letzte des Monats, in dem die Berufsausbildung endet, gemeldet werden. Eine Meldung nach Satz 1 und 2 entfällt, wenn eine Meldung nach Absatz 1 zu erstatten ist.